08.12.2006 13:18
Der wegen der Schnüffel-Affäre ins Visier der Justiz geratene Computerkonzern Hewlett-Packard (HP) wendet eine in Kalifornien drohende Zivilklage durch einen außergerichtlichen Vergleich ab, der eine Zahlung von insgesamt 14,5 Millionen US-Dollar vorsieht. Nachdem der kalifornische Generalstaatsanwalt Bill Lockyer nach Presseberichten in der vergangenen Woche noch eine Zivilklage gegen HP erwogen hatte, wurde diese am gestrigen Donnerstag mit dem vom Gericht akzeptierten Vergleich (PDF-Dokument) ausgeräumt. Von der Gesamtsumme gehen 13,5 Millionen in einen neu einzurichtenden "Privacy und Piracy Fund", 625.000 US-Dollar gelten als Schadensersatz und mit 325.000 US-Dollar werden die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft beglichen. Aus dem Fonds sollen Strafverfolgungsbehörden künftig ihre Ermittlungen gegen Datenmissbrauch oder Urheberrechtsverstöße finanzieren.
Gleichzeitig verpflichtet sich HP, bestimmte Vorgaben zu erfüllen und als Standard mindestens fünf Jahre zu halten. So soll das Unternehmen einen obersten Ethikbeauftragten beschäftigen. Diese Position hatte Jonathan Hoak im Oktober von dem bisherigen Ethik-Wächter Kevin Hunsaker übernommen, der im Strudel der Affäre inzwischen als einer der Hauptverantwortlichen auf der kalifornischen Anklagebank gelandet ist. Weiter soll HP die Befugnisse und Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten erweitern, der die angewandten Ermittlungsmethoden weiter untersuchen soll. Zudem will das Unternehmen Regeln und ethische Grundsätze für Mitarbeiter entsprechend überarbeiten.
Mit der Einigung zieht sich das Unternehmen zunächst aus der Affäre, die allerdings mit Fortschreiten der Strafprozesse gegen ehemalige HP-Manager und die von ihnen beauftragten Ermittler noch weiter für peinliche Schlagzeilen sorgen dürfte. "Der HP-Fall hat ein massives Datenschutzproblem ins Zentrum nationaler Aufmerksamkeit gebracht", gewinnt Bill Lockyer der Affäre auch ihre guten Seiten ab. "Der neue Fonds wird dabei helfen, dass wenn Unternehmen die Grenzen überschreiten, sie dafür zur Verantwortung gezogen werden können". Der Strafverfolger lobt HP dafür, Verantwortung übernommen und bei der Aufklärung der Affäre kooperiert zu haben: "Glücklicherweise ist HP nicht Enron".
Doch haben die von den unlauteren Methoden der HP-Ermittler betroffenen Personen, darunter einige Journalisten, weiter die Möglichkeit, zivilrechtliche Schritte gegen den Konzern einzuleiten. Lockyer will nach Darstellung der New York Times "die ganze Sache zum Abschluss bringen". Sein Vergleich mit HP könnte nach Ansicht von Rechtsexperten dabei als Blaupause für möglicherweise folgende Zivilverfahren dienen. Mit den betroffenen Journalisten will sich Lockyer am heutigen Freitag treffen und ausloten, unter welchen Bedingungen sie auf eine Klage verzichten würden. Denkbar seien dabei Zahlungen von HP an einen Fonds für Journalisten oder Vergleichbares.
Die ebenfalls im Rahmen der Affäre anhängigen sechs Strafverfahren gegen HP-Mitarbeiter und private Ermittler sind von der Einigung ebenso unberührt und werden weitergeführt. Zur Zeit laufen zudem Klagen gegen HP-Angestellte wegen Insider-Aktiengeschäften kurz vor Bekanntwerden des Skandals. Die Untersuchungen auf Bundesebene – außer dem FBI interessieren sich auch das Justizministerium und die Börsenaufsicht für die Vorgänge – werden unabhängig von der kalifornischen Lösung ebenfalls weiter geführt. Hier drohen dem Computerhersteller noch strafrechtliche Konsequenzen.
Kern der Affäre ist eine von der ehemaligen HP-Aufsichtsratschefin Patricia Dunn und anderen hochrangigen HP-Manager durchgeführte Untersuchung von undichten Stellen im Aufsichtsrat, über die Informationen aus dem Gremium an die Presse gelangt waren. Bei den Ermittlungen hatten sich angeheuerte Privatdetektive unter Angabe falscher Identitäten die Einzelverbindungsnachweise der Telefonanschlüsse von Aufsichtsräten, Journalisten und HP-Mitarbeitern verschafft. In der Folge ist es zu zahlreichen Rücktritten von HP-Managern und einer Untersuchung des Kongresses gekommen. Fünf Beteiligte der Affäre, darunter Dunn, wurden in Kalifornien bereits angeklagt.
Siehe dazu auch:
Version zum Drucken | Per E-Mail versenden | Newsletter abonnieren
ONLINE MARKT
Werbung