30.03.2008 11:19
Ein Hersteller von Markenartikeln darf den Verkauf seiner Produkte bei Ebay untersagen, da die Internet-Plattform nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts bietet. Das hat das Landgericht (LG) Mannheim (Az: 7 O 263/07 Kart) entschieden. Eine Händlerin hatte dagegen geklagt, dass der Hersteller der Scout-Schulranzen, die Firma Sternjakob in Frankenthal (Rheinland-Pfalz), den Verkauf über eBay ausgeschlossen hatte. Das LG hat die Klage abgewiesen.
Vor einem halben Jahr hatte dem Bericht zufolge das Landgericht Berlin in einem anderen Scout-Fall den ebay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt (Az: 16 O 412/07 Kart). Der Rechtsanwalt der beiden Verkäufer, Oliver Spieker, sagte dem Magazin: "Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht absehbar".
(axv)
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