20.11.2009 14:13
Das neue Jamaika-Regierungsbündnis an der Saar hat sich in der Innenpolitik vorgenommen, ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen der Gewährleistung der verfassungsmäßig garantierten Grundrechte und dem staatlichen Eingriff zur Wahrung der Sicherheit der Bürger zu schaffen. Konkret soll dazu vor allem der Datenschutz verbessert werden. "Hierzu wollen wir ein unabhängiges Datenschutzzentrum schaffen", heißt es im Koalitionsvertrag (PDF-Datei) von CDU, FDP und Grünen an der Saar. Dieses soll als "niedrigschwellige und bürgernahe Kontroll- und Beratungsinstanz dienen".
Vorbild für eine entsprechende Einrichtung ist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Schwarz-Gelb-Grün will dazu die Kontrolle für den öffentlichen und den privaten Sektor an einer Stelle zusammenführen. Dementsprechend soll die Aufsicht für den nicht-öffentlichen Datenschutz im gleichen Zug "umgehend" aus dem bisher zuständigen Innenministerium ausgegliedert werden. Der Landesdatenschutzbeauftragte Roland Lorenz begrüßte gegenüber der Saarbrücker Zeitung die Initiative: "Das wäre nicht von Übel." Die geplante Zusammenlegung würde aber auch wesentlich größere finanzielle Anstre ngungen sowie einen erhöhten Personalaufwand erfordern.
In seiner Koalitionsvereinbarung spricht sich das Jamaika-Bündnis weiter gegen eine eigene gesetzliche Grundlage zur Durchführung heimlicher Online-Durchsuchungen aus, was auf Kritik vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) gestoßen ist. Vor dem Hintergrund einer Stärkung der Bürgerrechte insbesondere durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung wollen die Koalitionäre ferner die entsprechende Regelung zum Scanning von KFZ-Nummernschildern aus dem Saarländischen Polizeigesetz streichen. Sie versprechen weiter allgemein eine "Evaluierung polizeilicher Befugnisse" und darauf aufbauend eine politisch Bewertung, "ob bei Eingriffsmaßnahmen des Polizeirechts die Eingriffstiefe in einem angemessenen Verhältnis zu den betroffenen Grundrechten steht".
Die Möglichkeit zur Videoüberwachung durch Ortspolizeibehörden im öffentlichen Raum will Schwarz-Gelb-Grün abschaffen. Das entsprechende Instrument der Bild- und Tonaufzeichnung soll aber der Vollzugspolizei im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen erhalten bleiben. Auch die derzeitige Ausgestaltung der "präventiven Telekommunikationsüberwachung" steht auf der Streichliste des Vertrags. Unbeschadet davon bleibe diese Möglichkeit zur Rettung etwa von Suizidgefährdeten, kranken Menschen oder Unfallopfern über ein aktiv geschaltetes Mobiltelefon bestehen. Das Polizeigesetz wollen sich die Regierungspartner auch noch daraufhin genau anschauen, "in welchen Fällen zur Stärkung der rechtsstaatlichen Kontrolle der Richtervorbehalt bei polizeilichen Maßnahmen ausgebaut werden kann".
Nicht zuletzt hat sich die bunte Koalition in ihren Fahrplan für die laufende Legislaturperiode geschrieben, das bestehende Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene zu überarbeiten. Es sei zu prüfen, heißt es, inwieweit das Recht auf Informationsfreiheit "unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belange" durch einen leichteren Zugang zu Behördeninformationen und Akteneinsicht gestärkt werden könne. Verbessert werden soll zudem "die Barrierefreiheit in den Medien" sowie die Medienkompetenz der Bürger. (Stefan Krempl)
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(jk)
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