03.12.2009 16:26
Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gegen die Deutsche Telekom eingeleitet. Ein Behördensprecher bestätigte der dpa am heutigen Donnerstag in Bonn einen entsprechenden Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Wettbewerber werfen dem Ex-Monopolisten vor, im Großkundengeschäft mit unzulässig niedrigen Preisen zu operieren. Dabei geht es um den Weiterverkauf kompletter DSL-Zugänge auf der Infrastruktur der Telekom, den sogenannten "Wholesale Internet Access" (WIA).
Dieses Vorprodukt nutzen Unternehmen wie United Internet, die damit DSL-Anschlüsse unter eigener Marke anbieten können, ohne selbst eigene Infrastruktur betreiben zu müssen. Der Vorwurf von Wettbewerbern wie Telefónica oder QSC, die selbst Netzleistungen für Großkunden anbieten, lautet: Der Großhandelspreis, den die Telekom dafür verlangt, sei nur unwesentlich höher als der anderer Vorleistungsprodukte, für deren Nutzung zusätzlich in eigene Infrastruktur investiert werden müssen. Das Kartellamt geht dem Zeitungsbericht zufolge auch Hinweisen nach, der Preis von WIA liege unter den der Telekom tatsächlich entstehenden Kosten.
Während der Preis des Vorprodukts IP-Bitstrom-Zugang (IP BSA) durch die Bundesnetzagentur regelmäßig neu festgesetzt wird, unterliegt WIA nicht der Regulierung. Im September hatte die Regulierungsbehörde den Preis für IP BSA auf 18,32 Euro netto gesenkt. Bei dieser Variante müssen die Wettbewerber eigene Technik an Netzzugangspunkten der Telekom betreiben und den Datenstrom dort ins eigene Netz übernehmen. Das ist bei Modellen wie WIA nicht nötig, weil hier der komplette Internetzugang des Endkunden auf Telekom-Infrastruktur realisiert wird. Dem FAZ-Bericht zufolge soll WIA aber nur unwesentlich mehr kosten als IP-Bitstrom – etwa 70 Cent.
Die Wettbewerber monieren, das "preisaggressive Verhalten" führe zu einer "faktischen Remonopolisierung des IP-Backbonemarktes". Die Telekom nutze das regulierungsfreie WIA, um der Wholesale-Konkurrenz mit "Dumpingpraktiken" Kunden abzujagen. Die Telekom weist solche Vorwürfe zurück. "Der Preisabstand zwischen IP BSA und WIA ist angemessen", teilte das Unternehmen der FAZ mit. Der Wettbewerb werde dadurch nicht beeinträchtigt. Das will die Telekom nun auch dem Kartellamt darlegen. Das Verfahren der Wettbewerbshüter steht noch ganz am Anfang. Nach Auswertung der Stellungnahmen der Unternehmen wird über das weitere Vorgehen entschieden.
An Rabatten der Telekom für Großkunden wie United Internet entzündet sich in schöner Regelmäßigkeit der brancheninterne Streit. Vor einigen Jahren hatte es bereits eine kartellrechtliche Prüfung eines ähnlichen Vorprodukts gegeben. Die Bundesnetzagentur hatte die Abrechnung von DSL-Vorleistungen nach dem "Net-Rental"-Modell im Mai 2006 schließlich untersagt.
(vbr)
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