06.03.2009 15:17
Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats haben bei ihrer jüngsten Tagung in Bonn (3. bis 5. März) insgesamt sechs Rügen, 16 Missbilligungen und 21 Hinweise zu redaktionellen Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften ausgesprochen. Das härteste Sanktionsmittel – eine öffentliche Rüge, die im Medium abdruckt werden muss – wurde unter anderem gegen eine Computerzeitschrift verhängt. Die PC-Welt hatte über die "15 illegalsten Hacker-Tools" berichtet und deren Funktionsweise ausführlich dargestellt.
"Eine solche Berichterstattung über nicht legale Programme entspricht nicht den journalistischen Grundsätzen", verdeutlichte der Presserat. Das Ansehen der Presse gerate in Gefahr, wenn eine Zeitschrift "Gebrauchsanweisungen" für verbotene Software gebe. Verletzt sehen die Pressewächter Ziffer 1 des Pressekodex, der besagt: "Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien."
Insgesamt befassten sich die Presserats-Ausschüsse diesmal mit 97 Beschwerden, von denen 32 als unbegründet erachtet wurden. In vier Fällen wurde die Beschwerde zwar als begründet angesehen, auf eine Maßnahme aber verzichtet. Künftig wird sich die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien in Deutschland auch journalistischen Internet-Angeboten widmen. Denn der Pressekodex, der Grundsätze wie "gründliche und faire Recherche" sowie "klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen" umfasst, gilt auch für Online-Angebote.
(pmz)
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