24.09.2007 11:57
Ein Bericht der Washington Post lenkt die Aufmerksamkeit auf einen Rechtsstreit, der Einfluss auf die Wiederverkaufsrechte von CD-Käufern haben könnte. Bereits im August hatten sich die Bürgerrechtler der Electronic Frontier Foundation (EFF) auf die Seite von Troy Augusto gestellt, der über eBay gebrauchte und andere Musik-CDs verkauft. Dieser war im Mai von der Universal Music Group (UMG) wegen Copyright-Verletzung verklagt worden, da in seinem Angebot auch Musik-CDs enthalten sind, die von Plattenfirmen kostenlos "ausschließlich für Werbezwecke" abgegeben wurden.
Während UMG meint, die Promotions-CDs seien weiterhin Eigentum der Plattenfirma, weshalb Augusto mit dem Weiterverkauf Urheberrechte verletze, ist der Fall für die EFF grundsätzlicher Natur. Ihr Anwalt Fred von Lohmann meint, falls die Plattenlabel durch eine bestimmte Kennzeichnung Kontrolle darüber bekommen könnten, ob und wie ihre Produkte weiterverkauft werden, könne dies sich auch auf andere Branchen wie Buchverlage und die Filmwirtschaft auswirken.
Im Mittelpunkt steht der Grundsatz, dass der Käufer eines legal erworbenenen, rechtmäßig erstellten und Copyright-geschützten Werkes dieses verkaufen oder anderweitig weitergeben darf. UMG meint, dieser Grundsatz sei nicht anwendbar, da das Unternehmen die Promotions-CDs kostenlos ausgeteilt habe. Von Lohman hingegen weist darauf hin, dass nicht unterschieden werde zwischen Werken, die verkauft oder verschenkt wurden.
(anw)
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