05.07.2008 11:56
Nicht nur für das umstrittene E-Voting, sondern schon für die elektronische Zählung der Wählerstimmen mit Stimmzettelscannern – dem sogenannten E-Counting – wird die Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Wahlergebnisses zum Problem. Zu diesem Ergebnis kommt die britische Open Rights Group (ORG) in einer jetzt veröffentlichten Analyse der Wahl des Londoner Bürgermeisters und Stadtparlaments am 1. Mai .
Jeden Stimmzettel-Scanner hatte das Wahlamt mit zwei Monitoren ausgestattet, einen für den Wahlhelfer, den anderen zur Wahlbeobachtung.
Bild: ORG
Bei dieser Wahl hatte die Cyberrechtsgruppe 27 offiziell akkreditierte Beobachter im Einsatz. Die konnten jedoch nur feststellen, dass es nichts zu beobachten gab: Die Monitore an den Scannern zeigten lediglich wertlose Daten an, heißt es in dem Report (PDF). Dagegen hätte der Service Desk des Herstellers einen direkten Zugriff auf die Zählserver gehabt. Dies sei als Bruch der lückenlosen Kontrolle anzusehen und könnte potentiellen Innentätern den unbeobachteten Zugriff auf die zentrale Stimmenspeicherung ermöglichen.
Das Wahlamt von Groß-London hatte mit der elektronischen Stimmenzählung die spanische Firma Indra beauftragt und mehr als 4,5 Millionen Pfund für das Outsourcing der Wahl ausgegeben – ein Grund für die ORG, eine vollständige Kosten-Nutzen-Rechnung im Vergleich zu einer herkömmlichen manuellen Zählung der Wählerstimmen zu verlangen. Die Gruppe kritisiert auch, dass die Ergebnisse eines vom Wahlamt bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Auftrag gegebenen Audits von Teilen der Software und der Systeminfrastruktur wegen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen nicht veröffentlicht wurden. "Wenn das als Schritt hin zu mehr Transparenz gedacht war, dann ist es nicht akzeptabel, dass die Ergebnisse der Öffentlichkeit nicht in vollem Umfang zugänglich sind". Zudem erlaubten die Werkzeuge zur Quellcodeprüfung nur begrenzte Sicherheitsaussagen und könnten "kein Ersatz für ein Audit durch Handauszählung" sein.
Die in einigen Wahlkreisen festgestellten und nicht aufgeklärten Abweichungen zwischen der Zahl der abgegebenen und der Zahl der eingescannten Voten ließen jedenfalls auf Zählfehler schließen. "In mindestens zwei Wahlkreisen" so der Report, hätte die Abweichung sogar den Vorsprung des siegenden Kandidaten übertroffen. Zusammenfassend kommt die Open Rights Group zu der Einschätzung, dass die Einsichtsmöglichkeiten in die Ergebnisermittlung unzureichend seien, "um unabhängigen Beobachtern eine zuverlässige Aussage zu erlauben", inwieweit die von den Scannern ausgegebenen Resultate "ein genaues Bild des Wählerwillens" darstellen.
Bei der Wahl im Mai hatte der Konservative Boris Johnson mit einem Vorsprung von 6 Prozent der knapp 2,5 Millionen abgegebenen Stimmen den langjährigen Bürgermeister Ken Livingston abgelöst.
Zum Thema E-Voting und elektronische Wahlmaschinen siehe auch:
(Richard Sietmann) (Richard Sietmann)
/
(je)
Version zum Drucken | Per E-Mail versenden | Newsletter abonnieren
Permalink: http://heise.de/-183957