10.06.2006 10:17
Der Osnabrücker Staatsanwalt Jürgen Lewandrowski ermittelt gegen einen Rechtsanwalt und einen Jurastudenten wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit Abmahnungen. Die beiden Verdächtigen sollen gemeinsam in Dutzenden Fällen die Betreiber von Websites hereingelegt haben, die den Versand von E-Cards und Newslettern anbieten.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Student unter falschem Namen von Internetcafes aus E-Cards an seine eigene Adresse bestellt haben. Nach deren Empfang habe der Rechtsanwalt die Website-Betreiber wegen Spam-Zustellung abgemahnt. Die Einnahmen sollen die beiden geteilt haben.
Staatsanwalt Lewandrowski bestätigte gegenüber c't, dass wegen dieses Verdachts Hausdurchsuchungen stattgefunden hätten. Der Student habe unterdessen ein Teilgeständnis abgelegt. Mit einer Anklage sei zu rechnen.
Der Fall demonstriert drastisch, wie leicht das Rechtsmittel der Abmahnung in Deutschland missbraucht werden kann. In einem Themenschwerpunkt in der kommenden Ausgabe 13/06 (ab Montag im Handel) dokumentiert c't außerdem anhand weiterer Fälle die Schieflage im Rechtssystem, die offenbar zu Selbstbedienung und Selbstjustiz einlädt. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußert sich dazu im c't-Interview:
(cp/c't)
Version zum Drucken | Per E-Mail versenden | Newsletter abonnieren
Kommentare lesen (357 Beiträge)
Im dritten Anlauf hat er es jetzt endlich an die Spitze der Top500-Liste der Supercomputer geschafft, der Supercomputer am National Center for Computational Science in Oak Ridge. Ein Gastkommentar von Hans W. Meuer, Prometeus & Universität Mannheim. mehr…
Der Streit darüber, was konkret in die Wikipedia gehört und was nicht, fast so alt wie die Online-Enzyklopädie selbst und flammt immer wieder auf. Die sogenannten "Inklusionisten" plädieren dafür, möglichst viele Informationen in die Wikipedia aufzunehmen, während die "Exkludisten" die Zahl beschränken wollen, um die Verlässlichkeit und Wartbarkeit der Artikel zu erhöhen.
mehr…
Bundesregierung will Elektromobilität mehr Gewicht einräumen
Britische Regierung stellt Entwurf für "Three Strikes"-Gesetz vor
Anhörung zu neuem Google-Books-Vergleich im Februar
Nationales Waffenregister in Aktionsplan Deutschland-Online aufgenommen
ONLINE MARKT
Werbung