14.07.2009 13:01
Statistisches Bundesamt und Wirtschaftsinstitut kämpfen um Datenhoheit [Update]
Zwischen dem Statistischen Bundesamt und dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat sich ein handfester Streit über Daten zu Einkommenssteuerzahlern und ihre Verknüpfungsmöglichkeiten mit anderen Daten entwickelt. Der Präsident der Wiesbadener Statistikbehörde, Roderich Egeler, warf den Berliner Wirtschaftsforschern in einem geharnischten Schreiben (PDF-Datei) vom 3. Juli vor, den Datenschutz sowie den Schutz des Steuergeheimnisses vernachlässigt zu haben. Das Statistikamt setzte alle Datenlieferungen an die Wirtschaftsforscher aus und forderte sie auf, sämtliche bereits erhaltenen Einzeldaten bis zum Freitag dieser Woche zu löschen.
Anlass für den Statistik-Streit: Mitarbeiter des DIW hatten anonymisierte Zahlen aus der Einkommensteuer-Statistik mit Daten einer eigenen, ebenfalls anonymisierten Langzeitbefragung für das Bundesfinanzministerium verknüpft. Das Statistikamt hatte der Verknüpfung zuvor "aus rechtlichen Gründen" widersprochen und befürchtet, durch die Zusammenführung sei möglicherweise die Anonymität der Steuerdaten nicht mehr gewährleistet.
Das DIW betont dagegen, es sei zu keiner konkreten Zusammenführung von Einzelfällen gekommen. Die Studie sei vor der Veröffentlichung einer Fachgruppe beim Statistischen Bundesamt vorgelegt worden. Dabei seien Anregungen gemacht worden, die das Wirtschaftsinstitut umgesetzt habe. Die ersten Publikationen der Analyse, wonach über die 90er-Jahre die Ungleichheit der am Markt erzielten Bruttoeinkommen in Deutschland zugenommen hat, löste 2007 keine Beanstandung aus.
Eine im Juni 2009 erschienene Fassung in der Fachzeitschrift Review of Income and Wealth führte nun zu den heftigen Protesten aus Wiesbaden. Die empirischen Ergebnisse der Untersuchung würden auf "nichtanonymisierten Mikrodaten der Einkommenssteuerstatistik" beruhen, schimpfte Egeler. Die Vertrauensbasis für den sorgsamen Umgang des DIW mit sensiblen Einzeldaten sei damit untergraben. Man werde auch den Bundesdatenschutzbeauftragten einschalten.
Aus Sicht des DIW sind die Vorwürfe aus Wiesbaden "völlig gegenstandslos" und nicht belegt. Die jetzt angeordneten Zwangsmaßnahmen stellten einen Willkürakt dar, der keinen rechtsstaatlichen Grundsätzen folge. "Das Institut müsste damit seine Arbeit in großen Bereichen einstellen. Wir werden deshalb alle uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel einlegen", kündigt Zimmermann an. Eine "De-Anonymisierungsgefahr" von Steuerpflichtigen habe zu keinem Zeitpunkt bestanden.
Kern des Problems ist für Zimmermann, dass sich das Statistikamt seit zwei Jahren nicht in der Lage sehe, das vom DIW eingesetzte methodische Verfahren zur statistischen Zusammenführung anonymisierter Individualdaten auf seine Unbedenklichkeit hin zu überprüfen. Dabei sei dieses "Matching" längst allgemeiner Stand der Forschung und werde etwa auch zur Analyse des Arbeitsmarktes eingesetzt. Das Amt wolle offenbar durchsetzen, dass die Datensätze der Steuerverwaltung nur noch im Forschungsdatenzentrum des Bundes in Wiesbaden verwendet werden könnten. Derlei Machtfragen sollten aber nicht auf dem Rücken der Freiheit der Wissenschaft und letztlich der Öffentlichkeit ausgefochten werden.
Update: Beide Parteien haben inzwischen eine "Sprachregelung" gefunden, um die Auseinandersetzung gütlich beizulegen. Laut der heise online vorliegenden, unter der Federführung des Finanzministeriums erarbeiteten Klausel sind sich "alle Beteiligten einig, dass das geltende Zustimmungsverfahren für Veröffentlichungen in Zukunft in vollem Umfang eingehalten wird". Damit sei die Datennutzung durch das DIW voll gewährleistet. Etwaige Diskussionspunkte würden von beiden Seiten "kooperativ und lösungsorientiert" angegangen. Es bestehe Einvernehmen, dass durch die beanstandete Publikation das Statistik- oder Steuergeheimnis nicht verletzt worden sei. (Stefan Krempl) / (Stefan Krempl)
/
(vbr)