20.02.2009 14:36
US-Politiker legt erneut Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor
Der republikanische Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses, Lamar Smith, und sein Parteikollege Senator John Cornyn haben jeweils in ihre Parlamentskammer ein Gesetz eingebracht, durch das Internet Service Provider zur Vorhaltung von Verbindungsdaten für zwei Jahre verpflichtet werden sollen. Der Internet Stopping Adults Facilitating the Exploitation of Today's Youth Act of 2009 oder kurz Safety Act soll Strafverfolgern helfen, Internetnutzer ausfindig zu machen, die kinderpornografisches Material ins Internet stellen oder dort betrachten, erläutert Smith in einer Mitteilung. Die Strafermittler seien in eine "digitale Sackgasse" geraten in ihrem Kampf gegen den sexuellen Missbrauch an Kindern, sagte Smith zur Präsentation der Gesetzesinitiative. Sie bräuchten dringend die Unterstützung der Provider.
Smith nimmt damit erneut einen Anlauf, die Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung von Kinderpornografie durchzusetzen. Er hatte den Safety Act bereits vor zwei Jahren ins Repräsentantenhaus eingebracht, doch das Gesetzesvorhaben stand still, nachdem mit Alberto Gonzalez im September 2007 ein Befürworter der Vorratsdatenspeicherung von seinem Posten als US-Justizminster zurückgetreten war. Gonzalez hatte sich im Jahr 2006 öffentlich für die Einführung stark gemacht.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht neben der Datenspeicherung auch Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren für Hosting- und E-Mail-Provider vor, die den Verkauf, Vertrieb und den Erwerb von Kinderpornografie ermöglichen. Smith fordert auch, den Strafrahmen für die sexuelle Ausbeutung von Kindern von 15 bis 30 Jahre auf 20 Jahre bis lebenslänglich zu erhöhen.
Im Gegensatz zu der Version von 2007 fehlt im aktuellen Entwurf eine Bestimmung, nach der Websites, die sexuelle Inhalte haben, mit einem Warnhinweis versehen werden müssen. Smith und Cornyn verzichteten auch nun auf die Androhung von Geldstrafen für Provider, die einen Fall von Kinderpornografie nicht den Behörden melden, wozu sie nach dem früheren Gesetzesvorschlag verpflichtet gewesen wären. Dieser hatte die genauen Bestimmungen für die Vorratsdatenspeicherung dem US-Justizminister überlassen wollen, nun ist explizit von einer Speicherfrist von zwei Jahren für personengebundene Daten die Rede. (Andreas Wilkens)
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(anw)












