26.05.2009 15:56
Wer in Nordrhein-Westfalen einen Rechner mit Internetzugang besitzt, muss Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster heute entschieden (Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09). Zwei Studenten aus Münster hatten voriges Jahr in erster Instanz noch erfolgreich gegen den WDR geklagt, dieses Mal verloren sie.
Laut OVG kommt es nicht darauf an, ob mit dem Computer tatsächlich Radio gehört wird. Schon die schiere Möglichkeit reiche aus. "Durch einfaches Anklicken auf den Internetseiten unter anderem des WDR können zahlreiche Radiosender live empfangen werden." Das OVG in Münster hat – wie zuvor in ähnlichen Fällen das OVG Koblenz und der VGH in Bayern – die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Siehe dazu auch:
Zur GEZ-Gebühr für Rundfunkgeräte siehe auch
(Andreas Wilkens)
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(anw)
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