25.05.2009 15:09
Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort will sich für den Fall wappnen, dass die in den USA zwischen Urheberrechtsinhabern und Google erzielte Einigung über die Rechte an digitalisierten Büchern gerichtlich abgesegnet wird. Sie hat dafür am Wochenende auf ihrer Mitgliedersammlung beschlossen (PDF-Datei), die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google digitalisierten Werke einzuziehen, aber die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Google-Digitalisierungsprogramm zurückzuziehen. Es sei möglich, dass die VG Wort die digitale Nutzung von vergriffenen Werken lizenziert, wenn die Rechteinhaber damit einverstanden sind. Solche Vereinbarungen seien mit Google und auch insbesondere mit deutschen und europäischen Digitalisierungsprojekten möglich.
"Die Wahrnehmung der Settlement-Rechte durch die VG Wort setzt voraus, dass der Vergleich in den USA endgültig bestätigt wird", teilt die Verwertungsgesellschaft mit. Sie bezieht sich auf die im Oktober 2008 erzielte Einigung zwischen Google und der Autoren-Organisation The Authors Guild sowie dem Verlegerverband Association of American Publishers. Diese hatten zuvor wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten geklagt. Über die Einigung wird voraussichtlich frühestens im Oktober 2009 entschieden, nachdem der zuständige Richter kürzlich die Einspruchsfrist verlängert hatte.
"Damit ist sichergestellt, dass die VG Wort gegebenenfalls fristgerecht die entsprechenden Rechte gegenüber der zuständigen Book-Rights-Registry in den USA geltend machen kann", erläutert VG-Wort-Geschäftsführer Robert Staats. Der Beschluss der Mitgliederversammlung führe dazu, dass der im Vergleich vorgesehene Schadenersatz für die vorgenommenen Digitalisierungen flächendeckend eingezogen werden kann. Die VG Wort will die Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten über die nun beschlossenen Änderungen des Wahrnehmungsvertrages und des Inkassoauftrags für das Ausland informieren. Laut Wahrnehmungsvertrag stimmt der Wahrnehmungsberechtigte einer Änderung zu, wenn er nicht innerhalb von sechs Wochen ausdrücklich widerspricht. (Andreas Wilkens)
/
(anw/c't)
Version zum Drucken | Per E-Mail versenden | Newsletter abonnieren
Kommentare lesen (39 Beiträge)
Im dritten Anlauf hat er es jetzt endlich an die Spitze der Top500-Liste der Supercomputer geschafft, der Supercomputer am National Center for Computational Science in Oak Ridge. Ein Gastkommentar von Hans W. Meuer, Prometeus & Universität Mannheim. mehr…
Der Streit darüber, was konkret in die Wikipedia gehört und was nicht, fast so alt wie die Online-Enzyklopädie selbst und flammt immer wieder auf. Die sogenannten "Inklusionisten" plädieren dafür, möglichst viele Informationen in die Wikipedia aufzunehmen, während die "Exkludisten" die Zahl beschränken wollen, um die Verlässlichkeit und Wartbarkeit der Artikel zu erhöhen.
mehr…
Bundesregierung will Elektromobilität mehr Gewicht einräumen
Britische Regierung stellt Entwurf für "Three Strikes"-Gesetz vor
Anhörung zu neuem Google-Books-Vergleich im Februar
Nationales Waffenregister in Aktionsplan Deutschland-Online aufgenommen
ONLINE MARKT
Werbung