19.06.2009 11:38
Die seit zwei Jahren geltende Strafbarkeit des Umgangs mit sogenannter Hackersoftware ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Beschwerden eines EDV-Unternehmers, eines Wissenschaftlers und eines Computernutzers als unzulässig ab. Sie hatten gegen zwei Paragrafen geklagt, die die Herstellung und Verbreitung von Programmen zum Ausspähen und Abfangen von Daten unter Strafe stellen. Die Kläger sahen sich durch den Wortlaut der Normen bedroht, weil sie – wenn auch ohne kriminelle Absicht – mit Hackerprogrammen umgehen.
Die Karlsruher Richter dagegen sahen die Grundrechte nicht betroffen. Nach ihren Worten gelten die Vorschriften aber nur für Programme, die mit illegaler Absicht entwickelt wurden. Allein die Eignung eines Programms zur Verwendung für einen Hackerangriff mache dessen Einsatz noch nicht strafbar, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Az: 2 BvR 2233/07, 1151/08 und 1524/08, Beschluss vom 18. Mai 2009).
Die Paragrafen 202a und 202b Strafgesetzbuch, mit denen ein Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung der Computerkriminalität umgesetzt worden war, sollen bereits bestimmte Vorbereitungshandlungen für kriminelle Hackerangriffe unter Strafe stellen und sind deshalb relativ weit gefasst. In einer ausführlichen Entscheidung stellt eine Kammer des Zweiten Senats aber klar, dass der Bundestag damit ausdrücklich nur Software erfassen wollte, die für einen kriminellen "Zweck" hergestellt worden sind. Sogenannte "Dual use"-Produkte, die im Dienste der Computersicherheit genutzt werden, aber eben auch für Hackerangriffe taugen, sind laut Gericht nicht davon erfasst, weil sie einem legalen Zweck dienten. Zumindest aber fehle jedem, der solche Programme zu erlaubten Tätigkeiten nutze, der für eine Strafbarkeit notwendige Vorsatz.
Erst im vergangenen März stellte die Staatsanwaltschaft Hannover ein Verfahren gegen Jürgen Seeger, Chefredakteur des IT-Magazins iX, ein. Seeger hatte sich Ende 2008 selbst angezeigt. Ausgangspunkt dafür war die Veröffentlichung von Sicherheitssoftware auf der Heft-DVD des iX Special "Sicher im Netz".
Siehe dazu auch:
(dpa) / (Daniel Bachfeld)
/
(dab/c't)
Version zum Drucken | Per E-Mail versenden | Newsletter abonnieren
Kommentare lesen (162 Beiträge)
Themen-Forum Politik und Gesellschaft
Programmieren von Exploits
Sieben Tutorials zeigen alles, was man wissen muss, um zuverlässige Exploits für Buffer Overflows in Software zu schreiben
mehr...
TLS-Renegotiation-Schwachstelle erklärt
Anhand einfacher Grafiken zeigt Thierry Zoller, wie sich die TLS-Renegotiation-Schwachstelle ausnutzen lässt.
mehr...
Security Operations von Innen
Im Security Operations Center (SOC) überwacht Symantec aus der Ferne die Netzwerke seiner Kunden auf Hackerangriffe und verdächtige Aktivitäten. Wir haben uns das SOC von innen angeschaut.
mehr...
Sicherheitslücken in Add-ons gefährden Firefox-Anwender
ENISA-Studie hilft bei Risikoabschätzung für Cloud Computing
Fedora rudert bei den Installationsrechten zurück
PHP 5.3.1: Bug-Fixes und Sicherheitskorrekturen
Forderungen nach mehr Videoüberwachung für Sicherheit in Bus und Bahn
ONLINE MARKT
Werbung