24.06.2006 11:24
Nach ihrem Gerichtserfolg gegen den Mobilfunk-Netzbetreiber O2 will die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auch bei anderen Mobilfunk-Anbietern gegen Klauseln zum Verfall von Guthaben bei Prepaid-Handyverträgen kämpfen. "Wir werden dann aktiv, wenn konkrete Beschwerden von Verbrauchern eingehen", erklärte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale in einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur. Die Verbraucherzentrale könne aber keine individuellen Rechtsansprüche für private Endverbraucher durchsetzen, sondern nur bei der Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb gegen Unternehmen vorgehen. "In diesen Fällen hat die Verbraucherzentrale die Aufgabe und die Möglichkeit, die Firmen abzumahnen und gegebenenfalls Klage einzureichen."
Nach dem OLG-Urteil vom vergangenen Donnerstag ist unter anderem die Klausel unzulässig, wonach ein Prepaid-Guthaben nach 365 Tagen verfällt, sofern das entsprechende Guthabenkonto nicht binnen eines Monats durch eine weitere Aufladung wieder nutzbar gemacht wird. Auch nicht verfallen darf dem OLG-Urteil zufolge ein bestehendes Restguthaben bei Beendigung des Vertrages (Az.: 29 U 2294/06). Gegen das Urteil wurde keine Revision zugelassen.
Kunden anderer Anbieter können aus dem Urteil keinen unmittelbaren Rechtsanspruch ableiten. Sie hoffe aber, dass die anderen Mobilfunk-Anbieter von sich aus einlenken werden, sagte Sievering-Wichers, "und ich glaube, da stehen die Chancen gar nicht schlecht". Marktführer T-Mobile hat unterdessen erklärt, erst einmal die Urteilsbegründung abwarten und prüfen zu wollen. Bisher sei nicht klar, welche konkreten Klauseln abgelehnt wurden. Ähnlich äußerte sich E-Plus. Vodafone D2 geht davon aus, dass seine CallYa-Verträge nicht von dem Urteil betroffen sind.
(cp/c't)
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