17.09.2009 12:31
Deutsche Gerichte verweisen immer häufiger auf Wikipedia-Artikel zu Themen, die bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen. Dabei hapert es oft an der korrekten Zitierweise der nicht immer aktualisierten Beiträge. Wer den Zeitpunkt des Abrufs und den Permanentlink nennt, ist auf der sicheren Seite.
Den Permanentlink eines Wikipedia-Artikels kann man auf der linken Seite der Wikipedia-Maske unter "Werkzeuge" aufrufen. Er verweist bei Webinhalten, die einer Versionierung unterliegen, immer auf eine zu einem bestimmten Zeitpunkt gültige Fassung eines elektronischen Dokuments, selbst wenn im Nachhinein aktuellere Fassungen hinzugekommen sind.
Für das Zitieren einer elektronischen Quelle gibt es sogar eine Vorschrift: ISO-Norm 690-2. Danach ist etwa die "vollständige URL" anzugeben, also einschließlich http://, auch wenn dies bei den meisten Web-Browsern nicht mehr erforderlich ist. Wird zum Beispiel der Wikipedia-Artikel über die "iX" zitiert, könnte ein gutes Zitat einschließlich Zeitangabe und Permanentlink so aussehen:
Wikipedia, Stichwort "iX -- Magazin für professionelle Informationstechnik", Version vom 25. Juli 2009, 22:25 Uhr, abrufbar unter http://de.wikipedia.org/¬w/index.php?title=IX_%E2%80%93_Magazin_f%C3%BCr_profes sionelle_Informationstechnik&oldid=62620567.
Mehr dazu in der aktuellen iX – im gut sortieren Zeitschriftenhandel oder ohne Versandkosten per Online-Bestellung erhältlich.
(hb/iX)
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