Daran will ich auch nicht rütteln. Ich halte nichts von
Knebelverträgen, welche mir verbieten, ein erworbenes Recht oder Gut
zu veräußern, sei es auch nur stückchenweise.
Allerdings bleiben noch einige Fragen offen:
Wie kann der Softwarehersteller kontrollieren, daß auf diese Weise
nicht mehr Kopien der Software als gebraucht verkauft werden, als
ursprünglich lizensiert waren? Oder anders gefragt: Welche Garantie
vom Kunden kann er verlangen, daß die Zahl der Kopien nicht die Zahl
der Lizenzen übersteigt?
Was ist mit Lizenzen, die pauschal für alle Computer im Unternehmen
gekauft wurden, egal wieviele Computer in der Firma stehen? Nach dem
Urteil ist das ja fast ein Freibrief für beliebig viele "gebrauchte"
Kopien.
Was ist, wenn eine Firma Bereiche ausgliedert? Erlöschen dann die
Lizenzen im ausgegliederten Teil der Firma?