Wie nun bekannt wurde müssen mit dem aktuellen Gerichtsentscheid über
die Impressumspflicht und die UStID nun auch alle Ladengeschäfte ihre
Auftritte ändern.
In den Werbeflächen der Ladengeschäfte, gemeinhin als Schaufenster
bekannt, muss ein Schild angebracht werden, auf dem der Name und die
Rechtsform des Geschäfts angegeben ist, die Registriernummer im
Handelsregister, die Umsatzsteuer-ID, die Gesellschafter, eine
ladungsfähige Anschrift, sowie eine Telefon-/Faxnummer zur
Kontaktaufnahme.
Abzusehen ist, dass in den folgenden Wochen Horden von Rechtsanwälten
alle Innenstädte unsicher machen und sämtliche Ladengeschäfte auf
Einhaltung der Impressumspflicht überprüfen!