Moody schrieb am 1. März 2012 17:23
> Immer auf dem Teppich bleiben: es geht hier um die Mehrwertsteuer,
> und die ist ein neutraler Posten für Haendler und Gewerbetreibende.
Nein, ist sie nicht. Das Gericht hat einfach die Privatverkäufe des
Mannes zum Gewerbe erklärt. Der Mann hatte keine Vorsteuer zum
abziehen, weil er das Zeug ja schon hatte.
Das ist geradezu ein Klassiker von Behördenwillkür und
Juristenarroganz.