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22. Januar 2013 22:34

Re: Legale Privatkopie

>_h3 schrieb am 22. Januar 2013 07:49
>
> Kann mir mal bitte jemand erklären, wie sich eine legitime Handlung
> (legale Privatkopie) damit verträgt, pauschal dafür Abgaben an Privat
> zu erheben?

Am "Kopierbedürfnis" der Konsumenten verdienen die Hersteller der
entsprechenden Geräte und Medien (vertreten durch den Branchenverband
Bitkom). Dies stellt eine Verwertung urheberrechtsgeschützter Werke
dar. Daher sind es die Hersteller, die die Gerätepauschale zu
entrichten haben (die sich natürlich indirekt auch im Verkaufspreis
wiederfinden kann). Als Ausgleich für die durch private Kopien
enstehenden Einnahmeverluste, werden den Urhebern diese Einnahmen
zugeführt. Erst durch diese Regelung wird die Kopie zum privaten
Gebrauch (z.B. als Sicherheitskopie) für den Konsumenten also legal!
Die Geräteabgabe ist quasi der "Preis" für das Recht auf eine
Privatkopie.

Überdies verzichtet der Staat auf die Kontrolle, oder gar
Strafverfolgung, eventueller Urheberrechtsverstöße durch private
Kopien. Daher gibt es auch keine Razzias auf Schulhöfen, um die
Weitergabe kopierter Medien zu unterbinden - obwohl dies natürlich
nicht legal ist. Durch den finanziellen Ausgleich sieht man die
Rechte und Interessen der Urheber jedoch ausreichend gewahrt.

Die nicht-legale, öffentliche Weitergabe von Kopien
urheberrechtsgeschützter Werke, wie beim Filesharing im Internet, ist
ebenfalls schwer zu kontrollieren und sorgt ebenfalls für
Einnahmeverluste der Urheber, bei gleichzeitigen Gewinnen der
entsprechenden Plattformanbieter. Viele Lösungsvorschläge zu diesem
Thema greifen daher das Konzept der Geräteabgabe auf. Die Grünen
nennen diese Idee "Kulturflat", der CCC "Kulturwertmark".

Da die Einnahmen durch die Gerätepauschale jedoch gering sind, die
öffentliche Akzeptanz ebenfalls, wäre ein Betrag, wie er zur
Finanzierung der professionellen Urheberschaft notwendig wäre,
politisch nicht durchsetzbar. Daran scheitert das Konzept der
Kulturflat.