News-Foren

6. Januar 2013 21:53

Re: neue Einkommensquellen für Fotografen und Anwälte

Solange sich der tatsächlich entstandene Schaden nicht beziffern
läßt, jawoll, sind es für mich ABM-Maßnahmen für drittklassige
Juristen.

Ein Schaden entstand dann, wenn der "Urheberrechtsverletzer" im
"korrekten" Fall das Werk gekauft hätte. Hätte er, wie wohl in den
allermeisten Fällen der Fall, dann dankend darauf verzichtet, reden
wir über Blasen voller heißer Luft - mehr nicht.