EU-Justizkommissarin Reding gibt im Namen der EU-Kommission ein klares Bekenntnis für ein freies Internet ab und befürwortet die Pläne einiger Parlamentarier, den Europäischen Gerichtshof mit dem umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen zu befassen.
Trotz der Proteste bezeichnet die Bundesregierung das umstrittene Abkommen als "notwendig und richtig". Das Justizministerium gab zu bedenken, dass man bei den Verhandlungen keine führende Rolle gespielt habe.
Am Wochenende trieb es tausende Internet-Aktivisten trotz Eiseskälte gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA auf die Straße. Auch die Politik diskutiert über Pro und Contra des Urheberrechtsschutzes. Die Justizministerin steht in der Kritik.
Die Europäische Kommission führt die Proteste gegen ACTA auf unzureichende Informationen zurück und ist optimistisch, das Abkommen durchzusetzen. Zusätzliches Informationsmaterial soll für mehr Akzeptanz sorgen.
In ganz Deutschland fanden unter dem Motto "ACTA ad Acta!" in mehr als 60 Städten Demonstrationen statt, die gegen das umstrittene internationale Abkommen zur Stärkung der Befugnisse von Rechteinhabern im Internet gerichtet waren.
Für den Samstag haben Gegner des Anti-Piraterie-Abkommens in rund 60 deutschen Städten Proteste angekündigt. Sie beklagen einen Mangel an demokratischer Glaubwürdigkeit und fürchten Gefahren für die Meinungsfreiheit.
Das Auswärtige Amt hat die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommens nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa wieder zurückgezogen.
Angesichts der kritischen Stimmung in Teilen der Gesellschaft und der Bedenken von Experten will der lettische Wirtschaftsminister das Handelsabkommen dem Parlament nicht zur Abstimmung vorlegen.
Wie zuvor Polen hat nun auch Tschechien die Ratifizierung des umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommens nach Protesten der Bevölkerung ausgesetzt. Damit gerät ACTA in Europa weiter unter Druck.
Der umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen stößt auf wachsenden Widerstand. Polen setzt nach massiven Protesten die Ratifizierung aus, in Griechenland attackieren Hacker das Justizministerium, in Deutschland mobilisieren Gegner für einen Protesttag.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) teilt die Bedenken von Gegnern des ACTA-Abkommens nicht. Aus dem Abkommen lasse sich keine Aufforderung zur Veränderung der geltenden Rechtslage ableiten, in welche Richtung auch immer.
In über 80 polnischen Städten sollen ACTA-Gegner auf die Straßen gegangen sein, um gegen das umstrittene Internetzensur-Abkommen zu demonstrieren.
Vertreter der EU und von 22 Mitgliedsstaaten haben das umstrittene Abkommen ACTA unterzeichnet. Nun müssen die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament darüber beraten.
Der Ausschuss für Entwicklung arbeitet als erstes Gremium der Bürgervertretung an einer Empfehlung zu dem Anti-Piraterie-Abkommen; mehrere Abgeordnete sehen den Zugang zu günstigen Medikamenten in Frage gestellt.
Im EU-Parlament regt sich weiter Widerstand gegen das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen. Auf den Erfolg der Europäer hoffen auch die ACTA-Gegner in den USA.
Am Wochenende sollen EU-Vertreter das umstrittene Handelsabkommen dann unterzeichnen. Danach haben auch noch die Parlamente ein Wörtchen mitzureden – dort regt sich Widerstand.
Das Anti-Piraterie-Abkommen sei eine extrem schlechte und einseitige Vereinbarung, erklärte Douwe Korff, Rechtswissenschaftler an der London Metropolitan University, bei der Vorstellung einer neuen ACTA-Studie. Es müsse eingestampft werden.
Die Europäische Union wird das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen bei der feierlichen Unterzeichnung am Samstag in Tokio noch nicht ratifizieren. Noch hat der Rat kein grünes Licht gegeben, und auch das Parlament muss noch zustimmen.
Das Europäische Parlament kann einem neuen Gutachten zufolge dem umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA nicht vorbehaltlos zustimmen. Die Experten sehen Konflikte mit geltendem Recht und Nachbesserungsbedarf.
Die EU-Kommission hat dem Ministerrat vorgeschlagen, das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen zu ratifizieren. Nach dem Rat muss sich allerdings noch das Parlament mit dem Thema befassen.
22 Verbände aus den Bereichen Musik- und Filmindustrie, Verlagswesen, Software sowie Markenschutz wollen verhindern, dass das EU-Parlament eine rechtliche Prüfung des Anti-Piraterie-Abkommens in Auftrag gibt.
Auf 20 Seiten geht die Generaldirektion Handel auf die Kritik von Wissenschaftlern am umstrittenen Anti-Piraterieabkommen ein.
Das umstrittene Anti-Piraterieabkommen verstößt nach Einschätzung einer Gruppe europäischer Fachjuristen gegen geltendes EU-Recht. Die Experten empfehlen den EU-Institutionen, ACTA nicht zuzustimmen.
Kurz vor Nikolaus haben die elf ACTA-Verhandlungspartner in Sydney ihr Päckchen geschnürt und den endgültig abgestimmten Text des geplanten Abkommens vorgelegt. Doch ist damit in einigen strittigen Punkten noch längst nicht alles geklärt.
Die Abgeordneten haben mit knapper Mehrheit eine Entschließung auf Initiative der konservativen Fraktionen angenommen, mit der sie das Anti-Counterfeiting Trade Agreement als Instrument zur besseren Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern bezeichnen.
Bevor die Teilnehmerstaaten das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen unterzeichnen, sollen auf einem letzten Treffen Ende November noch verbliebene Fehler und Unklarheiten bereinigt werden.
Die Verhandlungen über das umstrittene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) sind laut einer Mitteilung der EU-Kommission abgeschlossen. Noch vor der Unterzeichnung soll die Schlussfassung des Abkommens veröffentlicht werden.
Trotz ursprünglicher Aussagen, dass das Antipiraterie-Abkommen "praktisch fertig" sei, haben sich die 37 Verhandlungspartner auf ein "technisches Treffen" geeinigt. Dort sollen noch einige offene Fragen geklärt werden.
Zivilgesellschaftliche Organisationen haben die Volksvertreter aufgefordert, auf Klarstellungen und Korrekturen bei dem geplanten Vertrag zur stärkeren Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern zu bestehen..
Abgeordnete aller Fraktionen haben die EU-Kommission aufgefordert, in einem Rechtsgutachten eindeutig darzulegen, dass in der EU und ihren Mitgliedsländern keine Gesetzesanpassung notwendig wird.