Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wirft den Gebrüder Schmidtlein sowie Rechtsanwalt Olaf Tank und einer vierten Person gewerbsmäßigen Betrug mit Abofallen vor.
Alle Fraktionen haben den Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen prinzipiell begrüßt. Nach Ansicht der Opposition kommt das Vorhaben aber spät und soll noch erweitert werden.
Der für Windows 8 angekündigte Windows Store könnte Schluss machen mit Abofallen und sonstigen Tricksereien rund um den Download kostenloser Software – und die Softwareinstallation unter Windows endlich so bequem machen wie bei Linux.
Mit dem für Verbraucher intransparenten WAP-Billing-Prozess ziehen dubiose Content-Anbieter Kleinbeträge für „Mehrwertdienste“ im Abonnement ein – über die Mobilfunkrechnung des Netzanbieters. Die Masche ist nicht mehr neu. Sie funktioniert aber nach wie vor, weil die Mobilfunkanbieter ihre Kunden unzureichend schützen.
Mit Abofallen im Internet soll eine Bande fast 70.000 Nutzer geprellt und mehr als 5,3 Millionen Euro ergaunert haben.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf "zum besseren Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" beschlossen. Damit soll die "Button-Lösung" zur Aufklärung der Verbraucher kommen.
Das OLG in Frankfurt a. M. hat eine jahrelang klaffende Lücke in der Rechtsprechung zu sogenannten Vertrags- oder Abofallen geschlossen. Künftig werden immer mehr Web-Nepper sich wohl auch strafrechtlich verantworten müssen.
Das LKA Hamburg hat im Rahmen von Ermittlungen gegen die Betreiber einer Abo-Seite im Internet zwei Verdächtige festgenommen und 1,5 Millionen Euro sichergestellt. Den Verhafteten wird gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen.
Abo-Abzocke im Internet ist seit langem ein Millionengeschäft. Die Täter können mit wenigen Tricks darauf hoffen, ohne Strafe einfach weitermachen zu können. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun Angebote mit versteckten Preishinweisen als gewerbsmäßigen Betrug eingestuft.
Fast 1 Million Euro Strafe verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde für eine Frankfurter Firma. Sie bietet an sich kostenlose Software an, forderte aber tausende Nutzer zu Zahlungen auf.
Das Bundesjustizministerium will Verbraucher mit einer Button-Lösung vor Abo-Fallen im Internet schützen. Die Zeche zahlen allerdings mal wieder die ehrlichen Online-Händler. Warum die Button-Lösung über das Ziel hinausschießt, erklärt Rechtsanwalt Johannes Richard.
Anbieter müssten verpflichtet werden, die Kosten ihres Angebots deutlich auf der Website auszuweisen, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger laut einem Zeitungsbericht.
Der Dialer ist tot, es lebe die App: Mit dreisten Methoden locken Content-Anbieter derzeit Smartphone-Anwender auf WAP-Portale, wo Abofallen lauern. Kassiert wird einfach über die Telefonrechnung – die Netzbetreiber verdienen mit.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen übt deutliche Kritik an Politik und Staatsanwaltschaften. Er sieht sich im Kampf gegen Abofallen im Web alleingelassen.
Ein Betreiber von Abofallen im Internet muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt Auskunft über seine Einnahmen geben und die erzielten Gewinne an den Staat abgeben.
Ein weiteres Gericht folgt der Auffassung, dass die Abwehr der Geldforderungen von Abofallen-Betreibern erstattungsfähig ist.
Nach Informationen von heise online hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ihre Ermittlungen gegen die zwei Hintermänner der Abofalle fabriken.de eingestellt, allerdings haben diese einige Auflagen zu erfüllen.
Nach einem Urteil des Landgerichts Mannheim muss der Betreiber der Web-Abofalle opendownload.de einem Betroffenen die Kosten für die Einschaltung seines Anwalts zur Abwehr der Forderung zahlen.
Die für Abofallen-Abzocke bekannten Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden.
Auf einer Website informiert das Projekt Openoffice.org über Download-Abofallen und bittet die Besucher um Mitarbeit im Kampf gegen Abzocker.
Die Verbraucherzentrale konnte sich vor dem Landgericht Düsseldorf nicht gegen die Connects 2 Content GmbH durchsetzen, die ihre Nutzer in einem Newsletter über Entgelte für ein bislang kostenloses Angebot informiert hatte.
Wegen der vermuteten Beihilfe zum versuchten Betrug verdonnerte das Amtsgericht Karlsruhe die berüchtigte Anwältin Katja Günther dazu, einem Abzock-Opfer Schadensersatz zu leisten.
Erstmalig hat ein deutsches Gericht Abofallen-Betreiber strafrechtlich belangt.
Das BSI weist auf aktuell kursierende E-Mails eines angeblichen Viren-Warndienstes mit dem Betreff „Ihr PC ist ungeschützt“ hin. Die Mails enthalten einen Link auf eine Abofalle.
Das Landgericht Mannheim hat mehrere Praktiken des Abofallen-Betreibers Content Service Ltd. für unrechtmäßig erklärt.
Das Geschäft mit den Abofallen im Netz floriert: Verbraucher zahlen Millionen an dubiose Firmen, und der Gesetzgeber sieht tatenlos zu.
Gesetzgeber und Justiz sehen zu, wie Abofallen-Abzocker durch immer raffiniertere Tricks Verbrauchern Millionen aus der Tasche ziehen. Wir zeigen Ihnen die Fallen und wie Sie sich gegen den Nepp im Web wehren können.
Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt ist die gängige Abofallen-Masche strafrechtlich nicht zu beanstanden.
Im Rahmen von Ermittlungen gegen Betreiber von Abofallen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Dienstag rund zehn Objekte durchsuchen lassen.