Immer mehr Arbeitnehmer sind mit ihrem Arbeitsplatz unzufrieden. Die Angst vor der Arbeitslosigkeit ist aber noch größer als der Jobfrust.
Systematische Erniedrigungen und Ausgrenzungen im Job sind Mobing. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg bestätigt und einem IT-Mitarbeiter 7.000 Euro Schmerzensgeld zugestanden.
Eine Umfrage an 70 deutschen Hochschulen ergab eine klare Präferenz des IT-Nachwuchses für den Suchmaschinenkonzern.
Kaum hat man Urlaub, schon wird man krank - das kennt wohl jeder von uns. Doch verloren sind die Urlaubtage damit nicht, denn man kann sie sich zurückholen.
Der Gesetzgeber sagt zwar, dass nur eine schriftliche Kündigung wirksam ist, doch wichtiger als das Papier ist das Verhalten des Betroffenen.
Seinen Arbeitgeber zu hintergehen, kann einen Mitarbeiter auch noch Jahre später den Job kosten.
Der Altersdurchschnitt der Belegschaften wird in Zukunft deutlich höher sein, das haben die meisten Unternehmen erkannt. Doch die Vorbereitungen darauf sind bislang schwach ausgeprägt.
Unternehmen sammeln nicht nur Daten ihrer Kunden, sondern auch die ihrer Mitarbeiter. Welchen Zweck eine Personalakte genau hat, welche Daten gesammelt werden dürfen und welche besonders geschützt werden müssen, erfahren Sie hier.
Das Berliner Arbeitsgericht hat die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt, in dem es mit der bisher üblichen Praxis der Beweispflicht für gute bzw. schlechte Leistungen brach.
Vor dem Landesgericht Düsseldorf musste sich eine frühere Stadtangestellte belehren lassen, dass nicht jede Kritik des Vorgesetzen eine Persönlichkeitsverletzung ist.
Die Arbeitskosten in Deutschland sind überdurchschnittlich hoch. Das hat jetzt auch eine Auswertung des Statistischen Bundesamts bestätigt.
Der Betriebsrat darf den Arbeitgeber nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit anzeigen. Und dieser darf sich nicht mit der Auflösung des Betriebsrats rächen.
Was Erfolg im Beruf bedeutet, darüber haben Frauen und Männer offensichtlich sehr unterschiedliche Ansichten. So jedenfalls das Ergebnis einer internationalen Frauenstudie.
Erhalten Arbeitnehmer ermäßigte Jahreskarten für den öffentlichen Verkehr, zählt für die Besteuerung nicht der monatliche Beitrag, sondern der Gesamtbetrag.
Glück im Job zahlt sich aus, ist aber selten zu finden. Obwohl der Wohlfühlfaktor am Arbeitsplatz einen klaren Wettbewerbsvorteil bringt, gelingt nur wenigen Unternehmen die Umsetzung.
Lästern, Beleidigen und Flirten ist im Job an der Tagesordnung. Die Hemmschwelle ist besonders gering, wenn die Kommunikation nicht von Angesicht zu Angesicht erfolgt.
Für junge Eltern gelten besondere Rechte: Wer nach der Geburt seines Kindes öfter zu Hause sein will, kann seine Arbeitszeit verringern. Wie ein aktuelles Urteil besagt, auch mehrfach hintereinander.
Damit Mitarbeiter glücklich und produktiv sind, braucht es nicht viel: Geld und gute Stimmung reichen aus. Flexible Arbeitszeiten und Kommunikation werden hingegen überbewertet.
Mitarbeiter sollten bei der Zeiterfassung lieber nicht schummeln. Manipulationen können nämlich zur sofortigen Kündigung führen.
Wer qualmt, riskiert den Versicherungsschutz: Rauchpausen gehören nicht zur Arbeitszeit und werden nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt.
Direktversicherungen sind als betriebliche Altersvorsorge durchaus beliebt. Doch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers leider auch alles andere als sicher.
Wird ein Arbeitnehmer vorübergehend an einen anderen Arbeitsplatz versetzt, kann er Reisekosten geltend machen. Aber nur, wenn die Versetzung nur vorübergehend ist.
Wer aufgrund einer mündlichen Absprache des Arbeitgebers auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet, geht ein hohes Risiko ein. Das bestätigt ein aktueller Fall aus Berlin.
Arbeitgeber müssen im Zeugnis keinen Dank und keine guten Wünsche an den Arbeitnehmer aussprechen. Pflicht ist lediglich die Beurteilung der Leistung.
Weiterbildungsmaßnahmen sind teuer. Hier ein paar Tipps, wie Sie den Chef davon überzeugen, dass sich diese Investition dennoch lohnt.
Im Home-Office arbeiten zu können, wünschen sich viele Arbeitnehmer. Doch wie eine aktuelle Umfrage zeigt, lauern auch hier zahlreiche Stressfaktoren.
Weinachtsfeiern verströmen keine besinnliche, sondern eher eine erotische Atmosphäre. Jedenfalls ging es bei jedem dritten Arbeitnehmer während der Firmenfeier schon mal "zur Sache" - und der Rest ist auch nicht abgeneigt.
Der Blick auf den Lohnzettel zeigt: Der Chef hat zuviel Geld überwiesen. Aber freuen Sie sich nicht zu früh, denn das Versehen kann auch für Sie negative Folgen haben.
Google ist der zweitbeste Arbeitgeber der Welt und wird in diesem Bereich nur noch von SAS übertroffen. Das meint zumindest die US-Zeitschrift Fortune in ihrer aktuellen Auflistung, in der sich einige IT-Firmen wiederfinden.
Ein Arbeitgeber muss dem Betriebsrat nicht ohne Grund externe Berater finanzieren. Werden die unnötigerweise beauftragt, haftet der Betriebsratschef persönlich.
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