Karlsruhe hat das Gesetz zur Errichtung der Verbunddatei zwischen Polizeien und Geheimdiensten als grundsätzlich für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, einzelne Vorschriften etwa zur erweiterten Nutzung durch Ermittler gekippt.
Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Verhandlung über eine Verfassungsbeschwerde gegen die von Schwarz-Rot eingerichtete Antiterrordatei begonnen.
Die Polizei bittet um mehr Datenschutz, die vorhandenen Gesetze sind zu liberal: Im US-Bundesstaat Minnesota wollen die Gesetzeshüter die Abfrage von KFZ-Bewegungsdaten beschränken.
Die Karlsruher Richter sehen einen Rechtsanwalt, der einen PC in seiner Kanzlei auch für Internetanwendungen nutzt, durch die Zahlungspflicht an die GEZ nicht in seinem Grundrechten verletzt. Sie nahmen seine Beschwerde nicht an.
Wer bei einem Festnetzgespräch eine vermeintliche Sparvorwahl eingibt, hat bisher keinen Anspruch auf Tarifinformation. Eine kundenfreundliche Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht im letzter Minute auf Eis gelegt.
Ein schwedischer Rechtsstreit, ob ein Provider die Daten eines mutmaßlichen Filesharers herausgeben muss, hat weite Kreise gezogen: Die Luxemburger Richter urteilten nun, dass die Herausgabe rechtens ist.
Das Bundesverfassungsgericht verlangt mehr Rechtssicherheit für die Inhaber von Internetanschlüssen in Fällen von illegalem Filesharing.
Zu einer kraftvollen Entscheidung zum TKG haben sich die Karlsruher Richter nicht aufraffen können. Aus Sicht der Beschwerdeführer muss das trotz der Erfolge im Einzelnen eine Enttäuschung sein.
Datenschützer gehen seit Jahren dagegen vor, dass staatliche Stellen wahllos Nutzerdaten aus dem Telefon- und Internetverkehr abgreifen dürfen. Jetzt haben sie in Karlsruhe einen Teilerfolg erzielt.
Die Initiatoren der Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz sowie Datenschützer sehen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einen Erfolg. Die praktischen Auswirkungen sind unterdessen überschaubar.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes für teilweise verfassungswidrig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde von Netzaktivisten gegen das Zugangserschwerungsgesetz aus formalen Gründen nicht zur Verhandlung angenommen. Unklar ist das Schicksal einer Verfassungsbeschwerde des früheren Abgeordneten Jörg Tauss.
Das Gericht hat eine Beschwerde von vier Bürgern nicht angenommen, weil sie nicht den Anforderungen genügt, die im Bundesverfassungsgerichtsgesetz gestellt werden.
Der Datenschützer Patrick Breyer und der Grünen-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland meinen, das seit gut einem Jahr geltende "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" ermächtige zur grenzenlosen Vorratsdatensammlung.
Unter Berufung auf das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe Beschwerde gegen den kommendes Jahr anstehenden Zensus eingereicht.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung will gegen den Zensus 2011 vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und Bürgern Gelegenheit zur Unterstützung bieten.
Das Bundesverfassungsgericht hob eine Entscheidung des Landgerichts Berlin auf, in der einem Website-Betreiber untersagt wurde, ein Anwaltsschreiben zu veröffentlichen.
Gut 20.000 Mitbeschwerden haben der FoeBuD und andere Datenschutzorganisationen seit dem 15. März eingesammelt. Sie wurden heute dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben.
Die Datenschützer und Bürgerrechtler des FoeBuD laden auf ihrer Website ein, sich einer Verfassungsbeschwerde gegen den elektronischen Entgeltnachweis ("ELENA") anzuschließen. Via ELENA sollen Arbeitgeber Informationen über ihre Beschäftigten in eine zentrale Datenbank übertragen.
Laut Hans-Jürgen Papier sollten die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wie zur Vorratsdatenspeicherung "künftig auch die Gesetzgebung prägen". Das Grundrecht auf Schutz der informationellen Selbstbestimmung werde aber nicht nur durch den Staat, sondern auch durch Private und Unternehmen bedroht.
Die Karlsruher Richter halten eine anlasslose Protokollierung elektronischer Nutzerspuren gemäß der EU-Vorgaben zwar nicht schlechthin mit dem Grundgesetz für unvereinbar, setzen aber enge Auflagen für die Umsetzung fest.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Speicherung von Telefon- und Internet-Nutzerspuren. Noch nie gab es so viele Kläger gegen eine gesetzliche Bestimmung in Deutschland.
Telefonunternehmen müssen seit dem 1. Januar 2008, Internet-Provider seit dem 1. Januar 2009 die Verbindungs- und Standortdaten ihrer Kunden verdachtsunabhängig für staatliche Ermittler speichern. Im Vorfeld der mündlichen Verhandlung über die Klagen gegen die Protokollierung der Nutzerspuren bringen sich Bürgerrechtler, Datenschützer, Medienverbände und Ermittler in Stellung.
Das Hamburger Telekommunikationsunternehmen Hansenet hat beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde eingelegt gegen den Beschluss der niederen Instanz, die eine Befreiung von den Speicherpflichten ablehnte.
Die Vorratsdatenspeicherung wird nach Zeitungsinformationen weit weniger stark eingeschränkt, als die Unterhändler der schwarz-gelben Koalition dies behaupten.
Bei der Sicherstellung von E-Mails auf dem Server des Providers können sich Ermittler auf Regelungen zur Beschlagnahme stützen, die strengeren Voraussetzungen zur Telefonüberwachung müssen dazu nicht erfüllt sein, entschieden die Richter.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Beschwerden eines EDV-Unternehmers, eines Wissenschaftlers und eines Computernutzers als unzulässig ab. Die Kläger sahen sich bedroht, weil sie ohne kriminelle Absicht mit Hackerprogrammen umgehen.
Auf Bewährung verurteilt und trotzdem wird das DNA-Profil gespeichert, darf das sein? Laut Bundesverfassungsgericht nur dann, wenn die Abweichung von der im Rahmen der Bewährungsentscheidung getroffenen positiven Prognose im Einzelnen genau begründet ist.
Der CCC beklagt, dass Ermittlungsbehörden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum "Recht auf digitale Intimsphäre" weitgehend ignorieren oder umgehen, indem sie andere Rechtsnormen heranziehen, um etwa Abhörmaßnahmen zu rechtfertigen.
Die Durchsuchung der Wohnung eines Forenbetreibers wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen war rechtswidrig, da angebliche Links auf Raubkopien, die nicht weiter geprüft wurden, keinen ausreichenden Tatverdacht darstellten.
heise online Themen