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Während es früher beim Thema Datenschutz vorrangig um Adressendatenbanken und -sammler ging, kam später auch der Schutz im Internet vor Datenklau und Identsklau hinzu. Spätestens 2010 brachten die Sozialen Netzwerke, das Social Web, eine neue Qualität in die Debatte. Die User von Facebook, Google, Twitter und Co. mussten vor sich selbst geschützt werden, wenn sie zu viel Persönliches von sich preisgaben. Und die Betreiber der Sozialen Netze sollten ihre Nutzer besser schützen.
Doch entstand auch eine Diskussion, ob nicht die geschützte Privatsphäre ein überholtes gesellschaftliches Modell ist -- wenn es gilt, möglichst viele Follower oder Freunde zu sammeln? Oder zwingt das Mitmachweb nicht erst recht zur Kontrolle?
Neben den folgenden Meldungen von heise ohnline zum Thema Datenschutz finden Sie auf heise online eine Reihe von Hintergrundartikeln zur Debatte Schutz der Privatsphäre vs. Freizügigkeit bei persönlichen Daten, sowie auch Tipps zur Wahrung der Anonymität im Web, so sie gewünscht ist.
US-Staatsanwälte haben sich mehrfach in Eigenregie den kompletten Internetverkehr Verdächtiger von Providern aushändigen lassen, ohne zuvor eine gerichtliche Genehmigung eingeholt zu haben. Bürgerrechtler kritisieren derlei Vorgehen als verfassungswidrig.
Unbekannte haben sich Zugriff auf die Kundendatenbank verschafft, in der auch Kreditkartendaten gespeichert sind. Name.com soll etwa 500.000 Domains verwalten.
Die vor wenigen Tagen verabschiedete Neuregelung ist laut den Hauptbeschwerdeführern Katharina Nocun und Patrick Breyer in sechs Punkten verfassungswidrig. Sie rufen dazu auf, sich der Verfassungsbeschwerde kostenlos anzuschließen.
Verbraucherschützer haben gegen 15 Klauseln aus der aktuellen Datenschutzrichtlinie auf Apples Website geklagt. Zuletzt waren sie vor dem Berliner Landgericht erfolgreich. Apple muss genauer über die Verwendung der Daten informieren.
Facebook hat Path den Zugriff auf seine API eingeschränkt, nachdem das mobile soziale Netzwerk mit spamartigem Verhalten für Schlagzeilen gesorgt hatte.
Aus dem freiwilligen Kodex für Soziale Netzwerke wird vorerst nichts: Facebook, Google, LinkedIn und Xing wollen nicht mitmachen. Die Bundesregierung schimpft: "Lippenbekenntnisse" und "Verweigerungstaktik".
Niemand weiß genau, was Google, Microsoft und Co. mit persönlichen Daten in den Clouds so anstellen. Für wenig Geld bieten deutsche Hoster höhere Sicherheit sowie mehr Leistung und Flexibilität.
Die Länderkammer hat das umstrittene Gesetz zur Reform der Bestandsdatenauskunft abgesegnet. Ermittler von Bundesbehörden dürfen demnach zahlreiche Informationen über Anschlussinhaber von Providern abfragen.
Der im Bundesrat zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf zur Reform der Bestandsdatenauskunft könnte Polizei und Geheimdiensten prinzipiell auch Zugang zu "vertraulicher Kommunikation" eröffnen, heißt es aus Schleswig-Holstein.
Die kleine Stadt Schneverdingen wollte eigentlich nur ein Softwareproblem lösen. Ihr Programm für Veranlagungsdaten enthielt Bugs. Software und Daten wanderten zur Herstellerfirma nach Berlin - und wurden dort gestohlen.
An israelischen Flughäfen dürfen Sicherheitskräfte von ausländischen Einreisenden Einsicht in ihre E-Mail-Accounts verlangen und sie eventuelle nicht einreisen lassen, wenn sie sich weigern.
Im EU-Parlament wird momentan um neue Datenschutzregeln für die Europäische Union gerungen. Die Bundesjustizministerin hofft auf eine baldige Einigung, denn die Regeln würden die Rechte von Verbrauchern stärken.
In seinem Tätigkeitsbericht für die vergangenen zwei Jahre führt Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, einige Baustellen an, auf denen die Bundesregierung weiterarbeiten sollte.
Der federführende Innenausschuss des EU-Parlaments hat den Entwurf der Kommission für den Aufbau eines Systems zur Sammlung und Auswertung von Flugpassagierdaten zurückgewiesen. Das Projekt steht damit vor dem Aus.
Karlsruhe hat das Gesetz zur Errichtung der Verbunddatei zwischen Polizeien und Geheimdiensten als grundsätzlich für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, einzelne Vorschriften etwa zur erweiterten Nutzung durch Ermittler gekippt.
Bayerns Landesbeauftragter für Datenschutz watscht die Behörden des Bundeslandes ab: Noch immer seien auf einigen Webseiten öffentlicher Einrichtungen Social Plugins wie der "Gefällt mir"-Button eingebunden – ein Datenschutzverstoß.
Das ULD will Facebook zwingen, auch anonyme Registrierungen zuzulassen. Bis zur Entscheidung des Rechtsstreits bleibt nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig erst einmal alles wie es ist.
Johannes Caspar hat rechtskräftig festgestellt, dass Google mit seinen WLAN-Mitschnitten fahrlässig unbefugt personenbezogene Daten erhoben und gespeichert hat.
Bisher unbekannte Einbrecher haben offenbar "Teile von Datensätzen" kopiert; darunter auch Kreditkartendaten. Die betroffene Firma TravelTainment arbeitet für viele deutsche Reise-Veranstalter und -Portale wie lastminute.de, weg.de und Expedia.
Die an Apples Sprachassistentin übermittelten Informationen speichert das Unternehmen nach eigener Angabe "bis zu zwei Jahre lang" – nach sechs Monaten in anonymisierter Form.
Seit mehreren Wochen werden Groupon-Kunden mit Spam-Mails bombardiert. Zunächst handelte es sich nur um Werbung für Glückspiel-Seiten, dann folgten Trojaner-Mails. Die Adressen stammen offenbar von Groupon.
Auf dem Kongress des Verbands der deutschen Internetwirtschaft wurde deutlich, dass die Registrare auf Vorteile für die Kunden durch neue Top Level Domains setzen, da diese den alten überlegen seien.
Die Gesellschaft für Informatik und Datenschützer haben die Länderkammer aufgefordert, verfassungsrechtliche Mängel im Gesetzentwurf des Bundestags zum Zugriff auf IP-Adressen und Passwörter auszuräumen.
"Big Brother is watching you": Bei Hessens oberstem Datenschützer klingelt oft das Telefon, auch weil offenbar immer mehr Leute zur Videoüberwachung greifen – in Restaurants, Kaufhäusern oder Wohnanlagen.
Am 1. August tritt die Datenschutz-Konvention des Europarates in dem südamerikanischen Land in Kraft.
Die Anschuldigungen, Mitarbeiter auszuspionieren, seien "schlichtweg falsch", erklärte ein Apple-Sprecher. Das Unternehmen hatte zuvor den Big Brother Award 2013 in der Kategorie Arbeitswelt zugesprochen bekommen.
Aus Protest gegen die vor kurzem neu geregelte Bestandsdatenauskunft wollen Aktivisten über 37.000 Zugangsdaten des Portals meine-freiheit.de erbeutet haben. Die Website ist zurzeit nicht erreichbar.
In Bielefeld wurden die Negativpreise für Datenkraken vergeben. Sie gingen unter anderem an Apple, Google und den Beitragsservice der Rundfunkanstalten.
Die Deutsche Post startete im Sommer 2010 den digitalen E-Brief. Als De-Mail-Anbieter wird sich die Post, wie bereits angekündigt, mit ihrem Angebot aber wegen des PostIdent-Verfahrens nicht zertifizieren.
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