Vor vier Jahren hatte ein niederländisches Gericht das Portal torrent.to vom Netz nehmen lassen. Jetzt hat das Amtsgericht München ein erstes Urteil gegen den Betreiber gesprochen.
Ein Start-Up hat sein erstes PC-Spiel selbst in eine Filesharing-Börse eingespeist. Das Ziel: Die Nutzer sollen erleben, welche Folgen ihre Gratis-Mentalität hat.
Für sicheres Filesharing in Unternehmen bietet Novell nun eine eigene Alternative zu Dropbox, Skydrive & Co. an. Novell Filr integriert sich in die Unternehmens-IT und lässt sich auf dem Desktop und mit Mobilgeräten nutzen.
Legal oder nicht ist im Internet nicht immer leicht zu unterscheiden. Und obwohl das Unrechtsbewusstsein weiter steigt, halten die Rechteinhaber an ihren alten Forderungen nach härteren Sanktionsmöglichkeiten gegen Urheberrechtsverletzer fest.
In Italien sind derzeit offenbar zahlreiche Filehoster, Streaming-Portale und Torrent-Suchmaschinen nicht erreichbar. Ein Ermittlungsrichter soll die Sperre von insgesamt 27 Adressen auf DNS-Ebene angeordnet haben.
Der Suchmaschinenbetreiber soll Links unter der Adresse chillingeffects.org aus seinem Index nehmen, fordert unter anderen NBC Universal. Dort veröffentlicht Google Anfragen an das Unternehmen, Adressen aus seinem Index zu nehmen.
Die koreanische Menschenrechtskommission hat eine Überprüfung des nationalen "Three Strikes"-Gesetzes gefordert. Bürgerrechtler unterstützen einen parlamentarischen Vorstoß, der das Normenwerk kippen will.
Überraschend hat die Website netzwelt.de ihr Diskussionsforum zum Thema Abmahnungen komplett geschlossen. Betroffene weichen auf Alternativen aus.
Im US-Verfahren gegen den Betreiber der Torrent-Suchmaschine isoHunt hat ein Berufungsgericht das Urteil der Vorinstanz weitgehend bestätigt. Das letzte Wort ist damit noch nicht gesprochen.
Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Überprüfung des gegen Jammie Thomas-Rasset ergangenen Filesharing-Urteils abgelehnt. Die US-Bürgerin war zu 222.000 US-Dollar Schadensersatz verurteilt worden.
2010 wurden die Pirate-Bay-Gründer Peter Sunde und Fredrik Neij wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt. Mit ihren Versuchen, dagegen anzugegen, sind sie bislang überall gescheitert – jetzt auch vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der Betreiber eines Sport-Streamingportals und die US-Behörden haben sich darauf geeinigt, ein Gerichtsverfahren abzuwenden. Hält er sich für sechs Monate an die Abmachung, wird das Verfahren eingestellt.
Wenn Mitarbeiter unbedacht mit vertraulichen Daten und Dokumenten umgehen, nützt die beste Firewall nichts. Und so fürchten die meisten Unternehmen die Sorglosigkeit mehr als Angriffe von Außen.
Ein italienisches Gericht hat den Betreiber mehrerer Filesharing-Websites zu einer Rekordstrafe in Höhe von 6,4 Millionen Euro verurteilt. Der 49-Jährige soll über eine halbe Million Euro verdient haben – unter anderem mit dem Verkauf von Nutzerdaten.
"Weil es lustig ist" wollen die Betreiber der berühmt-berüchtigten Torrent-Website ihre Gegner von der Copyright-Lobby verklagen. Die sollen sich für eine Kampagnenwebsite beim Code der Pirate Bay bedient haben.
Binnenmarktkommissar Michel Barnier will dem Copyright zu neuer Legitimität zu verhelfen. Unbegrenztes Filesharing sei nicht von einer Art "digitalem Naturgesetz" gedeckt, sagte er auf der Musikmesse Midem.
Kim Dotcom ist wieder da, mit einer neuen Daten-Plattform. Der umstrittene Internetunternehmer, in den USA wegen massiver Urheberrechtsverletzung angeklagt, feiert sich in Neuseeland mit einer Riesenparty.
US-amerikanische Provider bereiten ein mehrstufiges Warnhinweissystem bei Urheberrechtsverletzungen im Internet vor. Ein Dokument zeigt, wie das bei Verizon aussieht.
Das Blog TorrentFreak veröffentlichte Daten von "BitTorrent-Piraten" auch in Behörden wie dem US-Justizministerium oder Parlamenten wie dem Deutschen Bundestag
Der britische Betreiber der Linkseite "TV Shack" hat vor einem US-Gericht in New York seine Einigung mit der US-Staatsanwaltschaft bestätigt und sich zu einer Zahlung von umgerechnet 25.000 Euro bereit erklärt.
Nach einer Intervention von Bürgerrechtlern hat der Verband der britischen Musikindustrie Provider gebeten, dass sie die Plattform für Künstler nicht länger blockieren sollen.
Das in den USA geplante mehrstufige Warnhinweissystem bei Urheberrechtsverletzungen im Internet wird erst Anfang 2013 eingesetzt werden können.
Der britische Betreiber der Linkseite "TV Shack" hat sich mit den US-Behörden geeinigt und entgeht so der Auslieferung. In den USA sollte ihm wegen Urheberrechtsverletzungen den Prozess gemacht werden.
Die NPD Group hat die von ihr erhobenen Ausgaben für Musik von Tauschbörsennutzern und des Rests der US-Bevölkerung in einer Statistik falsch ausgewiesen. Gleichzeitig moniert sie, wie schnell unrichtig interpretierte Zahlen im Netz die Runde machten.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Elternhaftung bei Filesharing erneuert die Musikbranche ihre Forderung nach einem Warnhinweismodell nach französischem Vorbild.
Eltern müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben.
Das Landgericht Köln weist eine Zahlungsklage wegen behaupteten Filesharings zurück. Dabei folgte es zwei Zeugen des Beklagten, obwohl es auch die Beweise der Rechteinhaber nicht in Zweifel zog.
Der oberste Gerichtshof Schweden hat offenbar einen Antrag des verurteilten Pirate-Bay-Mitgründers Peter Sunde abgelehnt, den Prozess gegen ihn neu aufzurollen. Jetzt bleibt dem Piraten noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beklagte zehn zuvor von Bezahl-Websites heruntergeladene Videos in Umlauf gebracht hatte. Dabei wurde dem Verurteilten ein kleiner Code zum Verhängnis.
Eltern haften für ihre Kinder. Das gilt im Fall von illegalem Download auch für den bereits volljährigen Nachwuchs.
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