Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gegen die Logistep AG zurückgewiesen. Das Unternehmen ermittelt im Auftrag von Rechteinhabern wegen Urheberrechtsverstößen in P2P-Netzen.
Durch eine Schwachstelle bei der Prüfung eines Parameters können Angreifer eigene Dateien inkludieren und als PHP-Skrtip ausführen lassen.
Nachdem die Verteidiger der vier Verurteilten einen Berufungsantrag gestellt hatten, will die Klageseite in der zweiten Instanz einen höheren Schadensersatz durchsetzen. Zunächst muss aber geklärt werden, ob der erstinstanzliche Richter befangen war.
Auf Klage der Musikindustrie hat in Madrid der Prozess gegen den Entwickler des P2P-Protokolls Manolito begonnen. Die Vertreter der Major-Labels fordern 13 Millionen Euro Schadensersatz.
Nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen und kurz vor Wiederaufnahme des ereignisreichen Filesharing-Prozesses gegen Jammie Thomas will ihr Anwalt aussteigen. Es geht offenbar um Geld und ein gestörtes Vertrauensverhältnis.
Branchenverbände und Gewerkschaften machen sich bei der britischen Regierung für einen effektiveren Schutz der Urheberrechte im Internet stark. Netzsperren für Wiederholungstäter sollen Arbeitsplätze in der Filmbranche retten.
In Zusammenarbeit mit Rechteinhabern testen die Betreiber des niederländischen Trackers Mininova eine Filtersoftware, die urheberrechtlich geschütztes Material entfernt und künftig auch den Upload verhindern soll.
Während der Demonstration gegen das Urteil gegen die Verantwortlichen des Torrent-Trackers kündigten Sprecher eine Kandidatur der schwedischen Piratenpartei bei der Europawahl im Juni an.
Ein Berufungsgericht untersagt die Live-Übertragung aus dem Gerichtssaal beim Verfahren der RIAA gegen Joel Tenenbaum.
Nach massiver Kritik und politischem Druck legt Time Warner Cable seine Pläne, übermäßige Internetnutzung mit Volumentarifen einzudämmen, vorerst auf Eis.
Ein Jahr Haft und Schadensersatz: Mit dem Urteil gegen vier Verantwortliche des Torrent-Trackers ist das letzte Wort im Disput zwischen Filesharern und Medienindustrie noch nicht gesprochen. Die Piraten gehen gegen das "bizarre" Urteil in Berufung.
Zu jeweils einem Jahr Gefängnis und hohem Schadensersatz sind die vier Verantwortlichen des Torrent-Trackers The Pirate Bay wegen Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung verurteilt worden. Das Verfahren geht in die Berufung.
Die Plattform Wikileaks hat Vorarbeiten für das internationale Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) veröffentlicht. Sie bestätigen, dass das Abkommen auch Filesharing umfassen soll. Unklar ist noch die Internet-Kappung für Urheberrechtsverletzer.
Bei der Pauschalvergütung für Up- und Downloads in Tauschbörsen handle sich um "die logische Konsequenz der technologischen Revolution, die durch das Internet erfolgt ist", heißt es in einem von den Grünen in Auftrag gegebenen Gutachten.
In dem P2P-Prozess gegen Joel Tenenbaum gibt es nichts Neues in Sachen Live-Übertragung, doch weist die US-Regierung in einer Stellungnahme die Argumente der Verteidigung zurück.
Das Filesharing-Programm MLDonkey weist eine Sicherheitslücke auf, die Zugang zu beliebigen Dateien auf dem System ermöglicht.
Die Collaboration-Software ist auf der CeBIT in neuer Version 2.1 zu sehen.
Eine niederländische Untersuchung, die im Auftrag des Forschungsministeriums durchgeführt wurde, hat ergeben, dass den Einbußen der Industrie ein deutlicher Mehrwert für Verbraucher gegenüber stehe.
Ein Forscher fand bei Recherchen in P2P-Netzwerken massenhaft Akten aus US-Krankenhäusern.
Die für eine Live-Übertragung vorgesehene Anhörung im Filesharing-Verfahren gegen Joel Tenenbaum wurde erneut kurzfristig abgesagt und soll nun Ende April stattfinden. Ob das tatsächlich passiert, ist allerdings fraglich.
Der zweite Prozesstag im Verfahren gegen "The Pirate Bay" begann mit einer Überraschung: Der Staatsanwalt lässt seinen schwerwiegendsten Vorwurf gegen die Betreiber der Filesharing-Seite fallen.
Abmahnungen hatten sie jahrelang völlig kalt gelassen, nun müssen sich die Betreiber des BitTorrent-Verzeichnisses in Stockholm erstmals vor Gericht verantworten.
Das Bundesjustizministerium strebt kein System der "abgestuften Erwiderung" auf illegale Filesharing-Aktivitäten an, während sich ein irischer Provider in einem Rechtsstreit mit der Musikindustrie auf ein solches Verfahren einließ.
Mit AT&T und Comcast sollen einem Medienbericht zufolge zwei der größten US-Provider die Pläne der Musikindustrie für eine abgestufte Erwiderung auf Urheberrechtsverletzungen unterstützen.
24 von 26 Filmen, die für den US-amerikanischen Filmpreis nominiert sind, können illegal aus Online-Tauschbörsen bezogen werden.
Nachdem die Verhandlungen mit der Musikindustrie gescheitert sind, wird es das Musik-Flatrate-Angebot Virgin Music Unlimited wohl nicht geben.
Mit einem Dringlichkeitsantrag an die übergeordnete Berufungsinstanz will die US-Musikindustrie noch verhindern, dass eine Anhörung im Filesharing-Verfahren gegen Joel Tenenbaum am kommenden Donnerstag live ins Netz übertragen wird.
Eine Anhörung in dem Filesharing-Verfahren gegen Joel Tenenbaum am 22. Januar wird live im Internet übertragen. Die vorsitzende Richterin gab einem Antrag der Verteidigung am Mittwoch statt.
DMT2 muss nach einer Entscheidung eines dänischen Berufungsgerichts den Zugang zum schwedischen Torrent-Tracker The Pirate Bay blockieren.
Die Brüsseler Behörde hat einen Kompromissvorschlag für die Novelle des Telecom-Pakets vorgelegt. Sie schließt sich darin einer Änderung des EU-Parlaments an, wonach Netzsperren zumindest einer Richtergenehmigung bedürften.
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