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Die Gema wolle YouTube nicht verklagen, sondern einen Vertrag aushandeln, betonte der Chef der Verwertungsgesellschaft für Musik.
Beide Parteien können dem Urteil des Hamburger Landgerichts positive Seiten abgewinnen: YouTube haftet nur als Störer für die von seinen Nutzern hochgeladenen Inhalte, muss aber die von der Gema beanstandeten Songs sperren.
Zum Berufungsurteil im Streit der Gema gegen Rapidshare am OLG Hamburg liegt den Parteien nunmehr die schriftliche Urteilsbegründung vor. Der Filehoster hat bereits angekündigt, am Bundesgerichtshof Revision einzulegen.
Nicht das Hochladen von urheberrechtlich geschützten Werken zu Sharehostern an sich sei rechtswidrig, sondern das "öffentlich zugänglich machen" mit Download-Links, urteilte das OLG Hamburg. Nun soll Rapidshare Link-Portale durchsuchen.
Der langjährige Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft und dem Videoportal geht einem weiteren Höhepunkt entgegen: Das Landgericht Hamburg will im April sein Urteil verkünden.
Die Musikverwertungsgesellschaft will Pilotprojekten europäischer Pendants, spezielle Werke für nicht-kommerzielle Nutzungen freizugeben, wegen Sorgen vor Rechtsunsicherheiten und erhöhtem Aufwand nicht folgen.
Google, YouTube und Facebook versuchten sich auf der Musikmesse Midem mit fetten Zahlen zu ihren Musikangeboten gegenseitig zu überbieten und priesen sich den mehr oder weniger skeptischen Rechteinhabern an.
Mit der Jagd auf Urheberrechtssünder beschäftigte Anwälte hätten weniger Zeit für rasche Lizenzabschlüsse, sagte die stellvertretende Kabinettschefin von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier auf der Musikmesse Midem in Cannes.
Der Musik-Streamingdienst Deezer ist seit Dezember auch in Deutschland verfügbar und hat nun mit der Verwertungsgesellschaft GEMA einen Lizenzvertrag für sein Angebot geschlossen.
Der in den USA beheimatete Streaming-Dienst sperrt deutsche Nutzer künftig aus und verweist auf zu hohe GEMA-Abgaben.
Laut dem neuen Tarif sollen Anbieter von werbefinanzierten Streaming-Diensten künftig 10,25 Prozent der Einnahmen an die Verwertungsgesellschaft abführen
Betreiber von Online-Musikshops müssen pro Song zwischen 6 und 9 Cent (netto) an die GEMA zahlen; künftig darf man bis zu 90 sekündigen Hörproben lauschen. Außerdem werden die Lizenzierungsbedingungen für Streaming-Dienste an das Ausland angeglichen.
Als "Filmpremiere auf YouTube" wurde die Online-Aufführung des Spielfilms "Sonnenallee" groß angekündigt. Doch am Mittwoch war der Film vorübergehend gesperrt.
Der Verein Musikpiraten e.V. hat sein im vergangenen Jahr veröffentlichtes Liederbuch mit gemeinfreien Weihnachtsliedern neu aufgelegt.
Jan Delay vs. Abmahn-Industrie: Die Anwälte, die in 800.000 Abmahnungsverfahren 1,2 Milliarden Euro in die Kassen gespült haben, seien "alles miese Schweine". Der Musiker verlangt ein neues, gerechteres System.
Die Verwertungsgesellschaften haben mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ihre Forderungen zur Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten bekanntgemacht. Pro Gerät sollen bis zu 34 Euro abgeführt werden. Auch für Handys soll ein neuer Tarif gelten.
Nachdem der Bundesgerichtshof die Berechungsgrundlage der Gema für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen bestätigt hat, meint der Schaustellerbund, Musik könne auf den Märkten unrentabel werden.
Viele vorschulische Einrichtungen könnten ab Anfang 2012 von der Aufgabe befreit werden, das Kopieren von Noten und Liedtexten an die Gema zu melden.
Damit Apple seine neuen Dienst "iTunes Match" und "iTunes in the Cloud" anbieten kann, müssten Lizenzen her, meint die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Wie es aussieht hat bereits im Juli ein Unbekannter die Benutzerpasswörter des Gema-Servers entführt. Der spektakuläre Einbruch am Wochenende mit dem Defacement erfolgte über eine ähnliche Lücke.
Hacktivisten haben die Website der deutschen Verwertungsgesellschaft ins Visier genommen. Unter der URL fand sich die Verballhornung einer Fehlermeldung, die deutschen Youtube-Nutzern wohl bestens vertraut ist.
Vertreter der Musikindustrie wagen sich zunehmend mit Kritik an der GEMA aus der Deckung und fordern die Verwertungsgesellschaft auf, ihre Blockade bei der Lizenzierung von Musikvideos für YouTube aufzugeben.
Die Deutschland-Chefs von Universal und Sony Music machen ihrem Ärger Luft und mahnen zur baldigen Einigung im Streit um eine angemessene Vergütung.
Die Musikverwertungsgesellschaft hat ihren Gesamtertrag 2010 im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 Prozent auf 863 Millionen Euro steigern können. Auch der Online-Bereich legte um 3,3 Millionen zu, was der GEMA aber nicht genug ist.
Unternehmer, die in ihrem beruflichen Umfeld Musik einsetzen, sollten sich mit der GEMA beschäftigen. Denn die kann ziemlich unangenehm werden, wenn die Abgaben nicht rechtzeitig entrichtet werden.
Alle Kinderbetreuungseinrichtungen in Deutschland sollen ein Kinderliederbuch mit gemeinfreien Liedern bekommen. Dafür sucht der Verein Musikpiraten nun Helfer und Spender.
Im Rechtsstreit um die Vergütung von Musikrechten durch Youtube hat sich die Google-Tochter mit der französischen Verwertungsgesellschaft Sacem auf ein Modell für den französischen Markt geeinigt, liegt aber hierzulande mit den Verwertern weiter im Clinch.
Das Landgericht Hamburg hat eine Verfügungsantrag gegen Youtube mangels Dringlichkeit abgewiesen, mit denen Verwertungsgesellschaften um die Gema die Sperrung von zahlreichen Musikvideos erreichen wollte. Die Streitfrage bleibt unterdessen offen.
Die italienische SIAE ist mit einer eigenen Lizenzvereinbarung aus einer Allianz europäischer Vewertungsgesellschaften ausgeschert.
Die Musikverwertungsgesellschaft und die zu Google gehörende Videoplattform konnten sich nicht auf eine "angemessene Vergütung" für Musikclips einigen. Die GEMA fordert nun, die betroffenen Werke zu löschen oder zu sperren.
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