Seit Jahresanfang muss jeder Haushalt eine Haushaltsabgabe als Rundfunkbeitrag zahlen, egal ob und wie viele Empfangsgeräte dort stehen. Ein Passauer Jurist will die Regelung stoppen - im ersten Anlauf ohne Erfolg.
Betrüger verteilen gefälschte Zahlungsaufforderungen, die kaum vom Original zu unterscheiden sind. Sogar an den vorgedruckten Überweisungsträger haben sie gedacht.
Über das Portal www.gebuehrenwucher.de bündelt der Einzelhandel seinen Protest gegen die drohenden Mehrbelastungen von teilweise über 400 Prozent durch die GEZ-Gebührenreform, die Anfang 2013 in Kraft treten soll.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten empfiehlt, die Rundfunkgebühren ab 2013 nicht zu erhöhen. Obwohl die Öffentlichen-Rechtlichen mehr Geld wollten, begrüßte die ARD die Empfehlung.
Die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen hat die durch Medienberichte bekannt gewordenen Anmeldungen für Gebührenerhöhungen um rund 1,5 Milliarden Euro scharf kritisiert.
Satte 1,47 Milliarden Mehrbedarf haben ARD, ZDF, Deutschlandradio und Arte für die kommende Gebührenperiode angemeldet. Nun regt sich der erste Widerstand.
Beruflich genutzte PCs sind laut einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof von der Gebührenpflicht befreit, wenn der Besitzer bereits für privat genutzte Rundfunkgeräte zahlt, die sich auf demselben Grundstück befinden.
Um die Gebührenreform zu stemmen, will die GEZ deutlich wachsen. Die neuen Mitarbeiter sollen 40 Millionen zusätzliche Briefe abschicken.
Seit drei Jahren unterliegen auch internetfähige PCs der Rundfunkgebühr. Anfangs hatten Verwaltungsgerichte geurteilt, dass aus dem zugrunde liegenden Staatsvertrag eine generelle Gebührenpflicht nicht abzuleiten sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch im Oktober gegenteilig entschieden.
Der Bitkom fürchtet durch die geplante Abkehr von der geräteabhängigen Abgabe eine deutliche Mehrbelastung eines Großteils ihrer Mitgliedsfirmen. Auch von Datenschützern gibt es weiter Kritik.
Nachdem am 22.9.2010 ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunkgebühren veröffentlicht wurde, hat jetzt der Sixt-Chef ein Gutachten eingereicht, das die Reform als verfassungswidrig bezeichnet.
ARD und ZDF haben eine in Auftrag gegebene Rechtsstudie veröffentlicht, nach der die geplante Neuregelung der Rundfunkgebühr unter Datenschutzaspekten verfassungsgemäß sein soll.
Nach der Einigung der Ministerpräsidenten auf ein neues Rundfunkgebührenmodell freuen sich nur die Gebührenempfänger. Von anderer Seite gibt es teils heftige Kritik an der Haushaltsabgebe, die ab 2013 die Öffentlich-Rechtlichen finanzieren soll.
Die bisherige "GEZ-Gebühr" für Rundfunkempfangsgeräte soll ab 2013 einer Haushaltsabgabe weichen. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend in Berlin verständigt.
Ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof stützt eine Änderung des Rundfunkgebührenmodells hin zu einer Haushaltsabgabe.
Die Vorschläge aus der SPD zur Abkehr von einer gerätebezogenen GEZ-Gebühr und zu einem werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk feuern die Debatte um ARD und ZDF neu an: Verlegerverbände wollen das gesamte duale Rundfunksystem aus öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern auf den Prüfstand stellen.
Ein internetfähiger Computer sei zwar grundsätzlich als Rundfunkgerät zu bewerten. Anders als bei Fernsehern oder Radios sei aber nicht alleine durch den Besitz davon auszugehen, dass sie für den Rundfunkempfang gebraucht werden, befand das Gericht.
Der sächsische Datenschutzbeauftragte kritisiert, dass GEZ-Mitarbeiter immer wieder versuchen würden, die Polizei als Ermittlungshelfer zu missbrauchen.
Für ihren gewerblich genutzten PC mit Internet-Anschluss muss eine Diplomübersetzerin entgegen der Forderung des NDR keine Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht.
Im österreichischen Streit um die Gebührenpflicht von Computern mit Internetzugang muss das GEZ-Pendant GIS (Gebühren Info Service, eine Tochter des ORF) einen Rückschlag hinnehmen.
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