Laut einer GVU-Studie führt das in Rumänien gehostete movie2k die Liste der insgesamt 70 illegalen Streaming-Portale an, die Zugriff auf über 2 Millionen Filme feilbieten.
In Deutschland ein alter Hut, weltweit weiter auf dem Vormarsch: Internationalisierte Versionen des "BKA-Trojaners" sind mittlerweile so weit verbreitet, dass das FBI ausdrücklich davor warnt.
Mangelnden "politischen Handlungswillen" beklagte GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy am Welttag des geistigen Eigentums. Tatort-Autor Pim Richter warnte vor dem Ende professioneller Kulturarbeit.
Nach einem umfassenden Geständnis fiel das Urteil über den Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to am zweiten Verhandlungstag: Er soll drei Jahre und zehn Monate absitzen.
In der vergangenen Woche sollen zwei weitere Personen aus dem Umfeld der stillgelegten Streaming-Plattform Kino.to festgenommen worden sein. Darunter ist auch der Verantwortliche eines Providers.
Das Amtsgericht Leipzig setzt in den Verfahren gegen die Hintermänner des stillgelegten Streamingportals ein deutliches Zeichen: Ein Server-Administrator muss für über drei Jahre ins Gefängnis.
Ein geständiger Uploader, der umfangreiches urheberrechtlich geschütztes Material bei verschiedenen Filehostern hochgeladen hatte, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Zweite Verurteilung im Fall Kino.to innerhalb einer Woche: Nach einem Webdesigner muss nun auch ein Administrator wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung ins Gefängnis.
In einer Polizeiaktion gegen sogenannte Release-Gruppen, die als Ausgangspunkte der illegalen Verbreitung von Filmen im Internet gelten, wurden Privatwohnungen in mehreren deutschen Städten sowie Rechenzentren in der Schweiz und in Ungarn durchsucht.
Am Sonntagmorgen ging Fahndern der Sonderermittlungseinheit der sächsischen Polizei ein weiterer Verdächtiger ins Netz, der seit der Razzia gegen das Streamingportal im Juni abgetaucht war.
Anfang der Woche hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage gegen einen Verantwortlichen des Streaming-Portals kino.to erhoben, das nach einer internationalen Polizeiaktion im Juni vom Netz genommen wurde.
Nachdem das berühmt-berüchtigte Streaming-Portal Kino.to im Zuge einer internationalen Polizeiaktion vom Netz genommen wurde, ist seit Montag ein Nachfolger unter neuer Adresse am Start.
"Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen" – der von der Kriminalpolizei angebrachte Text auf kino.to verunsichert Nutzer des Streaming-Portals.
Nach der Aktion gegen Kino.to, das Streaming- bzw. Link-Portal für Filme, ist auch das ähnlich gelagerte Movie2k.to nicht mehr zu erreichen. Im Internet brodelt bereits die Gerüchteküche, ob weitere Ermittlungen Ursache dafür sind.
Nach der Polizeiaktion gegen Kino.to bleiben die festgenommenen Beschuldigten bis auf eine Ausnahme in Haft. Die Justiz rechnet mit langwierigen Ermittlungen. Die Filmbranche macht sich unterdessen keine Illusionen über einen nachhaltigen Erfolg.
"Massenhafte Verletzungen fordern ein massenhaftes Vorgehen heraus", forderte der Rechtsanwalt Johannes Waldorf auf einem Branchentreffen der GVU in Berlin.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) konnte im vergangenen Jahr deutlich weniger Verfahrensabschlüsse bei Copyright-Verstößen erreichen als 2008 und ruft nun voller Ungeduld die Politik zu Hilfe.
In dem Fall um fünf fälschlicherweise gesperrte Filme beim Videoportal Vimeo hat nun nicht die GVU, sondern deren technischer Partner OpSec die Verantwortung übernommen.
Das Videoportal Vimeo sperrte den Zugriff auf Filme, weil die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) fälschlicherweise behauptet hatte, dass die Dateien gegen Rechte anderer verstoßen würden. Betroffen war der "Elektrische Reporter" von Mario Sixtus und "Du bist Terrorist " von Alexander Lehmann.
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