In dem Projekt "Austrian Books Online" scannt die Österreichische Nationalbibliothek zusammen mit Google ihre antiquarischen Bücher ein. Der erste größere Schwung steht nun online.
Ein US-Bundesbezirksrichter hat die Klage gegen mehrere US-Universitäten wegen deren Zusammenarbeit mit Google bei der Digitalisierung von Büchern zurückgewiesen. Das Projekt sei unter Fair use erlaubt und richte sich gegen Diskriminierung.
Die Association of American Publishers und der Internetkonzern beenden einen sieben Jahre andauernden Rechtsstreit um die Digitalisierung von Büchern.
Das freie Texterkennungsprogramm Tesseract OCR verwandelt Bild in Text und glänzt mit hoher Genauigkeit. In der aktuellen Version kann die Texterkennung auch mit Spalten-Layouts umgehen und ist damit eine ausgewachsene OCR-Engine für Linux, Mac OS X und Windows.
Im Verfahren um die Digitalisierung von 2,7 Millionen Büchern aus US-Bibliotheken verlangt die Authors Guild mindestens 750 US-Dollar für jedes gescannte Werk.
Seit 2006 schwelte der Streit, ob Google vergriffene französische Bücher digitalisieren darf. Nun hat sich der Suchmaschinenkonzern mit den Verband der Verleger und dem der Schriftsteller geeinigt und ein Rahmenabkommen geschlossen.
Im Rechtsstreit gegen Google wegen des Einscannens von Millionen Büchern hat ein US-Richter nun zwei Sammelklagen gegen den Konzern zugelassen. Individuelle Klagen, wie von Google verlangt, würden den Prozess unnötig erschweren.
Die US-Autorenvereinigung Authors Guild und ihre Partnerorganisationen in Australien und Quebec gehen gerichtlich gegen die Digitalisierungsprojekte von fünf Universitäten in Zusammenarbeit mit Google Books vor.
Im Rechtsstreit des Suchmaschinenkonzern mit der US-Verlagsbranche hat Richter Denny Chin Google aufgefordert, bis Mitte September einen neuen Lösungsentwurf vorzulegen. Andernfalls will er über Googles Bücherdigitalisierungsprojekt selbst entscheiden.
Die britische Nationalbibliothek lässt 250.000 Werke aus den Jahren 1700 bis 1870 vom Internetdienstleister scannen.
Der Online-Riese hat seine Buchlese-App für iPhone, iPad und iPod touch um eine Suchfunktion und einen Querformat-Anzeigemodus ergänzt.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels freut sich, dass Google in Sachen Bücher-Scan von einem US-Gericht auf die Finger bekommen hat. Das ist ziemlich kurzsichtig.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Verwertungsgesellschaft Wort begrüßten die Ablehnung des Vergleichs durch einen US-Richter als "Sieg für das Urheberrecht".
Die Einigung mit dem französischen Großverlag Hachette betrifft die Digitalisierung von rund 50.000 Titeln, die in Druckform bereits vergriffen sind. Das Abkommen könnte als Blaupause für Vereinbarungen mit anderen Verlagen dienen.
Immer dann, wenn man sich im Web irgendwo registriert, muss man einen Code eingeben, um zu beweisen, dass man kein Spam-Roboter ist. Mit der Technik haben Forscher zahlreiche alte Werke transkribiert - inzwischen spart Google damit gutes Geld.
Der Internetdienstleister digitalisiert rund 400.000 urheberrechtsfreie Bücher aus dem Bestand der Nationalbibliothek. Das spart den Österreichern 30 Millionen Euro.
Google zeigt mit seiner ebenso innovativen wie aggressiven Vorgehensweise immer wieder, wo die Gemeinschaft versagt.
Nachdem das Gericht nicht zugelassen hatte, dass sie sich an dem Verfahren der Autoren und Verleger gegen Googles Buchprojekt beteiligen, haben US-amerikanische Fotografen-Verbände nun ihre eigene Klage eingereicht.
Zum Start des Leipziger Kongresses für Information und Bibliothek am Montag haben mehrere deutsche Bibliotheken ihre Kataloge zur freien Nutzung ins Internet gestellt. Verfügbar sind mehr als 5,4 Millionen Datensätze, die unter der CC0-Lizenz stehen.
Es gebe noch viel Material, das gesichtet und verarbeitet werden müsse, erklärte Bundesrichter Denny Chin am Donnerstag nach einer Anhörung in New York.
Das US-amerikanische Justizministerium kritisiert in einer gerichtlichen Stellungnahme die revidierte Fassung des "Google Book Settlement" zwischen dem Internetdienstleister und US-amerikanischen Autoren und Verlegern.
Das Tribunal de Grande Instance in Paris hat dem Google-Konzern in einer Entscheidung vom Freitag untersagt, Titel und Auszüge von urheberrechtlich geschützten Büchern ohne Erlaubnis einzuscannen und im Internet zu veröffentlichen. Den Klägern sprach das Gericht Schadensersatz in Höhe von 300.000 Euro zu.
Der neue Einigungsvorschlag im Streit um Googles Buchsuche hat die vorläufige Zustimmung eines US-Bundesgerichts in New York gefunden. Bis zu einem neuen Anhörungstermin im Februar 2010 haben die Parteien nun Gelegenheit zur Stellungnahme.
Vertreter der Verlagsbranche sagten in Berlin, es solle eine Verwertungsgesellschaft gegründet werden, die nicht nur an sie, sondern auch an die Autoren ausschütten solle. Doch wer letztlich in die Kasse einzahlen soll, ist noch unklar.
Nach Vorlage einer abgeschwächten Version der Vereinbarung zur Digitalisierung von Büchern erwartet der Verlag, dass Google auf die deutschen Verlage zugeht.
Der internationale Schriftstellerverband PEN wendet sich gegen sich die massenhafte Digitalisierung von Büchern durch das Internet-Unternehmen Google.
Der für den Vergleich zuständige US-Richter wies den Suchmaschinenriesen und die Verleger an, ihre umstrittene Vereinbarung bis zum 9. November anzupassen.
Vertreter von Bibliotheken und Google sowie Forscher setzten sich auf einer Konferenz zur Zukunft des Wissens für rasche Regelungen für den Umgang mit "verwaisten Werken" ein, deren Urheber nicht mehr auszumachen sind.
In den USA soll nun nach dem Willen von Autoren und Verlegern am 6. November der Deal ziwschen den Verbänden und Google über das Buch-Digitalisierungsprojekt des Internet-Konzerns neu verhandelt werden.
Die Vereinbarung zwischen Google und US-Autorenverbänden sowie Verlagen sieht vor, dass Google gegen Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht erhält, Bücher von Universitäten und Büchereien ins Netz zu stellen. Dies stieß auf massive Kritik.
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