Die Piratenpartei drängt mit ihrem Wahlprogramm auf eine Pflicht für die Öffentlich-Rechtlichen, ihre Produktionen dauerhaft in offenen Formaten online zu stellen. Zudem sollen Überwachungsgesetze gekippt und Netzneutralität gesetzlich verankert werden.
Die SPD möchte den Staat mit einem neuen Gesetzesentwurf zu mehr Transparenz verpflichten. Schwarz-Gelb findet den Entwurf "rasch zusammengeschustert" und mangelhaft – und lehnt ihn ab.
Die einzelnen US-Staaten dürfen ihre Informationsfreiheit für Daten der öffentlichen Verwaltung auf Bürger des jeweiligen Staates einschränken. Dies hat der US Supreme Court einstimmig entschieden.
Mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und der SPD hat das Parlament einen Vorstoß der Grünen zur Aufnahme der Informationsfreiheit in die Verfassung abgelehnt. Die Fortentwicklung des Akteneinsichtsrechts bleibt umstritten.
Das Verteidigungsministerium will die von der WAZ-Mediengruppe veröffentlichten "Geheimakten" zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr aus dem Internet haben, doch das Verlagshaus will sich dagegen wehren.
In einer Stellungnahme zum Informationsfreiheitsgesetz beklagt das Bundesinnenministerium, dass Behörden ihre Aufgaben nicht mehr erledigen könnten, weil sie umfangreiche Anträge auf Aktenzugang bearbeiten müssten.
SPD und Grüne in Niedersachsen haben sich in ihren Koalitionsverhandlungen auf ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild geeinigt. Danach müssen Behörden ihre Informationen grundsätzlich digital veröffentlichen.
Die Betreiber des Schülernetzwerks spickmich.de fordern von der Berliner Schulverwaltung Auskunft über Abbrecherquoten und Gymnasialempfehlungen einzelner Schulen. Der Fall geht jetzt vor Gericht.
Die Ombudsleute für Informationsfreiheit von Bund und Ländern appellieren an Abgeordnete, ihre Arbeit und Einnahmen transparenter zu machen. Auch bei Krankenhäusern sehen sie Öffnungsbedarf.
Die Enquete-Kommission des Bundestags für Internet und digitale Gesellschaft hat sich nicht auf eine starke Empfehlung zur Informationsfreiheit einigen können. Über die Umsetzung ihrer Empfehlungen soll ein Ausschuss wachen.
Die Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche hat den Entwurf für die Novelle des thüringischen Informationsfreiheitsgesetzes als "Mogelpackung" bezeichnet. Das Gesetz diene allein der Geheimhaltung und behindere die Pressearbeit.
Thüringen will den Zugang zu Informationen und Akten der Behörden neu regeln. Dem Journalisten-Verband geht der vorgelegte Gesetzentwurf zur Informationsfreiheit jedoch nicht weit genug.
Auf dem Weg zur gläsernen Verwaltung: Nicht erst auf Antrag, sondern von sich aus sollen Behörden in Hamburg künftig Daten, Dokumente und Vorschriften ins Internet stellen. Auch wesentliche Informationen über städtische Unternehmen sollen dazugehören.
"Dass die Verwaltung bestimmt, was öffentlich gemacht wird", aber zugleich über die Hälfte der Klagen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes Erfolg haben, waren Argumente für eine IFG-Novelle auf einer Anhörung des Bundestags.
Der Staatsrechtler Ingolf Pernice sieht im Artikel 5 Grundgesetz schon ein Grundrecht auf Akteneinsicht angelegt. Informationsfreiheitsbeauftragte betonen, dass staatliche Geheimhaltungsbefürworter weniger "starrsinnig" würden.
Im Prozess um seine Passagierdaten hat der US-Bürgerrechtler Edward Hasbrouck seine noch offenen Auskunftsersuchen bei der US-Grenzschutzbehörde fallengelassen. Er sieht den Gesetzgeber am Zug, die Überwachung Reisender zu stoppen.
Auf einer Konferenz der Sozialdemokraten debattierten Experten und Vertreter der Parteispitze über Erwartungen der Netzbürger an Teilhabe und Transparenz und sich daraus ergebende Gefahren für die repräsentative Demokratie.
Die dänische EU-Ratspräsidentschaft hat ihr Vorhaben zurückgezogen, das Zugangsrecht zu Akten des Brüsseler Verwaltungs- und Regierungsapparates deutlich einzugrenzen. Ganz vom Tisch ist es damit aber noch nicht.
Mit einem neuen Transparenzgesetz will sich Hamburgs Verwaltung für die Bürger öffnen: Dokumente, Beschlüsse und Statistiken aus Politik und Behörden sollen laut dem Entwurf im Internet frei verfügbar sein.
Die Evaluation der gesetzlichen Grundlage für das Recht auf Akteneinsicht hat Bereiche wie Antwortfristen, Kosten, Ausnahmen, Rechtsstreitigkeiten oder eine proaktive Informationspolitik der Verwaltung als problematisch ausgewiesen.
Mit Ausnahme der Linken haben sich alle Bundestagsfraktionen vehement gegen die Initiative der Grünen ausgesprochen, das Recht auf Akteneinsicht im Grundgesetz zu verankern.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat ihren bereits angekündigten Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, mit dem nach dem Motto "Informationsfreiheit 2.0" ein Grundrecht auf Akteneinsicht geschaffen werden soll.
Die dänische Ratspräsidentschaft hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Definition einsehbarer Dokumente und Akten deutlich einschränken soll. Ganze Bereiche des Regierungshandelns blieben demnach außen vor.
Berlin hat jetzt das erste deutsche Open-Data-Portal errichtet und spielt den Vorreiter für mehr Demokratie.
Die Zahl der Anträge auf Akteneinsicht bei Bundesbehörden schnellte im vergangenen Jahr um 110 Prozent auf 3280 nach oben. Dies geht aus dem dritten Bericht des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit hervor.
Bundesministerien dürfen eine Akteneinsicht nicht mit der Begründung verwehren, dass die gewünschten Unterlagen "das Regierungshandeln" betreffen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei Grundsatzurteilen entschieden.
In einer Vergleichsanalyse der Gesetze von 89 Ländern zur Akteneinsicht schneiden Deutschland und Österreich sehr schlecht ab. Der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, Peter Schaar, sieht die Politik gefordert.
2010 stieg die Zahl der Anträge auf Zugang zu Dokumenten der EU-Gremien um 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 6361. 12 Prozent der Erstanfragen wies die Brüsseler Regierungseinrichtung zunächst zurück.
Über das neue Portal "Frag den Staat" können Bürger in Deutschland künftig Informationen von Bundesbehörden und Bundesministerien nach dem Informationsfreiheitsgesetz einholen.
Der Verein "Netzwerk Recherche" kritisiert EnBW, E.On, RWE und Vattenfall für "exzessiven Lobbyismus". Vertreter der Konzerne wehrten sich auf der Preisverleihung gegen die Vorwürfe.
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