Die Piratenpartei hat den Aufnahmeantrag des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss abgelehnt. Er war 2009 von der SPD zu den Piraten gewechselt und nach einer Verurteilung wegen Kinderpornografie ausgetreten.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, der von der SPD zur Piratenpartei gewechselt war, gegen die vom Landgericht Karlsruhe verhängte 15-monatige Haftstrafe verworfen.
Nachdem die Piratenpartei noch am Freitag verkündete, ihr prominentestes Mitglied trotz seiner Bewährungsstrafe vorerst nicht aus ihren Reihen auszuschließen, hat Ex-MdB Jörg Tauss heute selbst die Initiative ergriffen und ist aus der Partei ausgetreten.
Das Landgericht Karlsruhe hat den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen Beschaffung, Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. In einer Stellungnahme kündigte Tauss an, seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei ruhen zu lassen.
Im Prozess wegen Besitzes von Kinderpornografie hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie eine Geldstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Zum Auftakt des Prozesses gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornos räumte Jörg Tauss den Besitz von einschlägigem Material ein. Schuldig im Sinne der Anklage sei er aber nicht.
Seit heute wird vor dem Landgericht Karlsruhe die Anklage gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss verhandelt, dem Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie vorgeworfen wird.
Der Prozess gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, der des Besitzes kinderpornografischen Materials beschuldigt wird, ist auf vier Verhandlungstage angesetzt.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat einen Tag nach Aufhebung der Immunität Anklage wegen des Verdachts der Kinderpornografie erhoben.
Nach einem neuen Ermittlungsbericht werden die Erklärungen des Bundestagsabgeordneten als Schutzbehauptungen angesehen.
Jan Mönikes, der den unter Kinderporno-Verdacht stehenden Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss vertritt, sieht in den Äußerungen der Karlsruher Generalstaatsanwältin an der Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft lediglich eine "Kritik in der B-Note".
Der Anwalt des unter Kinderporno-Verdacht stehenden Politikers habe noch keine Akteneinsicht, die Immunität sei noch nicht aufgehoben, sagte die Karlsruher Generalstaatsanwältin auf die Ankündigung der Staatsanwaltschaft, Anklage gegen Tauss zu erheben.
Der unter Kinderporno-Verdacht stehende Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, der wegen dem Gesetz zu Web-Sperren von der SPD zur Piratenpartei gewechselt ist, habe keinen dienstlichen Auftrag zu Recherchen über Kinderpornos gehabt.
Der zur Piratenpartei gewechselte Jörg Tauss bemängelt formale Fehler bei der Verabschiedung des Zugangserschwernisgesetzes, das sich gravierend von der zunächst eingebrachten Änderung des Telemediengesetzes unterscheide.
"Das, was da in den letzten Wochen gelaufen ist, ... das ist mehr als nur 'Mobbing' auch aus den eigenen Reihen", heißt es in einer Stellungnahme des unter Kinderporno-Verdacht geratenen Bundestagsabgeordneten und Medienpolitikers.
Der unter Kinderporno-Verdacht stehende SPD-Politiker Jörg Tauss beteuerte im Anschluss an eine ergebnislose erste Vernehmung seine Unschuld und beteuerte, den Kontakt zur Szene aus rein beruflichen Gründen gesucht zu haben.
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