Die Jugendschutz-Filterprogramme von JusProg und Telekom erfüllen nunmehr die Kriterien der Aufsichtsbehörde KJM. Damit entfällt ab sofort die Verpflichtung zu Zugangsbarrieren für Anbieter von "entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten".
Viele Webseitenanbieter sind mit ihren Inhalten vom Jugendmedienschutz-Staatsvertrag berührt. Ihnen stehen nun zwei weitere Selbstkontroll-Organe unterstützend zur Seite.
Ein novellierter Jugenmedienschutz-Staatsvertrag sollte dafür sorgen, dass alle deutschen Website-Betreiber ihre Inhalte klassifizieren müssen. Die Neuregelung ist gescheitert, damit steht die Jugendschutz-Politik vor einem Scherbenhaufen.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am Donnerstag der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) einstimmig die Zustimmung verweigert. Damit kann der umstrittene neue Staatsvertrag nicht wie geplant am 1. Januar 2011 in Kraft treten, sondern ist vorerst vom Tisch.
Bislang galt als sicher, dass die Neuregulierung des Jugendschutzes im Web, nämlich der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, am 1. Januar in Kraft tritt. Zuerst funkte nun die NRW-CDU dazwischen, dann erklärten auch die SPD und Grüne in NRW, sie würden den Vertrag nun ablehnen. Sie kündigten gleichzeitig eine rot-grüne Initiative für "verbesserten, aber wirkungsvollen Jugendschutz" an.
Mit VZlog.de zieht das erste größere Web-Angebot Konzequenzen aus den neuen Jugendschutzregelungen. Auch Kristian Kölntopp gibt sein Blog auf. Derweil haben die Grünen in Nordrhein-Westfalen ihren Widerstand gegen den novellierten Staatsvertrag aufgegeben.
Auf den Münchner Medientagen stellte die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia das System vor, mit dem Internetanbieter eine Altersfreigabe für ihre Webseiten erhalten können. Anhand der Klassifizierung regelt dann eine von Eltern kontrollierte Filtersoftware, was die Kleinen sehen dürfen.
Mit dem neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrag, der am 1.1.2011 in Kraft tritt und freiwillige Altersklassifizierungen für Inhalte im Internet propagiert, könnten einheitliche Bewertungen der vier Selbstregulierer zum Problem werden.
In Berlin haben die Ministerpräsidenten die umstrittene Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags abgesegnet. Ab 2011 sollen Inhalteanbieter ihre Angebote im Netz mit einer Jugendfreigabe versehen.
Bevor die Ministerpräsidenten die umstrittene Neufassung des Staatsvertrags zum Jugendmedienschutz am Donnerstag absegnen, wenden sich Kritiker mit einem Appell an die Landesfürsten, die Unterzeichnung zu verschieben.
Medienpolitiker der CDU/CSU-Fraktion auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden der Länder wollen wohl den umkämpften Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zunächst nicht weiter verfolgen. Mögliche Kontroll- und Kennzeichnungsvorhaben wären damit erst einmal vom Tisch.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben bei ihrer heutigen Sitzung in Berlin der Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) zugestimmt. Vorgesehen ist darin unter anderem eine "freiwillige" Alterskennzeichnung von Internetinhalten. Wer keine Angaben macht, wird automatisch in die "Über-18-Kategorie" gesteckt.
Der Entwurf für einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag soll die Informationsfreiheit Erwachsener nicht beschneiden. Aber auch Blogger trügen Verantwortung für Inhalte, hieß es auf dem PolitCamp 2010 in Berlin.
Auf Grundlage einer Studie will ein Erotikanbieter gegen die Behörden vorgehen, falls es zu einer Verschärfung des Jugendmedienschutzes hinsichtlich der Verbreitung einfacher Pornografie kommt.
Der jüngste Entwurf für einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist von den Staatskanzleien der Länder abgenickt worden und soll nun Ende März den Ministerpräsidenten vorgelegt werden.
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