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Der Europäische Gerichtshof hat mögliche Markenrechtsverletzungen bei Google Adwords bejaht, die Frage nach der Haftung aber nationalen Gerichten überlassen. Google reagiert mit neuen Markenrichtlinien. Dr. Lars Jaeschke über das Ausbleiben der erhofften Rechtssicherheit.
Der Spielepublisher Digital Chocolate reklamiert vor Gericht gegenüber Zynga Game Network ältere Rechte an dem Titel.
Das Social Network sieht in der Verwendung des Wortteils "Book" durch ein anderes Netzwerk eine Markenrechtsverletzung.
Für Wirbel hat eine einstweilige Verfügung gesorgt, die Apple gegen den Anbieter eines Eierbechers namens eiPOTT erwirkt hat. Nun liegt die Urteilsbegründung des OLG Hamburg vor – und ein Ende des Streits ist noch nicht in Sicht.
Ab dem 14. September wird es in den Richtlinien zu Googles Online-Werbedienst Unternehmen erlaubt, geschützte Begriffe in Anzeigen als Keywords zu verwenden.
Ab 2010 können eigene Top-Level-Domains nach dem Prinzip .beliebig/.any registriert werden – eine neue Herausforderung für das Domain Name System. Wer sich ernsthaft dafür interessiert oder den Missbrauch von Markenrechten frühzeitig verhindern will, sollte die Spielregeln kennen.
Nach dem Einstieg ins Filialgeschäft zum Jahresauftakt kündigt der E-Tailer nun auch eine eigene Rechnerlinie an. An der Namensfindung der Eigenmarke will notebooksbilliger.de Kunden und "Fangemeinde" in den sozialen Netzwerken beteiligen.
Maßgebliches Expansionspotenzial sieht der Elektronikhändler vor allem in China. Media-Saturn-Chef Roland Weise will aber auch durch Eigenmarken und das Online-Geschäft die Wettbewerbsfähigkeit der Metro-Tochter weiter stärken.
Die internationalen Auseinandersetzungen um die Anerkennung des Begriffs Smartbook als Marke halten an. Während vor allem US-Hersteller Qualcomm gegen die Registrierung von Smartbook als Markennamen vorgeht, kämpft die Kölner Smartbook AG unverdrossen weiter.
Markenbindung im Web 2.0: Im heiß umkämpften Online-Werbemarkt setzen einige Start-ups auf den unerschöpflichen Beteiligungsdrang der Nutzer.
Chinesische Firmen sind groß darin, deutsches Know-how illegal abzukupfern. Strafverfolgung allein reicht nicht aus.
Chinesische Firmen sind groß darin, deutsches Know-how illegal abzukupfern. Was tun, wenn Strafverfolgung nicht weiterhilft?
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) hat die EU-Kommission am Dienstag aufgefordert, die Regeln für den Internet-Vertrieb von Markenartikeln zu liberalisieren. Hintergrund ist eine Neufassung der Leitlinien zur sogenannten vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung.
Der Online-Auktionsbetreiber eBay hat sich im Streit um die Verantwortung für gefälschte Produkte des US-Schmuckkonzerns Tiffany & Co., die auf der eBay-Auktionsplattform eingestellt worden waren, vor dem "United States Court of Appeals for the Second Circuit" durchgesetzt. Die Berufungsrichter fanden aber auch ein Haar in der eBay-Suppe.
Der Internetdienstleister Google verletzt nach Meinung des Europäischen Gerichtshofs nicht das Markenrecht, wenn er Schlüsselwörter verkauft, die Marken von Konkurrenten entsprechen.
Der Digitalkamera-Anbieter RCP-Technik hat rückwirkend zum Jahresanfang die Marke Rollei erworben und plant eine Expansion im Balkan-Raum.
Nachgegangen wurde 28 Anzeigen wegen angeblicher Verletzung von Patent-, Urheber- oder Markenrechten. Anders als in früheren Jahren quartierten sich diesmal zwei Ermittlungsrichter gleich bei der Polizei auf dem Messegelände ein.
Der deutsche Notebook-Anbieter hat sich schon in der Vergangenheit vehement für den Schutz seiner Markenrechte am Begriff "Smartbook" eingesetzt. Nun erwirkte das Unternehmen eine einstweilige Verfügung gegen Lenovo Deutschland.
Als neuer Vice President Retail Sales & Marketing übernimmt Peter Edinger beim EMEA-weit aufgestellten Distributor Asbis Enterprises Plc. unter anderem die Verantwortung für den Ausbau des Eigenmarkengeschäftes.
Die Erben des Schriftstellers, aus dessen Feder die Romanvorlage für den Kultfllm "Blade Runner" stammt und der seine Androiden "Nexus-6" getauft hat, erheben Markenansprüche gegen Googles Smartphone Nexus One.
Die große Frage, ob Google nun den Smartphone-Markt aufrollen will, hat der Internetgigant bei der gestrigen Vorstellung des Nexus One schon selbst beantwortet: Nein. Langfristig hat Google höhere Ziele.
Eine US-amerikanische Design-Firma beansprucht das alleinige Recht auf den Namen "Bing!".
Wegen Verstößen gegen eine Unterlassungsverfügung, nach der Produkte bestimmter Marken in Frankreich nicht auf dem Online-Marktplatz gehandelt werden dürfen, soll eBay 1,7 Millionen Euro zahlen.
Die UDRP-Schiedsverfahren der WIPO erlauben den Inhabern von Marken- und Namensrechten, außergerichtlich ihre Ansprüche gegenüber Domaininhabern geltend zu machen. Sie könnten nun auf Social Networks ausgedehnt werden.
Der EU-Generalanwalt sieht in der Verwendung von Namen großer Marken als Adwords per se keine Rechtsverletzung. Allerdings könne Google für dadurch vorhandene Markenrechtsverletzungen dennoch haftbar gemacht werden.
Notebook-Hersteller Smartbook macht seine Markenrechte an dem Begriff geltend und hat eine Einstweilige Verfügung gegen den US-Konzern Qualcomm erwirkt. Gleichzeitig fordert das Unternehmen deutsche Medien auf, den Begriff künftig nicht mehr zu verwenden.
Flowbee International verlangt vor Gericht von dem Suchmaschinenanbieter, seinen Markennamen nicht weiter anderen Unternehmen als Schlüsselwort für gesponserte Links zu überlassen.
Weil eBay die Daten eines potenziellen Rechtsverletzers nicht herausgegeben wollte, hatte ein Markenrechtsinhaber die Plattform verklagt. Zu Unrecht, befand nun das Landgericht Berlin und wies die Klage zurück.
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