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Einst sollten Erfindungen durch von Behörden verwalteten Patenten geschützt werden. Inzwischen dienen Patente hauptsächlich zweierlei: Als Wertanlage und als Mittel zur Behinderung möglicher Konkurrenten.
Der Verkauf von Patent-Paketen dient immer häufiger als Notnagel, um wieder liquide zu werden. Andere Unternehmen haben den Aufkauf von Patenten und anschließende Einforderung von Lizenzgebühren zu ihrem Geschäftsmodell erhoben (die sogenannten "Patent-Trolle").
Die ausufernde Patentierung von allem Möglichen, von Entwicklungen in Hard- und Software, von Problemlösungen, Strategien und sogar Geschäftsmodellen, einfach allem, was auch nur einen Hauch einer Chance haben könnte, anerkannt zu werden, ruft sogar in den USA Kritiker auf den Plan. Denn die Patent-Flut behindere inzwischen nicht nur Konkurrenten, sondern auch Forschung und Entwicklung, sie schade sogar dem Markt. Stattdessen verschafft sie einem Heer von Patentanwälten Lohn und Brot.
Aus technischen Innovationen Kapital zu schlagen, ist nicht trivial. Geldwerte Ideen sind flüchtig, ihr Schutz ist teuer und nie lückenlos. Deshalb muss jeder Hightech-Gründer seine persönliche Patentstrategie entwickeln.
Bei seinen im vorigen Jahr beantragten Patenten für mobile Anwendungen scheint sich Apple auif den ersten Blick von Software in seinem App-Store anregen lassen. Die Illustrationen riefen Bedenken bei App-Entwickler hervor.
Der seit drei Monaten schwelende Streit um unerlaubte Nutzung geschützter Techniken ist nun außergerichtlich beigelegt worden.
Mehrere hundert Bürger fordern in einem offenen Brief an die australische Regierung, die gewerblichen Schutzmöglichkeiten einzuschränken. In Neuseeland gibt es eine ähnliche Debatte.
Mit Patenten will Apple in den USA mobile Anwendungen schützen, die Hotel- und Reisedienstleistungen sowie Zugang zu Haute-Couture-Produkten bieten.
Nach der noch nicht endgültig entschiedenen Klage gegen Microsoft hat die in Singapur und Kalifornien beheimatete Uniloc jetzt auch mehrere andere US-Frmen verklagt: Sie sollen ein Patent auf ein System für die Registrierung von Software verletzt haben.
Ist ein Serverprogramm, das je nach Anforderung eines Anwenders maß geschneiderte Webseiten ausspuckt, eine patentfähige Erfindung? Nach den deutschen und europäischen Bestimmungen eigentlich nicht. Aber ein System, welches automatisch die notwendigen Anpassungen erledigt, damit auch schwachbrüstige Zwerg-Server auf dieselben Anforderungen hin die passenden aktiven Webinhalte liefern können? Hier gibt es kein grundsätzliches Patenthindernis, sagt der Bundesgerichtshof. Software-Patentierung ist eines der ergiebigsten Streitthemen unter Patentrechtlern und Softwareentwicklern – und wird dies wohl auch auf absehbare Zeit bleiben.
Ist in Deutschland ab sofort nahezu jede Software patentierbar? Der Bundesgerichtshof zumindest hat in gleich zwei Verfahren einer gesetzlich eigentlich ausgeschlossenen Patentierbarkeit von Softwarelösungen weit die Tür geöffnet. Entwickler müssen sich nun mit Chancen und Risiken patentgeschützter Software beschäftigen.
Um ein drohendes Einfuhrverbot in die USA abzuwenden, will Nvidia nun doch Lizenzgebühren für die Nutzung von Rambus-Patenten zahlen, aber dagegen klagen.
Sony beschreibt in einem Patentantrag, wie zwei oder drei Personen mit Shutterbrillen gleichzeitig verschiedene Inhalte auf einem Bildschirm anschauen können. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt auch TI.
Da Apples Patent für die in True-Type-Schriften benutzte Technik zur optimierten Darstellung kleiner Zeichen ausgelaufen ist, darf die freie Bibliothek FreeType sie nun verwenden.
Das Online-Auktionshaus muss sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Patentverletzung und des Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen verteidigen. Dabei geht es um Verfahren zur Zahlungsabwicklung bei Internet-Versteigerungen.
Am 21. Juli entscheidet das Europäische Patentamt darüber, ob Züchtungsverfahren für Pflanzen patentierbar sind. Es sollte die Gelegenheit nutzen, die Regeln dafür endlich klarer zu formulieren.
Der US-Patentverwalter, der sich zuvor jahrelang mit dem BlackBerry-Hersteller RIM stritt und auch bereits Mobilfunk-Unternehmen verklagte, hat nun Google, Microsoft und Apple im Visier.
Im Rahmen einer neuerlichen Aktion gegen Produkt- und Film-Piraterie im Netz haben US-Behörden neun illegale Film-Websites stillgelegt und damit verbundene Konten beschlagnahmt.
Während die USA, die EU sowie Japan und acht weitere Länder im schweizerischen Luzern über das umstrittene Abkommen verhandeln, kommt wachsender Widerstand aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und von Ländern wie Indien.
Ein US-amerikanisches Berufungsgericht hat ein Urteil bestätigt, das zwei Patente für ungültig erklärte, die das Unternehmen gegenüber Navigationsgeräte-Anbietern geltend machen wollte.
Der US Supreme Court hat im Bilski-Fall die Entscheidung der niederen Instanz bestätigt, wonach die zum Patent eingereichte Geschäftsmethode nicht schutzwürdig ist. Die vom Berufungsgericht aufgestellten Ausschlusskriterien bestätigte das Gericht aber nicht generell.
Salesforce' bei einem US-Bundesbezirksgericht eingereichte Klage gegen Microsoft ist die Antwort auf eine im Mai gegen den CRM-Konkurrenten gerichtete Anklage der Redmonder wegen Patentverletzungen.
Der iPhone-Hersteller zieht im US-Bundesstaat Delaware erneut vor Gericht und weitet seinen Patentstreit gegen den Konkurrenten HTC aus. Die Taiwaner sollen mit ihren Smartphones zwei weitere Apple-Patente verletzen.
Die EU-Kommissarin Neelie Kroes will die Industrie zu mehr Interoperabilität zwingen [--] notfalls durch ein Gesetz. Was sich im ersten Moment ähnlich aufregend wie eine EU-weite Vereinheitlichung von Klobrillen anhört, hätte im Erfolgsfall große Auswirkungen auf unser tägliches Leben.
Der kanadische Blackberry-Hersteller einigte sich mit dem US-Mobilfunkkonzern wieder auf ein Patentabkommen und leistet künftig wieder Lizenzzahlungen für von Motorola patentierte Technologien.
Das US-amerikanische Patentamt hat ein zwischen den beiden Unternehmen strittiges Patent teilweise für ungültig erklärt.
Ein Linux-Treiber für exFAT, Standard-Dateisystem für SDXC-Karten – das klingt nach einer guten Nachricht. Genaueres Hinsehen zeigt allerdings: exFAT ist alles andere als ein offener Standard.
Big Blue führt weiter die Patentrangliste in den USA an, während in Europa der niederländische Elektronikkonzern nach Anträgen vorn liegt. Die Anzahl der vom Europäischen Patentamt vergebenen Patente ist zurückgegangen.
Nach einem Vergleich mit zahlreichen Hardwareherstellern klagt das staatliche australische Forschungsinstitut CSIRO nun gegen drei US-Netzbetreiber wegen Patentverletzung und fordert Schadenersatz.
Warner Bros. und zwei Kopierwerke sehen sich mit einer Patentklage konfrontiert: Sie sollen das von einem Deutschen entwickelte und patentgeschützte Verfahren zur Markierung von Filmkopien widerrechtlich genutzt haben.
Die beiden Halbleiterhersteller lassen ihre gegenseitig erhobenen Vorwürfe der Patentverletzungen fallen.
Beobachter sind sich einig, dass die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Patentierbarkeit eines computergestützten Verfahrens Programme für Datenverarbeitungsanlagen schier uneingeschränkt für schutzwürdig erklärt.
Im Streit über einen Patentanspruch von Siemens auf ein "Verfahren zur dynamischen Generierung strukturierter Dokumente" entschied die Berufungsinstanz, dass konzeptionelle Überlegungen ein technisches Problem lösen könnten und prinzipiell schutzwürdig seien.
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