Der Internetkonzern Google widersetzt sich laut Medienberichten einem Auskunftsverlangen per "National Security Letter" der Bundespolizei FBI. Zuvor hatte eine US-Richterin die Gesetzesgrundlage für verfassungswidrig erklärt.
Eine von der Universität Amsterdam veröffentlichte juristische Ausarbeitung bestätigt, dass der Patriot Act Firmen mit US-Geschäft zur Herausgabe ihrer Kundendaten verpflichtet.
In einer Anhörung vor einem Unterausschuss des US-Kongresses haben Vertreter der US-IT-Industrie Markthindernisse durch Datenschutzbestimmungen anderer Länder beklagt. Auch eine falsche Wahrnehmung des Patriot Act erschwere das Geschäft.
Der "Patriot Act" löst bei vielen Unbehagen aus, steht das Gesetz doch für den potenziellen Zugriff von US-Behörden auf Cloud-Daten deutscher Firmen. Datenschützer und europäische Politiker gehen in die Offensive. Was sollen deutsche Unternehmen nun tun?
Die Nennung des amerikanischen „Patriot Act“ löst bei vielen Unbehagen aus, steht das Gesetz doch für den potenziellen Zugriff von US-Behörden auf Cloud-Daten deutscher Unternehmen. Die Datenschützer wollen die Notbremse ziehen, europäische Politiker arbeiten schon an einem Gesetz. Was sollen deutsche Unternehmen nun tun?
Zwei Unternehmen haben sich zusammengeschlossen zur "Europäischen DataCloud-Allianz". Ihr Ziel: Cloud-Dienste zu ermöglichen, die keinen Zugriff durch US-Behörden gestatten.
Die renommierte Zeitung will mit der Klage erreichen, dass die Behörden einen Geheimbericht zur Interpretation von Befugnissen in dem Anti-Terror-Gesetz veröffentlichen, der Senatoren Anlass zur Sorge gab.
Richard Clarke, ehemaliger Terrorabwehrstratege der US-Regierung, meint, der 2001 erlassene Patriot Act habe dazu beigetragen, dass die US-Bürger nun sicherer lebten.
Das Unternehmen ist nach US-Gesetzen zur Weitergabe von auf europäischen Servern gespeicherten Daten verpflichtet. Das Vorgehen ist allerdings nicht mit EU-Datenschutzrecht vereinbar.
Europäische Nutzer von Cloud-Diensten wie Microsofts Azure müssen damit rechnen, dass Strafverfolgungsbehörden und Gerichte der USA auf in der EU liegenden Daten zugreifen können. Betroffene erfahren davon unter Umständen nichts.
Beide Kammern des US-amerikanischen Kongress haben der Verlängerung von Kernbestimmungen aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 2001 zugestimmt.
Führende Politiker im US-Kongress haben sich überraschend darauf verständigt, mehrere Kernbefugnisse der Sicherheitsbehörden zur Terrorismusbekämpfung unverändert aufrecht erhalten zu wollen.
Nach dem US-Senat hat auch das Repräsentantenhaus für die Fortdauer von Kernbefugnissen des Anti-Terror-Gesetzes bis Ende Mai gestimmt. Die Debatte um eine Langzeitverlängerung mit oder ohne Einschränkungen läuft parallel weiter.
Im zweiten Anlauf hat es ein Gesetzesentwurf zur unveränderten Verlängerung mehrerer Kernbefugnisse des Anti-Terror-Gesetzes durchs Abgeordnetenhaus geschafft. Das Vorhaben muss noch vom Senat befürwortet werden.
Ein Entwurf für die unveränderte Fortdauer mehrerer Kernbefugnisse des Anti-Terror-Gesetzes im Schnellverfahren fand im US-Repräsentantenhaus nicht die erforderliche Mehrheit. Bürgerrechtler drängen auf umfassende Korrekturen.
Nach dem US-Senat hat nun auch das Repräsentantenhaus mit großer Mehrheit für die Fortdauer der Anti-Terror-Befugnisse im "Patriot Act" gestimmt. Eine zuvor lange debattierte Entschärfung blieb auf der Strecke.
Nach dem Senat haben nun auch führende Demokraten aus dem Repräsentantenhaus Entwürfe zur Korrektur zweier Überwachungsgesetze vorgelegt, mit denen Befugnisse der Sicherheitsbehörden enger gefasst werden sollen.
Das Justizministerium in Washington hat sich gegenüber dem Senat für die Beibehaltung von Überwachungskompetenzen im Rahmen des Anti-Terror-Gesetzes "Patriot Act" ausgesprochen, mehr Datenschutzbestimmungen aber nicht ausgeschlossen.
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