Widerspricht der Empfänger einer Gutschrift der dazugehörigen Rechnung, dann erlischt damit auch die Erlaubnis zum Vorsteuerabzug.
Ob der Kunde nun den Kauf auf Rechnung oder elektronsiche Bezahlsysteme bevorzugt, darüber gibt es durchaus geteilte Ansichten. Wer erfolgreich sein will, bietet am besten beides an.
Derzeit erhalten Firmenkunden Schreiben von OBS Office Business Software Solutions UG, die auf den ersten Blick wie Rechnungen wirken. Tatsächlich handelt es sich lediglich um ein Angebot für eine Software.
Der Microsoft Store, über den der Softwareriese sein erstes eigenes Tablet „Surface“ exklusiv vertreibt, kann für den Verkauf Geräte bislang keine Rechnungen ausstellen, die der deutschen Gesetzgebung genügen. Das bedeutet, dass Unternehmen den Kauf eines Microsoft Tablet nicht von der Steuer absetzen können.
Für den Vorsteuerabzug setzt der Gesetzgeber bestimmte Angaben in der Rechnung voraus. Fehlt die ordnungsgemäße Rechnung, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern.
Ein Arbeitgeber muss dem Betriebsrat nicht ohne Grund externe Berater finanzieren. Werden die unnötigerweise beauftragt, haftet der Betriebsratschef persönlich.
Die Schuldenkrise mag sich auf die Stimmung auswirken, der Zahlungsmoral der B2B-Kunden tut sie keinen Abbruch. Auch für die kommenden Monate werden keine Probleme befürchtet.
Händler, die aus Sicherheits- oder Kostengründen weder den Kauf auf Rechnung noch PayPal anbieten, laufen Gefahr, die besten Kunden zu vergraulen. Denn die wollen bevorzugte, vertrauenswürdige Bezahlverfahren.
Finanzämter dürfen den Mehrwertsteuerabzug nicht verweigern, wenn es zu Unregelmäßigkeiten beim Rechnungsaussteller gekommen ist. Denn damit treffen die Sanktionen den Falschen.
Die Höhe der Forderungsausfälle ist gestiegen, Rechnungen werden später beglichen. Dennoch ist noch mehr als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland mit der Zahlungsmoral ihrer Kunden zufrieden.
Der Kauf auf Rechnung ist bei den Kunden immer noch sehr beliebt. Die elektronischen Bezahlsysteme sind aber weiter auf dem Vormarsch.
Wer seine Forderungen durch ein Inkassounternehmen eintreiben lässt, kann die dazugehörigen Kosten dem Schuldner auferlegen.
Wer Kostenvoranschläge nicht deutlich genug als solche kennzeichnet, muss mit erheblichen Umsatzsteuer-Nachforderungen rechnen.
Elektronische Rechnungen können helfen, Zeit und Geld zu sparen. Wie die Abwicklung strukturiert und systematisch ablaufen kann, zeigt ein kostenloser Leitfaden.
Zahlt der Kunde die Rechnung nicht rechtzeitig, kann der Händler Verzugszinsen fordern. Wie hoch diese sind, kann allerdings nicht komplett frei gewählt werden.
Ist der Einkommenssteuerbescheid rechtskräftig, muss das Finanzamt Rechnungen, die der Steuerzahler vergessen hat, nicht mehr berücksichtigen.
Kunden, die ihre Rechnungen nicht bezahlen, können die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Umso erfreulicher, dass Zahlungsausfälle und -verzögerungen abnehmen.
Wer sich in ein Branchenbuch eintragen lässt und nicht über die Kosten informiert wird, kann den Vertrag anfechten.
Die Zahl der Privatinsolvenzen ist im ersten Halbjahr leicht gesunken. Dennoch bewegt sie sich nach wie vor auf einem Rekordhoch.
Wenn die Kunden nicht so schlampig wären, dann müsste sich der IT-Handel mit deutlich mehr Garantiefällen herumplagen. In 30 Prozent der Fälle können die Kunden den Kauf aber nicht mehr belegen.
Der Bundesfinanzhof hat mit zwei aktuellen Urteilen nicht nur ein paar offene Fragen geklärt, sondern auch den Kampf gegen Karussellgeschäfte in der EU verschärft.
Ab 1. Juli sollten Unternehmen elektronische Rechnung ohne Signatur versenden können. Die Gesetzesänderung ist zwar noch nicht endgültig verabschiedet, an dem vorgesehenen Termin soll sich aber nichts ändern.
Seit 1. Juli ist bei Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft möglich. Damit soll dem Umsatzsteuerbetrug die Grundlage entzogen werden.
Unternehmen müssen sich derzeit deutlich weniger Gedanken um ausstehende Forderungen machen, als noch vor einem Jahr. Wer vor allem Privatkunden bedient, sollte trotzdem vorsichtig bleiben.
Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch der unberechtigte Ausweis von Umsatzsteuer Folgen hat: auch fehlerhafte Rechnungen haben eine Steuerschuld zur Folge.
Der Aufschwung sorgt für eine bessere Zahlungsmoral bei den Unternehmen. Und für neue Herausforderungen in der Bedarfssicherung, denn die Lieferanten stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen.
Verbraucher schätzen den Komfort des E-Commerce, haben aber kein großes Vertrauen in die modernen Zahlungsmethoden. Händler, die das berücksichtigen, können punkten.
Geschäftspartner wollen Ihre Leistung möglichst billig einkaufen, Sie wollen sich möglichst teuer verkaufen. So finden Sie einen Kompromiss, der beide Seiten zufriedenstellt.
Wer zum ersten Mal den Sprung in die Selbständigkeit wagt, läuft vor allem in finanzieller Hinsicht Gefahr, Fehler zu machen. Der häufigste: zu geringe Stundensätze.
PayPal, Click&Buy und andere elektronische Bezahlsysteme werden von Kunden immer häufiger genutzt. Das größte Vertrauen genießt aber nach wie vor die Zahlung auf Rechnung.
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