CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär fordert, den Rundfunkstaatsvertrag zu ändern, damit Inhalte öffentlich-rechtlicher Sender langfristig im Netz auffindbar sind.
Über das Portal www.gebuehrenwucher.de bündelt der Einzelhandel seinen Protest gegen die drohenden Mehrbelastungen von teilweise über 400 Prozent durch die GEZ-Gebührenreform, die Anfang 2013 in Kraft treten soll.
Das Landgericht Köln hat heute in einer überraschenden Entscheidung den klagenden Zeitungsverlagen Recht gegeben. Demnach ist es der ARD verboten, die Tagesschau-App in der Form vom Juni 2011 zu verbreiten.
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien will untersuchen lassen, ob das neue Angebot der ARD legitim ist und die Kosten für die Gebührenzahler transparent machen.
Bei den nordrhein-westfälischen Christdemokraten wachsen die Zweifel an der Neuausrichtung der Rundfunkgebühr, FDP und Linke haben sich bereits dagegen positioniert. Ein Scheitern der Reform an NRW wird so wahrscheinlicher.
Vermieterverbände und Datenschützer kritisieren eine Klausel im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag, nach der Eigentümer der GEZ Auskunft über nicht ermittelbare Wohnungsinhaber geben müssten.
Die Reform der Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hängt von der Zustimmung der nordrhein-westfälischen CDU ab, die sich noch nicht entschieden hat.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben in Berlin den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Damit soll 2013 eine Haushaltsabgabe eingeführt werden.
Der abschließende Entwurf für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht kleine Nachbesserungen bei der Berechnung des künftigen Beitrags für Radio und Fernsehen in Unternehmen sowie beim Datenschutz vor.
Das anonym betriebene Nachrichtenarchiv "Depubliziertes" wollte online verfügbare Nachrichten der Öffentlich-Rechtlichen vor der endgültigen Löschung bewahren. Nun ist der Dienst selbst von einer Art Depublikation betroffen: Die Domain depub.org ist gesperrt.
Der Entwurf für den fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist nun öffentlich einsehbar. Mit ihm soll ab 2013 die Rundfunkgebühr nicht mehr geräteabhängig, sondern pro Haushalt fällig werden.
Hunderttausende Beiträge musste der Norddeutsche Rundfunk aus seinen Online-Beständen löschen, weil dies im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag so festgelegt worden war. Jetzt ist ein Teil davon als Archiv wieder im Netz aufgetaucht – und statt die Verantwortlichen wie zunächst angekündigt "mit allen juristischen Mitteln" zu verfolgen, lobt der NDR die De-Depublizierung jetzt sogar.
Die Internet-Angebote des Mainzer Fernsehsenders haben die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung auf Relevanz, Wirtschaftlichkeit und die Auswirkungen auf die Privatsender erfolgreich absolviert.
Die ARD-Gremien haben den 37 Internet-Angeboten ihres Hauses grünes Licht gegeben. Vorausgegangen war eine Überprüfung der Auswirkungen auf die private Konkurrenz, die Finanzierbarkeit der Angebote und ihre publizistische Relevanz. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bezeichnet das Prüfverfahren als Farce – und spricht von Skandal.
Das für die Überprüfung des Internet-Auftritts der ARD zuständige Kontrollgremium des Bayerischen Rundfunks kommt zu dem Schluss, dass das Konzept von "DasErste.de" vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt ist und den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrags entspricht – wenn bestimmte Maßgaben beachtet werden.
Nach der Einigung der Ministerpräsidenten auf ein neues Rundfunkgebührenmodell freuen sich nur die Gebührenempfänger. Von anderer Seite gibt es teils heftige Kritik an der Haushaltsabgebe, die ab 2013 die Öffentlich-Rechtlichen finanzieren soll.
Die bisherige "GEZ-Gebühr" für Rundfunkempfangsgeräte soll ab 2013 einer Haushaltsabgabe weichen. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwochabend in Berlin verständigt.
Die Maßnahmen sind Folge des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der neben gesetzlichen "Verweildauerregelungen" auch eine Negativliste mit für öffentlich-rechtliche Anstalten unzulässigen Angeboten im Online-Bereich enthält. ARD-Chef Peter Boudgoust sieht sich unterdessen in einen "bitteren Medienkrieg" verwickelt.
Der Streit um die Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender geht weiter: Bernd Neumann möchte eine Prüfung durch unabhängige Experten, während die Gremien von ARD und ZDF Korrekturen am Telemedienkonzept fordern.
Im Hinblick auf die anstehenden Beratungen über eine Reform des GEZ-Rundfunkgebührensystems machen sich die Sozialdemokraten für den Abschied von der rein gerätebezogenen Gebühr stark. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck will die Sender bis 2017 werbefrei machen und dafür die Gebühren erhöhen.
Die werbefinanzierten TV- Sender sollten nicht nur mehr, sondern vor allem auch bessere Nachrichtensendungen anbieten, erklärte der rheinland-pfälzische Staatssekretär Martin Stadelmaier am Mittwoch in Berlin.
Auf der Konferenz der Länderchefs ab Mittwoch in Mainz reden die Ministerpräsidenten auch über zwei neue Modelle zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die öffentlich-rechtlichen Sender haben den Bundesländern die Grundlage für den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen 3-Stufen-Test für die bestehenden Online-Angebote von ARD und ZDF zugeschickt.
Als Folge neuer Vorschriften im Rundfunkstaatsvertrag sind etwa Sendungen von großen Sportereignissen nur noch 24 Stunden im Netz abrufbar. Das ZDF hatte zuvor angekündigt, bis zum Jahresende 80 Prozent seines Internet-Angebots streichen zu wollen.
Um dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gerecht zu werden, will der Sender bis zum Jahresende rund 80 Prozent seiner Internetangebote streichen.
Der öffentlich-rechtliche Sender befürchtet 15% Einnahmeminus bis 2020 und wehrt sich gegen Forderungen nach massiven Werbeeinschränkungen bei ARD und ZDF. Derzeit seien Telemedienkonzepte der ARD-Sender in Arbeit, hieß es zum neuen Rundfunkstaatsvertrag.
Angesichts von Internet-Angeboten öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten haben private Programmanbieter über ihren Verband heftige Vorwürfe erhoben: ARD & Co. nähmen die Begrenzungen, die der neue Staatsvertrag ihnen auferlege, nicht ernst.
Künftig soll zum Test eines geplanten Angebots der Intendant dem Fernsehrat eine Projektbeschreibung vorlegen, in der unter anderem die Kosten dargelegt werden und ob das geplante Angebot zum öffentlichen Auftrag gehört.
Neven DuMont wirft dem BDV vor, er habe sich zu unkritisch mit den Online-Regeln für ARD und ZDF im neuen Rundfunkstaatsvertrag auseinandergesetzt.
Der klassische Rundfunkbegriff taugt nicht für künftige Medienregulierung, war der Tenor auf einer Diskussionsveranstaltung der Bayerischen Landesmedienanstalt, auf der es unter anderem um die Lizenzierungspflicht für Internet-TV ging.
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