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Die NDR-Mitarbeiterin Anna Terschüren kommt in ihrer Doktorarbeit zum Ergebnis, dass es einen Anspruch öffentlich-rechtlicher Sender auf eine Gebührenfinanzierung nur dann gibt, wenn sich das Programm ausreichend von dem privater Anbieter unterscheidet
Auch in der Schweiz sollen künftig alle Bürger Radio- und Fernsehgebühren zahlen, unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte haben. Gleichzeitig sollen die Gebühren aber sinken.
Seit Jahresanfang muss jeder Haushalt eine Haushaltsabgabe als Rundfunkbeitrag zahlen, egal ob und wie viele Empfangsgeräte dort stehen. Ein Passauer Jurist will die Regelung stoppen - im ersten Anlauf ohne Erfolg.
Betrüger verteilen gefälschte Zahlungsaufforderungen, die kaum vom Original zu unterscheiden sind. Sogar an den vorgedruckten Überweisungsträger haben sie gedacht.
Der neue Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio will die Adressdaten der Zahler einmalig mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgleichen.
Weitere Kommunen folgen möglicherweise der Entscheidung Kölns, den neuen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender zvorerst nicht zu zahlen. Vor allem bürgernahe Städte stünden vor besonders starken Kostensteigerungen.
Der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart wertet die pauschale Haushaltsabgabe zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender als verfassungswidrig
Forscher der Leuphana-Universität Lüneburg haben 15 Thesen zur Grundversorgung im Internetzeitalter zur Diskussion gestellt. Beitragszahler sollen demnach mit entscheiden können, welche Medienprojekte gefördert werden.
Der Handelsverband Deutschland lässt prüfen, ob eine Verfassungsklage gegen die neue allgemeine Haushalts-Abgabe für die Öffentlich-Rechtlichen erfolgreich sein könnte. Nach Rossmann zeigen sich weitere Unternehmen unzufrieden mit der Reform.
Dem bayerischen Verfassungsgerichtshof liegt die zweite Klage gegen den Rundfunkbeitrag vor. Die Drogeriekette sieht durch die allgemeine Haushaltsabgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender Verstöße gegen die bayerische Verfassung und das Grundgesetz.
Jörg Schönenborn, WDR-Chefredakteur Fernsehen, reagiert auf Kritiker der neuen Rundfunkgebühr
Der Branchenverband Bitkom begrüßt den am 1. Januar 2013 in Kraft tretenden geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag grundsätzlich, fordert aber Nachbesserungen an der neuen Beitragsordnung für Privatpersonen und Unternehmen.
Am 1.1. wird die Bezahlung für öffentlich-rechtliche Sender umgestellt. Statt für Geräte werden Bürger für ihre Wohnung veranlagt - einfacher wird die Zukunft für die Sender nicht. Aber wenigstens die GEZ (dann "Beitragsservice") will freundlicher werden.
Ein Auszug aus der Mustersatzung über das künftige Verfahren zur Leistung von Rundfunkbeiträgen beschreibt fast unverändert die Auskunfts- und Anzeigenbefugnis von Gebührenbeauftragten.
Über das Portal www.gebuehrenwucher.de bündelt der Einzelhandel seinen Protest gegen die drohenden Mehrbelastungen von teilweise über 400 Prozent durch die GEZ-Gebührenreform, die Anfang 2013 in Kraft treten soll.
Die Karlsruher Richter sehen einen Rechtsanwalt, der einen PC in seiner Kanzlei auch für Internetanwendungen nutzt, durch die Zahlungspflicht an die GEZ nicht in seinem Grundrechten verletzt. Sie nahmen seine Beschwerde nicht an.
Zum Leidwesen zahlloser Freiberufler und anderer Selbstständiger gelten auch beruflich genutzte internetfähige PCs in Deutschland als Rundfunkempfangsgeräte und unterliegen damit grundsätzlich der Gebührenpflicht. Die Befreiungsregelungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags machen es jedoch in vielen Fällen unnötig, zusätzliche Rundfunkgebühren zu zahlen.
Ermano Geuer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Passau, will die von Anfang 2013 an fällige Haushaltsabgabe mithilfe des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs stoppen. Er hält die Neuregelung für "nicht ganz fair".
Die Schweizer Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Erhebung der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk neu geregelt werden soll. Künftig sollen alle Haushalte zahlen.
2013 wird aus der gerätebezogenen Rundfunkgebühr eine pauschale Haushaltsabgabe. Für die meisten Haushalte ändert sich nichts, doch einige Hunderttausend Gebührenzahler werden deutlich drauflegen müssen.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten empfiehlt, die Rundfunkgebühren ab 2013 nicht zu erhöhen. Obwohl die Öffentlichen-Rechtlichen mehr Geld wollten, begrüßte die ARD die Empfehlung.
Die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen hat die durch Medienberichte bekannt gewordenen Anmeldungen für Gebührenerhöhungen um rund 1,5 Milliarden Euro scharf kritisiert.
Satte 1,47 Milliarden Mehrbedarf haben ARD, ZDF, Deutschlandradio und Arte für die kommende Gebührenperiode angemeldet. Nun regt sich der erste Widerstand.
Bei den nordrhein-westfälischen Christdemokraten wachsen die Zweifel an der Neuausrichtung der Rundfunkgebühr, FDP und Linke haben sich bereits dagegen positioniert. Ein Scheitern der Reform an NRW wird so wahrscheinlicher.
Die oberste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit stellt klar, dass berufliche genutzte PCs in der Wohnung der Zweitgerätebefreiung unterliegen, wenn dort etwa schon ein Fernseher angemeldet ist.
Vermieterverbände und Datenschützer kritisieren eine Klausel im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag, nach der Eigentümer der GEZ Auskunft über nicht ermittelbare Wohnungsinhaber geben müssten.
Das Recht ist auf seiner Seite: Ein Computerfachmann hat durch mehrere Instanzen gegen GEZ-Gebühren für seinen beruflich genutzten PC geklagt – und gewonnen.
Beruflich genutzte PCs sind laut einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof von der Gebührenpflicht befreit, wenn der Besitzer bereits für privat genutzte Rundfunkgeräte zahlt, die sich auf demselben Grundstück befinden.
Um die Gebührenreform zu stemmen, will die GEZ deutlich wachsen. Die neuen Mitarbeiter sollen 40 Millionen zusätzliche Briefe abschicken.
Seit drei Jahren unterliegen auch internetfähige PCs der Rundfunkgebühr. Anfangs hatten Verwaltungsgerichte geurteilt, dass aus dem zugrunde liegenden Staatsvertrag eine generelle Gebührenpflicht nicht abzuleiten sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch im Oktober gegenteilig entschieden.
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