Der letzte verbliebene Angeklagte ist laut Gutachten verhandlungsunfähig. Wie es weitergeht, wird frühestens in einem halben Jahr entschieden.
Der BGH bestätigt das Urteil gegen den ehemaligen Sicherheitschef der Telekom – und zieht damit einen juristischen Schlussstrich unter die Spitzelaffäre.
Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) warfen in ihrem Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft und dem Gericht große Versäumnisse vor.
Die Deutsche Telekom hat ihre Forderungen gegenüber Ex-Konzernchef Kai-Uwe Ricke und dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel im Zusammenhang mit der Bespitzelung von Gewerkschaftern, Betriebsräten und Journalisten deutlich reduziert.
Mit den ehemaligen Managern Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel hat sich die Telekom auf einen Vergleich verständigt. Die ehemaligen Vorsitzenden von Vorstand und Aufsichtsrat gleichen einen Teil des Schadens aus.
Mark Hurd hatte HP im vergangenen Sommer verlassen müssen. Umstritten ist unter anderem seine millionenschwere Abfindung. Auch laufen Ermittlungen der US-Börsenaufsicht wegen des Vorwurfs, Hurd habe Insider-Informationen ausgeplaudert.
Das Landgericht Bonn verurteilte den ehemaligen Leiter der Konzernsicherheit der Telekom wegen seiner Verantwortung für die Bespitzelung von Journalisten, Aufsichts- und Betriebsräten zu dreieinhalb Jahren Haft.
Der Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit, Klaus T., sei der Initiator des illegalen Datenmissbrauchs gewesen, erklärte die Bonner Staatsanwaltschaft.
Als "Geste der Verständigung" nach der großangelegten Bespitzelung von Aufsichtsräten, Journalisten und Betriebsräten will der Konzern vor allem Geld an Institutionen zahlen, die für einen besseren Datenschutz eintreten, Mitbestimmung und Bildung fördern oder zu Zivilcourage ermutigen.
Ex-Konzernchef Kai-Uwe Ricke trat im Prozess um die Spitzelaffäre in den Zeugenstand. Er schob die ganze Verantwortung für das illegale Ausspionieren untergeordneten Mitarbeitern zu.
Die beiden Mitarbeiter der Deutschen Telekom treffe nur eine geringe Schuld, befand das Bonner Landgericht am Mittwoch. Sie müssen nun Geldstrafen in Höhe von je 6000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten wird weitergeführt.
Da gegen Zumwinkel früher in dem Fall selbst ermittelt worden sei und gegen die Verfahrenseinstellung noch Beschwerden liefen, stehe ihm dies zu, sagte der Vorsitzende Richter.
Für Telekom-Chef René Obermann könnte der Frust kaum größer sein: Da kämpft der Vorstandsvorsitzende seit Jahren um ein sauberes Image des Konzerns, der durch Telefonschnüffeleien in Verruf geraten war – und dann erwischt es ihn selbst.
Zwei Telekom-Mitarbeiter, die mit dem Ausspionieren von Telefondaten beauftragt wurden, erklärten am Dienstag vor dem Bonner Landgericht, ihnen sei gesagt worden, der Auftrag dazu komme aus der Vorstandsetage. Die Telekom-Spitze hat stets bestritten, die gegen Journalisten, Aufsichtsräte und Gewerkschafter gerichteten illegalen Aktionen angezettelt oder von ihnen gewusst zu haben.
Während der Bespitzelungsaffäre hat das Bonner Unternehmen eine Liste von Journalisten geführt, die häufig streng vertrauliche Firmeninterna veröffentlichten. Die ersten fünf auf der Liste wurden monatelang bespitzelt.
Vor dem Bonner Landgericht hat am Freitag der angeklagte Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit ausgesagt. Danach wusste die damalige Telekom-Spitze einschließlich Chefjustiziar Manfred Balz seit Anfang 2005 von geplanten Maßnahmen gegen Journalisten, Aufsichtsräte und Gewerkschafter. Balz ist heute Vorstandsmitglied für Datensicherheit.
Zum Auftakt des Telekomgate-Prozesses hat der ehemalige Leiter der Konzernsicherheit die Verantwortung für die Bespitzelung von Journalisten und Gewerkschaftern übernommen, gleichzeitig aber auch den ehemaligen Vorstandschef Kai-Uwe Ricke belastet.
Im Prozess um die Spitzelaffäre bei der deutschen Telekom hat der ehemalige Leiter der Konzernsicherheit die Verantwortung für die Ausspähung von Journalisten und Gewerkschaftern übernommen.
Auf der Anklagebank nimmt aber nicht die frühere Führungsspitze der Deutschen Telekom Platz, die den Auftrag zur Ermittlung eines "Informationslecks" im Konzern gegeben haben soll. Zur Rechenschaft gezogen werden vielmehr ein ehemaliger Abteilungsleiter, zwei weitere Telekom-Mitarbeiter sowie der Chef einer Berliner EDV-Firma.
Der frühere Telekom-Chef und der Ex-Aufsichtsratsvorsitzende des Unternehmens werden in der Bespitzelungsaffäre aus Mangel an Beweisen nicht angeklagt.
Bereits 2007 wurden im Rahmen interner Ermittlungen private Daten von 400 Polizeibeamten gespeichert und bis heute nicht gelöscht.
Nach über zweijährigen Ermittlungen ist klar, dass die ehemaligen Telekom-Spitzen Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel nicht wegen der Bespitzelung von Aufsichtsräten, Journalisten und Betriebsräten angeklagt werden. Allerdings müssen wohl Manager aus der zweiten Reihe auf die Anklagebank.
Die Ermittlungen gegen Zumwinkel und den früheren Konzernchef Kai-Uwe Ricke im Rahmen der Spitzelaffäre bei der Telekom sind zwar inzwischen abgeschlossen, bislang hat die Bonner Staatsanwaltschaft die Ergebnisse aber noch nicht veröffentlicht.
Die Untersuchungen der Bonner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Bespitzelung von Journalisten, Managern und Gewerkschaftern durch den Telekom-Konzern sind beendet. Zu den Ergebnissen und einer möglichen Anklage der Beschuldigten will sich die Behörde aber erst nach Ostern äußern.
Grundlage des Berichts sind Akten, die von der Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen der Bespitzelung von Journalisten, Managern und Gewerkschaftern sichergestellt worden waren. Bei einer Prüfung der Dokumente wurden laut Telekom 84 "kritische Sachverhalte" ausgemacht. Die vorgenommene Klassifizierung gibt allerdings Anlass zu Diskussionen.
Gutachten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben nach Angaben der Lebensmittelkette unter anderem ergeben, dass weder Peter Simmel noch seine Simmel AG Mitarbeiter im Rahmen von Taschen- und Autokontrollen genötigt haben.
Ex-Aufsichtsratschef Zumwinkel greift die Telekom-Spitze in der Bespitzelungs-Affäre massiv an. Man wolle mit dem Verfahren gegen ihn lediglich von den tatsächlichen Verantwortlichen ablenken. Die Telekom-Spitze bezeichnet seine Aussagen indes als abwegig.
Im Zuge der Bespitzelung haben Telekom-Mitarbeiter offenbar auch Telefonate des ehemaligen ZDF-Chefredaktuers Klaus Bresser ins Visier genommen.
Laut dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" müssen Ex-Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke und der frühere Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel mit einer Anklage rechnen.
Gewerkschaftsvertreter haben laut einem Magazinbericht auch über ein Jahr nach Bekanntwerden der Spitzelaffäre die Ermittlungsakten noch nicht einsehen können.
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