Die EU-Kommission hat beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Belgien, Polen, Portugal, Slowenien und die Niederlande eingereicht, weil die fünf Staaten den neuen TK-Rechtsrahmen noch nicht umgesetzt haben.
Die EU-Kommission hat gegen Deutschland und 16 weitere Mitgliedsstaaten die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen verspäteter Adaption des Telecom-Pakets eingeleitet.
Brüssel schickt Berlin einen blauen Brief: Zusammen mit 19 weiteren Mitgliedsstaaten hat Deutschland den neuen europäischen Rechtsrahmen für Telekommunikation nicht fristgemäß in nationales Recht umgesetzt.
Die Vorgaben aus Brüssel zu mehr Verbraucherrechten in der Telekommunikationsbranche müssten mit dem heutigen Mittwoch eigentlich in nationales Recht umgesetzt sein. Doch ist das neue TKG noch nicht durch den Bundestag.
Erst einmal abwarten, wie sich die im Telecom-Paket angelegten Maßnahmen in der Umsetzung auswirken: Das ist die vorläufige Maxime der EU-Kommission, sagte Kommissarin Neelie Kroes in Brüssel.
Das Wirtschaftsressort hat Eckpunkte zur Umsetzung der neuen Regulierungsvorgaben aus dem EU-Telecom-Paket aufgestellt, wonach der Verbraucher- und Datenschutz verbessert und die Netzneutralität betont werden sollen.
Karel de Gucht, der voraussichtlich nächste Handelskommissar der EU, hat in einer Anhörung des EU-Parlaments zugesagt, den Kompromiss im EU-Telecom-Paket zum Zugangsrecht der Bürger nicht mit Hilfe des geplanten Antipiraterie-Abkommens einschränken zu wollen.
Brüssel hat das lange umstrittene Richtlinienpaket zur Novellierung der Regulierung von Telekommunikationsnetzen im Amtsblatt veröffentlicht. Es bringt Vorgaben für den Wettbewerb, Internetsperren und Datenschutz mit sich.
EU-Medienkommissarin Viviane Reding und Parlamentarier haben den Kompromiss zum Grundrechtsschutz im Telecom-Paket als Stärkung der Internetfreiheit begrüßt, Forscher sind dagegen skeptisch.
Vertreter des EU-Rates und des EU-Parlaments haben sich im Streit über eine Regelung zur "abgestuften Erwiderung" auf Copyright-Verletzungen beim offiziellen Treffen des gemeinsamen Vermittlungsausschusses geeinigt.
Der um Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen und die Frage der richterlichen Kontrolle schwelende Streit zwischen EU-Parlament und den Ministern der Mitgliedsstaaten verzögert die Verabschiedung des neuen Rechtsrahmens für die Telekom-Branche.
Das EU-Parlament hat, während es den Kompromiss zu Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ablehnte, mit großer Mehrheit die meisten Teile des umfangreichen Pakets zur Reform der Regulierung des Telekommunikationsmarktes verabschiedet.
Überraschend haben sich die EU-Abgeordneten gegen den Kompromiss mit dem EU-Rat zum Kappen von Netzzugängen ausgesprochen und für eine klare Richterentscheidung gestimmt. Abgeordnete sprachen von einem "überwältigenden Sieg für die Bürgerrechte".
Die 2. Lesung der geplanten neuen Regeln für den Telekommunikationsmarkt im EU-Parlament war überschattet von der unterschiedlichen Auslegung einer "Kompromissklausel" zum Kappen von Netzzugängen bei Rechtsvergehen.
Der Kompromiss zum Telecom-Paket, auf den sich Berichterstatter des EU-Parlaments mit dem EU-Rat geeinigt haben, verwässert das Signal der Volksvertreter gegen "abgestufte Erwiderungen" auf Rechtsverletzungen deutlich.
Die 27 EU-Botschafter haben einem Kompromiss der Unterhändler der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft und des EU-Parlaments zum Telecom-Paket zugestimmt. Die noch ausstehende Zustimmung des Ministerrats und des Parlaments gilt nun als Formsache.
Vertreter der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft und des Europaparlaments haben sich laut Verhandlungskreisen in dem letzten Streitpunkt der abgestuften Erwiderung von Urheberrechtsverletzungen geeinigt.
Internetsperren im Kampf gegen illegale Filesharing-Aktivitäten dürften nicht ohne Richtergenehmigung verhängt werden, forderten die EU-Parlamentarier. Ein Kompromissvorschlag soll diesen Grundrechtsschutz für Nutzer nun abschwächen.
Im Streit um die Neufassung des Telecom-Pakets drängen vor allem Grüne und Sozialisten auf einen eigenen Artikel, wonach "Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Endnutzer" nur nach Einschaltung der Justiz erfolgen dürften.
Zu den weiter umstrittenen Teilen der neuen Regeln für den Telekommunikationsmarkt in der EU gehören die Bestimmungen für die Regulierung und die neuen schnellen Netze sowie die Internetsperren für Urheberrechtsverletzer.
Mit den Änderungsanträgen für die 2. Lesung des EU-Telecom-Pakets liegen umkämpfte Vorstöße etwa zu Netzsperren für Urheberrechtsverletzer oder zur Aufhebung der Netzneutralität wieder auf dem Tisch.
Medienkommissarin Viviane Reding hat die gemeinsamen Verhandlungen mit dem EU-Parlament und dem Ministerrat über die Neuregulierung des Telekommunikationsmarkts für gescheitert erklärt.
Die Vorschläge der Verhandlungsführer aus dem EU-Parlament für die 2. Lesung der Neufassung der Telco-Regulierung sprechen sich gegen "3 Strikes"-Verfahren aus, schwächen aber auch Vorgaben zur Netzneutralität ab.
Kommenden Dienstag wollen EU-Abgeordnete mit Vertretern der Kommission und des Rats versuchen, im sogenannten Trilog-Verfahren eine gemeinsame Linie zur Novellierung des EU-Telecom-Pakets auszuhandeln.
Europäische Bürgerrechtsorganisationen wenden sich gegen die vom Europäischen Rat in die Debatte um das Telecom-Paket eingebrachten Pläne für die Vorratsdatenspeicherung in Unternehmen.
Der EU-Telekommunikationsrat hat sich in den Beratungen zum Telecom-Paket darauf geeinigt, dass künftig Verkehrsdaten einzelfallunabhängig verarbeitet werden dürfen, um die Netz- und Informationssicherheit zu gewährleisten.
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos unterstützt den Widerstand gegen einen Vorstoß des Europaparlaments, Telekommunikationsfirmen die unbegrenzte Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten zu "Sicherheitszwecken" zu erlauben.
Mit mehreren Kompromissvorschlägen zum umstrittenen Telecom-Paket will die EU-Kommission die Beratung des Ministerrats über Änderungswünsche des Parlaments beschleunigen.
Die Brüsseler Behörde hat einen Kompromissvorschlag für die Novelle des Telecom-Pakets vorgelegt. Sie schließt sich darin einer Änderung des EU-Parlaments an, wonach Netzsperren zumindest einer Richtergenehmigung bedürften.
Daten- und Verbraucherschützer machen gegen einen Änderungsvorschlag an der E-Privacy-Richtlinie mobil, der Telcos das Speichern von Verkehrsdaten für "Sicherheitszwecke" erlauben würde. Dabei geht es auch um den Status von IP-Adressen.
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