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Schleswig-Holsteins Datenschutzbehörde hält den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Herausgabe von Bestandsdaten für verfassungswidrig. Wegen grober Mängel würde er ihrer Meinung nach vor dem Bundesverfassungsgericht wieder nicht bestehen.
Fehlt im Online-Impressum die Angabe des Vertretungsberechtigten, handelt es sich trotzdem nicht gleich um einen abmahnfähigen Verstoß. Das hat das Kammergericht Berlin festgestellt.
Die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Änderungen für den Zugriff von Ermittlern auf Telefon- und Internetdaten seien – wie die geltende Regelung – teils verfassungswidrig, monieren Netzpolitiker beider Oppositionsparteien.
Das Vertriebsverbot von anonymen Mobilfunk-Prepaidkarten in Deutschland ist Bürgerrechtlern ein Dorn im Auge. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wollen sie diesen Teil des Telekommunikationsgesetzes kippen.
Unterbrechungen beim Anbieterwechsel, kostenpflichtige Warteschleifen und Mehrwertdienste sorgten bei vielen Kunden von TK-Unternehmen für Unzufriedenheit. Der Gesetzgeber hat nun an vielen Stellen nachgebessert. Die Reform bleibt aber Flickwerk.
Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erlangt die jüngste Novelle des Telekommunikationsgesetzes Gültigkeit. Für die Kostenfreiheit von Warteschleifen und die Preisansagepflicht bei "Call by Call" gelten noch Übergangszeiten.
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht wie von den Bürgerrechtlern erhofft den Datenschutz gestärkt, sondern staatliche Sicherheitsinteressen in den Vordergrund gestellt.
Zu einer kraftvollen Entscheidung zum TKG haben sich die Karlsruher Richter nicht aufraffen können. Aus Sicht der Beschwerdeführer muss das trotz der Erfolge im Einzelnen eine Enttäuschung sein.
Datenschützer gehen seit Jahren dagegen vor, dass staatliche Stellen wahllos Nutzerdaten aus dem Telefon- und Internetverkehr abgreifen dürfen. Jetzt haben sie in Karlsruhe einen Teilerfolg erzielt.
Der zuvor im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromiss zur Novelle des Telekommunikationgesetzes ist unter Dach und Fach. Nach dem Bundestag hat nun auch die Länderkammer offiziell zugestimmt.
Bundesrat und Bundestag haben im Vermittlungsausschuss ihren Streit um die künftige Regulierung des Telekommunikationsmarktes beigelegt. Damit ist der Weg frei für kostenlose Warteschleifen und einfachere Anbieterwechsel.
Auf die Summe kommt sogar eine Erhebung, die Sex- und Esoterik-Hotlines ignoriert. Abhilfe könnte das neue Telekommunikationsgesetz schaffen. Doch dessen Verabschiedung stockt und nach Ansicht der Grünen enthält es ein Schlupfloch.
Für gewerblich betriebene Webseiten besteht eine Impressumspflicht. Die muss erfüllt werden, auch wenn manche Angaben für den Verbraucher nicht entscheidend sind.
Der EU-Rat hat einen Richtlinien-Entwurf für eine neue europäische Ermittlungsanordnung fertig gestellt. Damit sollen unter anderem das Abhören von Telefonaten und E-Mails in anderen Mitgliedsstaaten erleichtert werden.
Der Branchenverband weist auf einige relevante Änderungen in den Bereichen IT, Telekommunikation und Internet hin, die im neuen Jahr anstehen.
Die Ausschüsse der Länderkammer wollen die Wirtschaft nicht dazu verpflichten, allen Haushalten im Rahmen der TKG-Novelle einen schnellen Internetzugang zu ermöglichen.
Die im Bundestag beschlossene Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) stößt in der Wirtschaft und bei Verbraucherschützern auf viel Wohlwollen, bei Datenschützern und Bürgerrechtlern auf Bedenken.
Im Streit um Netzneutralität, Breitband für alle und die Vorratsdatenspeicherung hat das Parlament mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition neue Vorgaben zur TK-Regulierung abgesegnet. Die Opposition votierte geschlossen dagegen.
Es gibt sie wirklich noch, die Menschen, die ihre WLAN-Zugänge nicht schützen. Ob das "Mitsurfen" unter solchen Umständen strafbar ist, darüber sind sich die Gerichte allerdings uneins.
Brüssel schickt Berlin einen blauen Brief: Zusammen mit 19 weiteren Mitgliedsstaaten hat Deutschland den neuen europäischen Rechtsrahmen für Telekommunikation nicht fristgemäß in nationales Recht umgesetzt.
Arbeitgeber, die jederzeit Einblick in Firmenaccounts haben wollen, sollten eine persönlich private E-Mail-Nutzung strikt unterbinden. Sonst kann es zu datenschutzrechtlichen Problemen kommen.
Vertreter von Gewerkschaften und Bürger- sowie Verbraucherschutzorganisationen plädierten bei einer Anhörung im Bundestag für eine Verpflichtung von Providern, alle Haushalte mit einem leistungsfähigen Breitbandanschluss auszustatten.
Deutschland hat auf Druck der EU-Kommission Gesetze geändert, die der Telekom Vorteile auf dem Markt für das schnelle Internet verschafft hätten.
Die Opposition will den Verbraucherschutz im TK-Markt umfassend stärken und unter anderem Warteschleifen komplett kostenfrei halten. Die Koalition sieht aber kaum noch Handlungsbedarf jenseits der geplanten Regulierungsnovelle.
Während der Regierungsentwurf für das neue Telekommunikationsgesetz von Verbraucherschützern gelobt wird, sprechen Oppositionspolitiker von einer Mogelpackung und vermissen eine echte Breitbandinitiative.
Das Bundeskabinett hat eine Novelle der Telekommunikationsregulierung beschlossen, mit dem unter anderem Warteschleifen bei Telefon-Hotlines kostenlos und Anbieterwechsel vereinfacht werden sollen.
Die Netzgemeinde möge Methoden entwickeln, wie die Verlangsamung von Datenverkehr oder Blockaden von Diensten gemessen werden können - so die Vizechefin der Bundesnetzagentur, Iris Henseler-Unger.
Der Bundesrat hat einer erneuten Änderung des Telekommunikationsgesetzes seine Zustimmung erteilt. Eine Entscheidung über die Breitbandstrategie der Bundesregierung vertagte die Länderkammer dagegen.
Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung verklagt, weil Berlin der Telekom zumindest zeitweise erlauben wollte, nach dem milliardenschweren Ausbau des Breitbandnetzes die neuen Netze Wettbewerbern vorzuenthalten.
Der Verband der deutschen Internet-Wirtschaft warnt vor einer Aushöhlung der Netzneutralität. Im Interview mit Technology Review äußert sich Geschäftsführer Harald Summa, welche Gefahren der Verband für die Wirtschaft sieht.
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