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Eine Parodie auf den Youtube-Hit Gangnam Style könnte für vier dänische Bürgermeister ein teurer Spaß werden. Universal Music verlangt von ihnen rund 32.000 Euro Lizenzgebühr. Wenn sie nicht zahlen, will das Major Label klagen.
Das Blatt im Urheberrechtsstreit zwischen Universal Music und dem Streamingdienst Grooveshark hat sich wieder gewendet: Ein Gerichtsentscheid für Grooveshark aus dem vergangenen Jahr wurde von einer höheren Instanz einkassiert.
Die Parteien haben Jahre darüber gestritten, wie Tantiemen beim Online-Verkauf von Musikdateien zu berechnen sind. Ab 2013 könnten Ansprüche der Künstler zudem ein größeres Loch in die Kassen der Labels reißen.
Universal Music darf den Konkurrenten EMI übernehmen. Die EU-Kartellwächter haben die Elefantenhochzeit der Musikindustrie genehmigt – stellen aber Bedingungen.
Hintergrund: Die Megaupload-Razzia vor einer Woche hatte unerwartete Folgen. Der Medienrummel um Kim Schmitz war für das FBI wohl Teil des Kalküls.
Universal Music hat die Sperrung eines YouTube-Videos mit dem Hinweis auf vertraglich abgesicherte Möglichkeiten für Rechteinhaber erläutert. So dürfe es Inhalte auch ohne Copyright-Verletzung entfernen lassen.
Das beliebte Internetradio sieht sich mit einer möglicherweise existenzbedrohenden Klage konfrontiert. Grooveshark-Mitarbeiter sollen systematisch geschützte Songs in die Datenbank ihres Unternehmens geladen haben.
Das Ringen um EMI hat ein Ende: Universal Music übernimmt das Tonträgergeschäft des britischen Traditionslabels für umgerechnet 1,4 Milliarden Euro. Die Musikrechte an 1,3 Millionen Songs gehen an den Konkurrenten Sony.
Mit einigen Sammelklagen in den USA gehen Künstler gegen die gängige Praxis der Labels vor, bei der Berechnung von Tantiemen für das Onlinegeschäft die für den Tonträgerhandel üblichen Pauschalen abzuziehen.
Baidu, der mit Abstand größte chinesische Online-Suchdienstleister, vertreibt künftig legal Songs von Warner Music, Universal Music und Sony Music.
Der Streaming-Anbieter hat sich in den USA mit Universal Music geeinigt, berichtet das Wall Street Journal. Damit steht einem US-Start nur noch Warner Music im Wege, das aber zu den größten Kritikern des Gratis-Streamings zählt.
Im Streit zwischen Vertretern der Filmindustrie und einem Internet-Provider entschied ein australisches Gericht auch im Berufungsverfahren zugunsten des Providers iiNet.
Weil der globale Rechteerwerb für Download-Musik-Angebote zu kompliziert ist, floriert das Geschäft mit illegal genutzen Cloud-Angeboten, denen die Muskindustrie einen Riegel vorschieben will.
Der Chef des französischen Unterhaltungskonzerns Vivendi, Jean-Bernard Lévy, wünscht sich abschreckende Strafen und stärkere Kontrolle, um die deutschen Nutzer zu den legalen Musikseiten zu leiten.
Im Rechtsstreit um nicht vergütete Vervielfältigungsrechte von Künstlern haben die "Big Four" Sony, Universal, Warner und EMI einem Vergleich und einer Entschädigung in Millionenhöhe zugestimmt.
Das oberste US-Gericht bestätigte die Entscheidung der Berufungsinstanz, eine Klage wegen angeblicher Preisabsprachen zuzulassen und das Verfahren trotz Einspruchs der vier großen Labels zu beginnen.
Der U.S. Court of Appeals for the 9th Circuit in Kalifornien hat entschieden, dass ein CD-Verkäufer nicht rechtswidrig handelte, als er für Werbezwecke abgegebene CDs der Universal Music Group (UMG) bei eBay zum Verkauf anbot.
Den großen Vier der Musikindustrie macht der Umbruch der Branche weiter zu schaffen. Während sich bei Universal eine neue Sparrunde ankündigt, kochen die Übernahmegerüchte um Warner und EMI erneut hoch.
Die Universal Music Group hat untersagt, dass Websites des Fernsehsenders Musikvideos seiner Künstler zeigt, nachdem Verhandlungen über Lizenzvereinbarungen gescheitert sind.
Das US-Bundesbezirksgericht in Los Angeles hat dem Videoportal Veoh bestätigt, dass es sich im Rahmen des US-Copyrights verhält. Nach Meinung von Bürgerrechtlern könnte sich die Entscheidung auch auf den Streit zwischen Viacom und YouTube auswirken.
Die vier Major Labels Sony Music, Warner Music, Universal und EMI wollen Apples "Cocktail" Paroli bieten und entwickeln ein eigenes digitales Albumdownload-Format, das neben Songs Zusatzmaterial wie Booklets, Songtexte und Videos enthalten soll.
Der Mobilfunkanbieter verzichtet ab sofort bei Song-Downloads über die Mobile Jukebox auf einen Kopierschutz. Mit an Bord für das neue Angebot sind neben zahlreichen Indie-Labels drei der vier Major Labels.
Über vevo.com soll den Angaben zufolge künftig der gesamte Musikkatalog der Universal Music Group abgerufen werden können. YouTube wird für die technische Umsetzung verantwortlich sein.
Das ehemalige Label des US-Rappers Eminem wollte von dessen jetziger Plattenfirma Universal einen höheren Anteil, scheiterte aber vor Gericht.
YouTube kann weiterhin Musikvideos von Sony Music zeigen. Das Sony-Management hat die erforderlichen Lizenzverträge verlängert – anders als die Verantwortlichen von Warner Music, die ihr Material von der Video-Plattform herunternehmen wollen.
Nachdem die Verhandlungen mit der Musikindustrie gescheitert sind, wird es das Musik-Flatrate-Angebot Virgin Music Unlimited wohl nicht geben.
Apple und die Musikindustrie erhalten zu Recht Applaus für ihren Abschied vom digitalen Kopierschutz. Doch hat sich das Thema DRM damit noch längst nicht erledigt. Digitale Kontrollsysteme kommen in verschiedenen Bereichen weiter zum Einsatz
Die Partnerschaft mit der Online-Video-Plattform YouTube soll dem Musikkonzern Universal Music Group in diesem Jahr 100 Millionen US-Dollar an Werbeeinnahmen eingebracht haben.
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