Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erwägt offenbar, gegen einige Nutzer des im Juni 2011 vom Netz genommenen Streaming-Portals Kino.to Strafverfahren wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen zu eröffnen.
In ganz Deutschland fanden unter dem Motto "ACTA ad Acta!" in mehr als 60 Städten Demonstrationen statt, die gegen das umstrittene internationale Abkommen zur Stärkung der Befugnisse von Rechteinhabern im Internet gerichtet waren.
Für den Samstag haben Gegner des Anti-Piraterie-Abkommens in rund 60 deutschen Städten Proteste angekündigt. Sie beklagen einen Mangel an demokratischer Glaubwürdigkeit und fürchten Gefahren für die Meinungsfreiheit.
Das Auswärtige Amt hat die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommens nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa wieder zurückgezogen.
Angesichts der kritischen Stimmung in Teilen der Gesellschaft und der Bedenken von Experten will der lettische Wirtschaftsminister das Handelsabkommen dem Parlament nicht zur Abstimmung vorlegen.
Der Online-Shop für den Weiterverkauf "gebrauchter" Musikdownloads ReDigi hat im Rechtsstreit gegen Capitol Records einen Etappensieg errungen. Der zuständige Richter lehnte eine einstweilige Verfügung gegen das Portal ab.
Eine wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnte US-Bürgerin will mit einer Musterklage feststellen lassen, ob Pornografie in den USA urheberrechtlich geschützt ist. Die Entscheidung könnte die Pornofilmbranche machtlos gegen sogenannte Raubkopien machen.
Insgesamt 74 Organisationen und Unternehmen fordern den US-Kongress auf, die umstrittenen Gesetzesvorhaben SOPA und PIPA auszusetzen. In künftige Beratungen sollen die vielen geäußerten Bedenken einfließen.
Die EU-Kommission hat einen ersten Fahrplan zur Novellierung der umstrittenen Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern veröffentlicht, wonach sie etwa Provider stärker in die Pflicht nehmen will.
Der umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen stößt auf wachsenden Widerstand. Polen setzt nach massiven Protesten die Ratifizierung aus, in Griechenland attackieren Hacker das Justizministerium, in Deutschland mobilisieren Gegner für einen Protesttag.
Eine vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebene Untersuchung plädiert für die Einführung eines Systems der "abgestuften Erwiderung" auf Rechtsverletzungen beim Filesharing. Der Einbezug von Providern sei zulässig.
Der Oberste Gerichtshof Schwedens hat den Berufungsantrag der drei Angeklagten abgelehnt. Damit ist ihre Verurteilung zu Haftstrafen und einer Schadensersatzzahlung nun rechtskräftig.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) teilt die Bedenken von Gegnern des ACTA-Abkommens nicht. Aus dem Abkommen lasse sich keine Aufforderung zur Veränderung der geltenden Rechtslage ableiten, in welche Richtung auch immer.
Google, YouTube und Facebook versuchten sich auf der Musikmesse Midem mit fetten Zahlen zu ihren Musikangeboten gegenseitig zu überbieten und priesen sich den mehr oder weniger skeptischen Rechteinhabern an.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme einer Beschwerde abgelehnt, die zum Ziel hatte, ein Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Musikindustrie auf Fehler hin überprüfen zu lassen.
Der Musik-Streamingdienst Deezer ist seit Dezember auch in Deutschland verfügbar und hat nun mit der Verwertungsgesellschaft GEMA einen Lizenzvertrag für sein Angebot geschlossen.
Die bei Megaupload gespeicherten Daten könnten einem US-Medienbericht noch in dieser Woche gelöscht werden. Ein Anwalt des Sharehosters will das noch verhindern.
Ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums kündigte auf der MIDEM eine "zeitnahe Entscheidung" bezüglich einer gesetzlichen Umsetzung von Warnhinweisen an mutmaßliche Urheberrechtsverletzer an.
Urheberrechtsexperten dreier renommierter US-Anwaltskanzleien verteidigten bei der Musikmesse MIDEM in Cannes entschieden den Protect IP Act (PIPA) und Stop Online Piracy Act (SOPA).
Ein Gerichtsurteil aus Großbritannien verunsichert Fotografen: Danach kann ein Foto dann Urheberrechte Dritter verletzen, wenn es die geistige Schöpfung des Vorbildes kopiert.
Überraschendes Urteil in Großbritannien: Für ein Londoner Gericht verletzt ein Foto bereits dann das Urheberrecht, wenn es einem anderen nur ähnlich ist.
Die European IT-Recommerce Association (EUREAS) tritt an als Branchenverband, der die Interessen von Gebrauchtsoftware-Händlern, Hardware-Remarketing-Unternehmen, Leasinggesellschaften und IT-Verwertern vertreten soll.
Nach den heftigen Internetprotesten am Mittwoch hat der Mehrheitsführer im US-Senat beschlossen, die für Dienstag geplante Abstimmung über ein umstrittenes Copyright-Gesetze zu verschieben.
Das Gericht hat entschieden, der US-Gesetzgeber könne in die "Public Domain" geratene Werke nachträglich wieder dem Copyright unterstellen. Ein "ewiges" Schutzrecht gebe es allerdings nicht.
Die auf Gesuch des FBI in Neuseeland verhafteten Deutschen und ein Niederländer bleiben vorerst in Haft. Derweil haben Hacker die Websites von US-Behörden und der Musikindustrie angegriffen.
Die US-Behörden haben zum Schlag gegen den Filehoster und dessen Hintermänner ausgeholt: Megaupload ist vom Netz und Kim Schmitz wurde zusammen mit anderen Beschuldigten in Neuseeland verhaftet.
Überraschend schlägt Oracle vor, über angebliche Patentverletzungen durch Googles Android in einem separaten Verfahren zu verhandeln. Vorrangig solle sich das Gericht jetzt mit möglichen Urheberrechtsverletzungen befassen.
In einer offiziellen Erklärung hat die US-Regierung klargestellt, dass sie sich Versuchen widersetzen werde, per Gesetz DNS-Sperren einzuführen. Gleichzeitig fordert sie effektivere Gesetze gegen Urheberrechtsverletzungen.
Der demokratische Senator Patrick Leahy reagiert auf die heftige Kritik der vergangenen Wochen und will DNS-Sperren aus seinem umstrittenen Gesetzesvorschlag zum Urheberrechtsschutz herausnehmen – vorerst.
Fünf große Plattenlabels begründen eine Zivilklage gegen den irischen Staat damit, dass die Regierung EU-Vorgaben zum Urheberrechtsschutz nicht umsetze und keine Netzsperren ermögliche.
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