Die Verbraucherschutzminister planen ein Rückgaberecht bei App-Käufen. Der IT-Branchenverband Bitkom stemmt sich dagegen und führt Beispiele auf, die belegen sollen, dass der Markt schon jetzt verbraucherfreundlich genug sei.
Der Vertrag kann online geschlossen, aber nicht gekündigt werden - dafür aber schriftlich oder per Fax. Ein solches Wirrwarr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Kunde nicht hinnehmen.
Unternehmen dürfen sich die Kosten für Rücklastschriften beim Kunden zurückholen. Allerdings müssen sie bei der Höhe der Bearbeitungsgebühr auch realistisch bleiben.
"Wenn wir den Abmahnwahn mit überzogenen Kosten in Deutschland stoppen wollen, muss der Bundestag die Schutzlücke schließen", kommentierte der Verbraucherzentrale Bundesverband die Ausnahmeklausel im Gesetzentwurf gegen Abmahnabzocke.
Mit "technischen Tricks" sollen die Hersteller ihre Angaben zum Normverbrauch so frisieren, dass der Unterschied zum realen Kraftstoffverbrauch in den vergangenen Jahren immer größer geworden ist.
Jan Krancke, beim Rosa Riesen für Regulierungsfragen zuständig, hat auf der re:publica die neue Tarifstruktur verteidigt. Das offene Netz werde "in keinster Weise beeinträchtigt". Konkurrenten und die Bundesnetzagentur sehen das kritisch.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Deutsche Telekom wegen der Vertragsklausel zur DSL-Drosselung abgemahnt. Mit einem derart gekappten Anschluss sei es nicht möglich, das Internet zeitgemäß zu nutzen.
Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich will erreichen, dass die Bundesregierung einen Ausgleich für das mit dem Download von Apps erlöschende Widerrufsrecht schafft.
Bei der durchschnittlichen Kaufkraft in der Region D-A-CH gibt es eklatante Unterschiede. Während die Schweizer durchweg gut aufgestellt sind, leben die Menschen in Ost- und Westdeutschland in unterschiedlichen Welten.
Googles Kontaktadresse gleiche einem "toten Briefkasten" und sei ein Verstoß gegen die Impressumspflicht, meint der vzbv – und schickt dem Suchmaschinenriesen eine Abmahnung.
Die Opposition hat bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfs gegen "unseriöse Geschäftspraktiken" Nachbesserungen an der Regierungsvorlage gefordert, um Verbraucher besser vor Abmahnmissbrauch zu schützen.
Die American Civil Liberties Union hat bei der US-Wettbewerbebehörde Beschwerden gegen große amerikanische Mobilfunkprovider eingereicht: Ausbleibende Updates für deren Android-Geräte gefährdeten die Verbraucher.
Nutzer der Spieleplattform werden gezwungen, geänderten AGB zuzustimmen, sonst können sie nicht auf ihren Account zugreifen. Wie im Fall Valve geht der Verbraucherzentrale Bundesverband dagegen vor.
Hugo Roy, 22, bewertet die AGBs von Firmen wie PayPal, Facebook, Twitter und anderen Online-Unternehmen.
Ob Waschmaschine, Flachbildfernseher oder Smartphone – viele Produkte gehen vorzeitig kaputt. Dann heißt es meist: neu kaufen. Doch viele Konsumenten akzeptieren das nicht mehr und helfen sich selbst.
Die 2009 eingerichtete Online-Schlichtungsstelle des ZEV steht Verbrauchern ab sofort auch für Streitfälle mit den im Bundesverband Direktvertrieb Deutschland organisierten Anbietern zur Verfügung.
Ein DSL-Kunde, der über den im Paket enthaltenen Telefonanschluss nach einem Anbieterwechsel nicht mehr erreichbar ist, kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs fristlos kündigen.
Ob die Hersteller absichtlich für ein verfrühtes Ableben ihrer Geräte sorgen, ist schwer umstritten. Eine aktuelle Studie im Auftrag der Grünen legt den Verdacht nahe. Die Branche dementiert.
Die Justizkommissarin Viviane Reding hat in einer Rede eine bessere Durchsetzung der EU-Vorgaben zum Verbraucherschutz angemahnt. Als Negativbeispiel führte sie erneut Apples Informationspolitik zur Garantieverlängerung an.
Das Kabinett hat nach einigem Hin und Her einen Gesetzentwurf gegen "unseriöse Geschäftspraktiken" beschlossen, der vor allem das Abmahnunwesen einschränken und Anwaltskosten begrenzen will.
Eine unverbindliche Preisempfehlung, die nur als Mittel für eine attraktive Werbung erdacht wurde, ist irreführend und damit verboten.
Ein Unternehmen darf mit seinen Kunden keine Vorauszahlungsvereinbarung treffen, wenn diese dadurch unangemessen benachteiligt werden.
Im Juni 2014 ist es voraussichtlich soweit, dann tritt die Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtline 2011/83/EU samt neuer Musterwiderrufsbelehrung in Kraft. Händler müssen mit einigem Folgeaufwand rechnen.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat nach einer Detailänderung seinen Widerstand gegen einen Entwurf für ein Gesetz "gegen unseriöse Geschäftspraktiken" aufgegeben und den Weg für einen Kabinettsbeschluss freigemacht.
"Ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen" – diesen Werbeslogan sieht die Verbraucherzentrale Bundesverband als irrführend an.
Die Verbraucherzentrale NRW hat Tester zu Kundengesprächen in 30 Läden von Mobilfunkanbietern geschickt und kam danach zu einem niederschmetternden Ergebnis.
Nach einer stichprobenartigen Untersuchung kommen Bundestagsabgeordnete der Grünen zu dem Ergebnis, dass Telefon-Warteschleifen weiterhin zu teuer sind. Auch die Regelung, die im Juni in Kraft treten wird, werde das nicht beheben.
Derzeit erhalten Firmenkunden Schreiben von OBS Office Business Software Solutions UG, die auf den ersten Blick wie Rechnungen wirken. Tatsächlich handelt es sich lediglich um ein Angebot für eine Software.
Telefonabzocker rufen verstärkt Rufnummern in Deutschland an, um durch das Schüren von Panik nutzlose Servicepakete zu verkaufen. Dabei versuchen sie den Eindruck zu erwecken, dass sie im Auftrag von Microsoft handeln.
Windenergieunternehmen werben um Kapital von Privatanlegern. Doch auf dem grünen Markt tummeln sich einige schwarze Schafe.
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