US-Regierung und -Konzerne versuchen immer wieder Einfluss auf die EU-Datenschutzreform zu nehmen und Regelungen abzuschwächen. In einem offenen Brief fordern US-Verbraucherschützer ein Ende dieses Lobbyismus.
Der Spielehersteller weigert sich, Spieler-Accounts für seine Plattform Steam übertragbar zu machen. Dagegen klagt nun der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Der überarbeitete Gesetzentwurf "gegen unseriöse Geschäftspraktiken" will den Streitwert bei Abmahnungen wegen einfacher Urheberrechtsverletzungen auf 1000 Euro senken. Zuvor waren 500 Euro vorgesehen.
Die Bundesregierung hat kurz vor Weihnachten den Gesetzesentwurf zur Verbraucherrechtrichtlinie verabschiedet. Damit kommen spätestens im nächsten Jahr einige Änderungen auf den Handel zu.
Internen Dokumenten des Verbraucherschutzministeriums zufolge wurde Facebook bislang weit weniger hart angefasst, als es durch Äußerungen von Ministerin Ilse Aigner den Anschein hatte.
Die Garantieverlägerung hat dem iPhone-Hersteller eine weitere Klage eingehandelt, diesmal vor dem Brüsseler Handelsgericht. EU-Verbraucherschützer bemängeln Apples Informationspolitik zu der kostenpflichtigen AppleCare-Option seit längerem.
Wer für seine Produkte mit einem Gütesiegel werben will, sollte lieber darauf achten, dass dieses seriös ist. Sonst kann es sich um irreführende Werbung handeln.
Die Bundesregierung arbeitet zurzeit an einem Gesetz, durch das unter anderem Gewinnspielverträge nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden können sollen.
Auf 20 Seiten in 22 Sprachen bietet die EU-Kommission nun eine Broschüre an, die Verbraucher leicht verständlich über ihre Rechte im Netz informiert.
Große Verpackung, wenig Inhalt - das ist nicht nur unter Umweltschutzaspekten ziemlich daneben. Laut einem Urteil ist es außerdem auch wettbewerbswidrig.
Telefonwerbung darf nur nach Einwilligung des Verbrauchers erfolgen. Und die ist nur gültig, wenn der Verbraucher genau einschätzen kann, worauf er sich da einlässt.
Online-Händler sollten bei der Angabe der Lieferzeiten das Wort „voraussichtlich“ lieber meiden. Denn so relativierte Aussagen sind nach einem aktuellen Urteil wettbewerbswidrig.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich Seiten mit Kinderspielen im Internet angesehen und bei mehr als der Häfte Unterlassungsverfahren eingeleitet.
Die Garantieverlängerung für Apple-Geräte ist in Italien angeblich nur noch im Online-Store der Unternehmens erhältlich. Damit reagiert Apple offenbar auf die fortwährenden Klagen von Verbraucherschützern.
Es gibt wieder mal Probleme mit der Widerrufsbelehrung bei Amazon: Der Plattformbetreiber versucht den Händlern eine "freiwillige" Rückgabegarantie vorzuschreiben. Angenehm ist das nicht, aber leider rechtskonform.
Die vom Verbraucherministerium geförderte Seite iRights Cloud soll es Nutzern ermöglichen, selbstbestimmt mit der Datenverarbeitung in Rechnerwolken umzugehen. Derzeit wissen rund zwei Drittel der Surfer nicht, wo ihre Informationen gespeichert werden.
Smartphones sind ein Verkaufsschlager, doch etliche Bundesbürger scheuen sich, ein leistungsfähiges Internet-Handy zu kaufen oder damit online zu gehen. Gründe sind laut einer Umfrage die Sorge um Datenschutz und Angst vor betrügerischen Apps.
Kündigt ein Mobilfunk-Anbieter seinem Kunden wegen einer Vertragsverletzung, darf er nicht die komplette Grundgebühr bis zum Ende der ursprünglichen Vertragszeit kassieren.
Die Länderkammer sieht Nachbesserungsbedarf beim Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur kollektiven Rechteverwertung. Sie warnt vor unangemessenen Benachteiligungen der Verbraucher.
Etwa zehn Prozent des Umsatzes gehen Online-Händlern in Deutschland aufgrund von Retouren verloren. Dabei ist ein Großteil davon als missbräuchlich einzustufen.
Die Verbraucherorganisationen wollen eine Entschädigungszahlung für Käufer der AppleCare-Garantieerweiterung erklagen, weil das Unternehmen weiterhin nicht klar über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche informiere.
Verbraucherschützer ärgert es schon lange, jetzt wird die EU-Kommission aktiv. Brüssel nimmt die Garantiepolitik von Apple ins Visier. Deren Geschäftspraxis verstoße gegen EU-Recht, lautet der Vorwurf. Die 27 EU-Staaten sollen nun aktiv werden.
Der Spielehersteller will künftig auf Verpackungen des Spiels darauf hinweisen, dass zum Spielen eine Internetverbindung sowie eine Battle.net-Registrierung erforderlich sind.
Eine im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) durchgeführte Studie zeigt, dass Handelsunternehmen hierzulande häufig nicht ihren gesetzlichen Gewährleistungspflichten nachkommen.
Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil die Rechte der Verbraucher weiter gestärkt. So kann der Kunde den ausländischen Händler im Inland verklagen. Dafür muss nicht zwingend ein Fernabsatzvertrag vorliegen.
Wegen der Änderung der Nutzungsbedingungen für den Spieledienst Steam hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Valve abgemahnt. Kritisiert wird die fehlende Möglichkeit, bestimmte Spiele weiterhin zu spielen, wenn man der Änderung nicht zustimmt.
Wer in großen Schlagzeilen Rabatte auf alle Waren verspricht, darf im Kleingedruckten nicht wieder zurückrudern.
Mit einer neuen EU-Richtllinie sollen die Verbraucherrechte in Europa vereinheitlicht werden. Kunden und Händler in Deutschland müssen sich auf einige Änderungen einstellen.
Mit der EU-Verbraucherrechterichtlinie sollen die Verbraucherrechte in Europa vereinheitlich werden. Händler in Deutschland müssen sich auf einige Änderungen einstellen.
Ab 1. September sind für Anrufer in einer Warteschleife die ersten zwei Minuten kostenfrei. Doch diese Neuregelung für Sonderrufnummern ist ein Kompromiss mit der Callcenter-Lobby und birgt Kostenfallen für Verbraucher.
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