Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat GMX und Web.de abgemahnt, weil die Unternehmen die gesetzlich geforderte Button-Lösung nicht korrekt umgesetzt haben.
Mit der Einführung des App-Centers habe Facebook den Datenschutz verschlechtert, moniert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die dort mögliche Datenweiterangabe an Dritte verstoße gegen das Telemediengesetz.
Prepaid heißt: erst zahlen, dann nutzen. Doch wenn die Nutzung unterbleibt, wird das Geld dann vollständig repaid? Deutsche Mobilfunk-Provider sagten erst mal "Nein!", deutsche Gerichte sagten "Aber hallo!", worauf die Provider murmelten: "Grmpf".
Viele Händler animieren Kunden dazu, Treuepunkte oder Rabattmarken zu sammeln. Die versprochene Belohnung dürfen sie den Kunden aber nicht vorenthalten.
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) moniert, dass sich Mobilfunkanbieter E-Plus in seinen AGB quasi ein Recht auf Vorratsdatenspeicherung einräume.
Deutsche Verbraucherschützer sehen in den großen App Stores erhebliche Mängel. Der vzbv verschickte Abmahnungen an fünf Anbieter und verklagte Google und iTunes.
Der Kunde will sich nicht zwischen online und stationärem Handel entscheiden. Er nutzt einfach beides [--] manchmal sogar gleichzeitig.
Händler müssen eine zweijährige Gewährleistung auf ihre Produkte geben. Dem können sie sich auch durch eng begrenzte Beschwerdefristen im Kaufvertrag nicht entziehen.
Vermeintliche Mitarbeiter des Windows-Support rufen vermehrt deutsche Telefonnummern an, um erfundene Computerprobleme per Fernwartung zu beheben.Dabei versuchen sie auch, Kreditkartendaten zu stehlen.
Mehrere Millionen Menschen sind schon Opfer von Internet-Abzocke geworden, oft waren Jugendliche betroffen. Ab dem 1. August gilt eine eindeutige Button-Lösung für alle Bestellungen im Netz.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat es dem deutschen Reiseanbieter ebookers.com untersagt, eine Reiserücktrittsversicherung automatisch in den Preis einzuschließen. Der Kunde müsse der Leistung bewusst zustimmen können.
Die portugiesische Verbraucherschutz-Organisation DECO wirft Apple vor, nicht hinreichend auf geltende Gewährleistungsrechte hinzuweisen.
Ein Mobilfunkanbieter hatte von einem Prepaid-Kunden einen hohen Betrag in Rechnung gestellt. Den muss dieser nicht zahlen, da die Telefongesellschaft nicht auf das Kostenrisiko hingewiesen hatte.
Die US-Handelsaufsicht und der Suchmaschinenriese sind laut einem Bericht des "Wall Street Journal" kurz davor, sich über eine Geldbuße zu einigen. Sie könnte höher ausfallen als zuvor berichtet.
Die EU-Kommission hat eine kostenlose App veröffentlicht, die Bürger über ihre Rechte als Reisende informiert. Sie ist für iOS, Android, BlackBerry und Windows Phone in allen 22 Sprachen der Union verfügbar.
Laut Unionsrecht dürfen Gerichte nur missbräuchliche Klauseln für unwirksam erklären. Wie der EuGH festgestellt hat, dürfen sie aber auch komplette Verträge kippen.
Italienische Wettbewerbshüter werfen dem Unternehmen bei der Angabe der Produkt-Garantie von Macs und iOS-Geräten unlautere Geschäftspraktiken und Verstoß gegen EU-Recht vor.
Die Redaktion bleibt bei ihrer Darstellung des Reiseportalbetreibers (u.a. ab-in-den-urlaub.de und fluege.de) und weigert sich, die von Unister geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben.
Viele Abzockvorwürfe gegen den Betreiber von Portalen wie fluege.de, ab-in-den-urlaub.de und reisen.de waren bereits bekannt. Die "Computerbild" will sie nun unter Berufung auf ehemalige Mitarbeiter des Anbieters erhärten.
Der AV-Hersteller McAfee hat einen Ring von Online-Banking-Betrügern aufgedeckt, die es vor allem auf prall gefüllte Firmenkonten abgesehen hatten. Sie sollen mit einem ausgeklügelten System versucht haben, über 60 Millionen Euro zu erbeuten.
Apple muss wegen irreführender "4G"-Werbung für das neue iPad in Australien 1,8 Millionen Euro zahlen.
Die Bundesnetzagentur hat eine Anhörung zur Vergabe neuer 0180-Vorwahlen gestartet. Damit reagiert die Behörde auf eine Bitte des Branchenverbandes VATM.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband meint unter anderem, der Spielehersteller habe auf der Verpackung des Spiels wichtige Informationen nicht abgedruckt.
Wer sein Angebot auf einen B2B-Kundenkreis beschränken will, ist verpflichtet, die Unternehmereigenschaft des Kunden auch zu prüfen – will man etwa die Gewährleistung einschränken.
Wegen irreführender Werbung für sein neues Tablet zahlt der Computerkonzern in Down Under eine siebenstellige Summe.
Ein Unternehmen darf mit Testergebnissen nur werben, wenn diese noch gültig sind. Hat sich das Urteil inzwischen geändert, darf dies dem Verbraucher nicht verschwiegen werden.
Wer seine Dienste auf Groupon anbietet, sollte sich nicht darauf verlassen, dass die PR-Aktionen einen schnellen Effekt bringt und die gewünschten Kunden anzieht.
Welche Methoden Online-Händler vorrangig nutzen, um Kunden im Ausland zu gewinnen, zeigt eine aktuelle Studie.
Das strenge AGB-Recht wird immer öfter auch bei Verträgen zwischen Unternehmen angewendet. Deshalb fordert eine Initiative die Reform. Doch nun hat sich im Mittelstand eine Gegeninitiative formiert.
Tatanga fordert den Nutzer beim Besuch der Bankenseite auf, seinen Rechner durch die Eingabe einer mTan zu verifizieren. Dass in der zugesandten SMS neben der mTan auch Daten zu einer Überweisung enthalten sind, weiß der Schädling zu erklären.
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