Beendet ein Händler ohne berechtigten Grund seine Ebay-Auktion, muss er trotzdem liefern. Den Zuschlag bekommt der bis dahin Höchstbietende.
Wird der aktuelle Warenpreis in der Werbung mit einem anderen verglichen, so muss der Kunde genau über die Details des Vergleichsbetrages informiert werden. Sonst handelt es sich um irreführende Werbung.
Online-Händler müssen Kunden spätestens innerhalb von zwei Tagen eine Auftragsbestätigung zuschicken. Eine Frist von fünf Tagen ist diesen nicht zuzumuten.
Wirbt ein Unternehmen mit Kundenbewertungen, muss sichergestellt sein, dass diese tatsächlich neutral sind und nicht manipuliert wurden.
Laut einem Zeitungsbericht will Google der Forderung von EU-Wettbewerbshütern nachgeben und Links zu rivalisierenden Angeboten prominenter anzeigen.
Zusätzlich zu der Untersuchung, ob Google seine dominante Position bei Suchmaschinen missbraucht, und der Kontrolle der Datenschutzbestimmungen sieht sich Google nun mit einer Kartellbeschwerde wegen des Vorgehens im Mobilfunkmarkt konfrontiert.
Eine unverbindliche Preisempfehlung, die nur als Mittel für eine attraktive Werbung erdacht wurde, ist irreführend und damit verboten.
Die Werbung mit der Aussage "Made in Germany" setzt voraus, dass tatsächlich wesentliche Produktionsschritte in Deutschland durchgeführt wurden.
Werbung darf nicht nur den Zweck verfolgen, den Wettbewerb zu schädigen oder zu verdrängen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil bestätigt.
Das Bundeskartellamt hat angekündigt, 2.400 Händler zur Preisparitätsklausel bei Amazon zu befragen. Wir erklären, was genau dahinter steckt und warum diese Klausel für Händler tatsächlich ein Problem ist.
Der Verbraucher darf nicht durch kreative Wortschöpfungen bei den Preisangaben in die Irre geführt werden. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg festgestellt.
Im Ideenklau-Streit von Zynga und Electronic Arts ging es um virtuelle Häuser und angeblich wüste Chefdrohungen. Doch die Spielefirmen legten ihre Klagen außergerichtlich bei.
Ohne ausdrückliche Zustimmung darf Werbung auch per Fax nicht verschickt werden. Auch eine Datenabfrage kann dabei als unzumutbare Belästigung gewertet werden.
Online-Fachhändler haben sich in Österreich an die Behörden gewandt. Sie werfen Media-Saturn und Philips illegale Preisabsprachen vor, da nach günstigen Angeboten keine Ware mehr kam. Die Behörden reagierten nun mit Hausdurchsuchungen.
Mit seiner Januar-Werbung führt eBay private Anbieter unter Umständen aufs Glatteis. Denn wer die "0-Cent-Angebotsgebühr für bis zu 100 Auktionen"-Promotion nutzt, riskiert eine Abmahnung.
Die EU-Kommission verhängte wegen verbotener Absprachen eine Kartellstrafe gegen die spanische Telefónica und den portugiesischen Anbieter Portugal Telecom.
Wer für seine Produkte mit einem Gütesiegel werben will, sollte lieber darauf achten, dass dieses seriös ist. Sonst kann es sich um irreführende Werbung handeln.
GmbH-Geschäftsführer können nach einem aktuellem Urteil nicht für jeden angeblichen Wettbewerbsverstoß persönlich haftbar gemacht werden.
Der Kunde muss im Impressum Informationen vorfinden, die ihm die Kontaktaufnahme zu Anbieter ermöglichen. Und zwar eine schnelle, wie ein Gericht jetzt festgestellt hat.
Große Verpackung, wenig Inhalt - das ist nicht nur unter Umweltschutzaspekten ziemlich daneben. Laut einem Urteil ist es außerdem auch wettbewerbswidrig.
Die französischen Mobilfunkanbieter Orange und SFR wurden zu einer Zahlung von 183 Millionen Euro verurteilt, weil angebotene Flatrates nur in ihre eigenen Netze galten. Die Behörden sahen darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Wer mit guten Testergebnissen werben will, darf dem Verbraucher nicht verschweigen, dass es auch noch bessere Wertungen gab. So jedenfalls ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt.
Die US-Regierung kann sich möglicherweise doch nicht zu einer Wettbewerbsklage gegen Google durchringen. Nach neuen Informationen fehlt der Handelsbehörde FTC die Überzeugung, das Verfahren gewinnen zu können.
Das OLG München bringt mit einem aktuellen Urteil einen Großteil der Unternehmen in Schwierigkeiten: es hat das in der Praxis gängige Double-opt-in-Verfahren als unzulässige Werbung verurteilt.
Fehlt im Online-Impressum die Angabe des Vertretungsberechtigten, handelt es sich trotzdem nicht gleich um einen abmahnfähigen Verstoß. Das hat das Kammergericht Berlin festgestellt.
Der Onlinemarktplatz Hood.de sieht die freie Preisgestaltung im Internethandel bedroht und klagt daher gegen den Wettbewerber Amazon. Stein des Anstoßes ist die "Preisparitätsklausel", die Amazon allen Händlern auf seiner Marketplace-Plattform auferlegt.
So mancher Webshopbetreiber kauft sich die positive "Bewertungen" bei einschlägigen Dienstleistern. Rechtlich einwandfrei sind solche Manipulationen jedoch keinesfalls, wie Rechtsanwalt Frank Weiß im Exklusiv-Interview mit heise resale erklärt.
Hintergrund sind Vorwürfe der Konkurrenten, Google würde seine dominierende Position im Suchmaschinen-Geschäft gegen sie missbrauchen.
Wettbewerbswidriges Verhalten kann durchaus Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Doch die dürfen nicht völlig aus der Luft gegriffen sein.
Die britischen Wettbewerbshüter haben den milliardenschweren Zukauf der Walldorfer durchgewinkt. Bevor SAP den Cloud-Anbieter Ariba endgültig schlucken kann, hat die US-Kartellbehörde das letzte Wort.
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