Bei Razzien gegen Online-Werbevermarkter aus dem Kino.to-Umfeld haben die Behörden zwei junge Männer festgenommen, denen gewerbsmäßige Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird.
Könnte man illegale Portale wie Kino.to leichter bekämpfen, indem man ihnen die Chance auf Werbe-Erlöse nimmt? Suchmaschinenriese Google regt das in einer Studie an – und rennt damit offene Türen zu einer längst geführten Debatte ein.
Nach der Absprache mit Staatsanwaltschaft und Gericht ist der Kopf des stillgelegten Streaming-Portals zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dennoch kam der Leipziger vorerst auf freien Fuß.
Deal im Kino.to-Prozess: Der Chef des Filmportals Kino.to hat vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Dafür kann er jetzt davon ausgehen, dass seine Strafe unter fünf Jahren bleiben wird.
Noch schweigt der Angeklagte Gründer des stillgelegten Streamingportals Kino.to zur Sache. Seine Aussage wird für den dritten Verhandlungstag im Juni erwartet.
Als Gründer und Chef des illegalen Filmportals Kino.to nahm ein gelernter Bodenleger aus Leipzig Millionen ein. Seit Dienstag steht der 39-Jährige wegen der massenhaften Verletzung von Urheberrechten vor Gericht.
Mit dem illegalen Filmportal Kino.to machte ein Leipziger Millionen. Ab Dienstag steht der Gründer und Chef des Portals vor dem Landgericht.
Bei Durchsuchungen in fünf Bundesländern wurden zwei Männer verhaftet, die Werbeschaltungen für das von den Behörden stillgelegte Streaming-Portal Kino.to vermittelt haben sollen.
Nach einem umfassenden Geständnis fiel das Urteil über den Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to am zweiten Verhandlungstag: Er soll drei Jahre und zehn Monate absitzen.
Der 29-Jährige aus Hamburg räumte ein, die Website von 2008 an programmiert zu haben. Ihm sei aber nicht klar gewesen, dass er etwas Strafbares tue.
Ab Dienstag muss sich ein mutmaßlicher Hauptverantwortlicher des Streaming-Portals Kino.to vor dem Leipziger Landgericht verantworten. Ihm droht eine lange Haftstrafe wegen schwerer Urheberrechtsverletzung.
Der Prozess gegen den Mann, der von 2009 bis Mitte 2011 mehr als 1,1 Millionen illegale Kopien von Filmen und anderen Medien zugänglich gemacht haben soll, beginnt am 20. März
In der vergangenen Woche sollen zwei weitere Personen aus dem Umfeld der stillgelegten Streaming-Plattform Kino.to festgenommen worden sein. Darunter ist auch der Verantwortliche eines Providers.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erwägt offenbar, gegen einige Nutzer des im Juni 2011 vom Netz genommenen Streaming-Portals Kino.to Strafverfahren wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen zu eröffnen.
Das Amtsgericht Leipzig setzt in den Verfahren gegen die Hintermänner des stillgelegten Streamingportals ein deutliches Zeichen: Ein Server-Administrator muss für über drei Jahre ins Gefängnis.
Ein geständiger Uploader, der umfangreiches urheberrechtlich geschütztes Material bei verschiedenen Filehostern hochgeladen hatte, kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Zweite Verurteilung im Fall Kino.to innerhalb einer Woche: Nach einem Webdesigner muss nun auch ein Administrator wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung ins Gefängnis.
Nach der internationalen Polizeiaktion gegen das Streaming-Portal kino.to, bei der zahlreiche Verdächtige verhaftet worden waren, gibt es nun die erste Verurteilung zu vermelden: Ein Leipziger muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat laut einem Medienbericht Anklage gegen einen Mann aus Zwickau erhoben, der bei kino.to für Organisation und Betreuung der Server zuständig gewesen sein soll.
Nach dem Erfolg gegen das illegale Streamingportal wollen die Rechteinhaber neben Zugangsanbietern und Internetnutzern auch die Werbewirtschaft in die Pflicht nehmen.
Am Sonntagmorgen ging Fahndern der Sonderermittlungseinheit der sächsischen Polizei ein weiterer Verdächtiger ins Netz, der seit der Razzia gegen das Streamingportal im Juni abgetaucht war.
Anfang der Woche hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine erste Anklage gegen einen Verantwortlichen des Streaming-Portals kino.to erhoben, das nach einer internationalen Polizeiaktion im Juni vom Netz genommen wurde.
Noch in diesem Jahr sollen die ersten Mitglieder der Piratengruppe angeklagt werden. Die Betreiber der Nachfolgeseiten müssen sich dagegen erst einmal keine Sorgen machen, zumindest seitens der für kino.to zuständigen Generalstaatsanwaltschaft
Nachdem das berühmt-berüchtigte Streaming-Portal Kino.to im Zuge einer internationalen Polizeiaktion vom Netz genommen wurde, ist seit Montag ein Nachfolger unter neuer Adresse am Start.
Nach der internationalen Polizeiaktion gegen Kino.to ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft einer der "Freischalter" des Streaming-Portals nach einem umfangreichen Geständnis aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Der Mann hat laut Generalstaatsanwaltschaft Dresden umfangreiche und glaubhafte Angaben zu seinen eigenen Taten sowie denen seiner Mitstreiter gemacht.
Auf Konten in Spanien sind 2,5 Millionen Euro sichergestellt worden, die dem Hauptbeschuldigten zugeordet werden.
"Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen" – der von der Kriminalpolizei angebrachte Text auf kino.to verunsichert Nutzer des Streaming-Portals.
Nach der Aktion gegen Kino.to, das Streaming- bzw. Link-Portal für Filme, ist auch das ähnlich gelagerte Movie2k.to nicht mehr zu erreichen. Im Internet brodelt bereits die Gerüchteküche, ob weitere Ermittlungen Ursache dafür sind.
Nach der Polizeiaktion gegen Kino.to bleiben die festgenommenen Beschuldigten bis auf eine Ausnahme in Haft. Die Justiz rechnet mit langwierigen Ermittlungen. Die Filmbranche macht sich unterdessen keine Illusionen über einen nachhaltigen Erfolg.
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